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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Vergabe Objektplanung Gebäude Neubau Feuerwehrhaus, Bauabschnitt 1, Gemeinde Gundelfingen

Gemeinde Gundelfingen · Gundelfingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen FR05-260veröffentlicht 28.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 915 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
485 Tsd. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Architektonische / Städtebauliche Qualität5 %
  • Umsetzung / Funktionalität des Raumprogramms20 %
  • Verfügbarkeit vor Ort10 %
  • Vorstellung und Darstellung des Projektteams5 %
  • Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs10 %
  • Eindruck im Verhandlungstermin20 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das in den 1980er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus in zwei Bauabschnitten neu zu errichten. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Bauabschnitt 1 im Rahmen dessen ein Abbruch des Nebengebäudes, der Garage, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Zudem soll die sog. Leistungsphase 0, oder Zielfindungsphase, im Zuge dieser Vergabe beauftragt werden.

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das in den 1980er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus in zwei Bauabschnitten neu zu errichten. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Bauabschnitt 1 im Rahmen dessen ein Abbruch des Nebengebäudes, der Garage, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus.

In einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Bauplätze geprüft. Der Neubau soll an Bauplatz 1, dem bisherigen Feuerwehrstandort, realisiert werden. Der zweite Bauabschnitt, verbunden mit dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses, soll zeitlich deutlich versetzt zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgen. Entsprechend sind die Planungsleistungen hierfür nicht Teil des in diesem Verfahren vergebenen Leistungsumfangs. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro, oder eine Bürogemeinschaft, zu beauftragen, welches eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht.

Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Zudem soll die sog. Leistungsphase 0, oder Zielfindungsphase, im Zuge dieser Vergabe beauftragt werden. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Zielfindungshase, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.

Die Adresse des derzeitigen und zukünftigen Standorts für das Feuerwehrhaus: Industriestraße 25 in 79194 Gundelfingen. Planunterlagen sowie ein Luftbild sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Besichtigung des Standorts und Bestandsgebäudes ist für die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung möglich.

Bauabschnitte: Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den ersten Bauabschnitt im Rahmen dessen ein Abbruch der nachträglich (2014) angebauten Fahrzeughalle, der Garagen, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus und die Berücksichtigung von Schnittstellen, die sich aus den Fachplanungen ergeben. Der zweite Bauabschnitt, verbunden mit dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses, soll zeitlich deutlich versetzt zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgen. Entsprechend sind die Planungsleistungen hierfür nicht Teil des in diesem Verfahren vergebenen Leistungsumfangs.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität
Architektonische / Städtebauliche QualitätGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Umsetzung / Funktionalität des RaumprogrammsGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Verfügbarkeit vor OrtGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Vorstellung und Darstellung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Darstellung des vorgesehenen ProjektablaufsGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Eindruck im VerhandlungsterminGewichtung (Punkte, genau) 20
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Angaben verlangt: Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister), Mitgliedschaft Berufsständische Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Angaben verlangt: Registereintragung (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister), Mitgliedschaft Berufsständische Organisation (z.B. Kammerzugehörigkeit) Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht oder Mitgliedschaft), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen. Soweit eine Eintragungspflicht nicht besteht, ist dies anzugeben. Im Fall der Eignungsleihe siehe 2.1.4.
Kriterium
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR / vorgenannten Schadensbereich … ganz lesenBerufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR / vorgenannten Schadensbereich durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Diese Bestätigung muss vom Versicherungsunternehmen selbst, nicht vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, ausgestellt sein. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die gesamte Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Gesamtnettoumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023), die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen. Sofern der abschließende Gesamtnettoumsatz des Jahres 2023 noch nicht vorliegt, darf ein vorläufiger Wert angegeben werden. Der durchschnittliche Mindestumsatz muss mind. 450.000 € pro Jahr betragen. Im Fall der Eignungsleihe siehe 2.1.4.
Kriterium
Anzahl der Mitarbeitenden: Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2024). Diese muss mindestens fünf betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Die A … ganz lesenAnzahl der Mitarbeitenden: Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2024). Diese muss mindestens fünf betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerbergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens fünf betragen. Die Verfügbarkeit ist zu versichern. Qualifikation der Mitarbeitenden: Eigenerklärung zu Angaben zur verantwortlichen Projektbearbeitung und stellvertretenden verantwortlichen Projektbearbeitung mit den Angaben zur Person, Ausbildungsabschluss, Berufserfahrung als Architektin / Architekt bzw. Ingenieurin / Ingenieur (oder vergleichbar). Für die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung sind Nachweise zur Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer oder vergleichbare Nachweise zur Berufsqualifikation (z.B. Diplom-Urkunde, Master-Urkunde etc.) vorzulegen. Die geforderte Berufserfahrung für die verantwortliche Projektbearbeitung beträgt 5 Jahre, für die Stellvertretung 3 Jahre. Zudem soll mindestens eine Person im Projektteam eine Qualifikation als Bautechnikerin / Bautechniker vorweisen können. Technische Ausstattung: Eigenerklärung zur Verwendung branchenüblicher Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dwg, GAEB etc.). Im Fall der Eignungsleihe siehe 2.1.4.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenbankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
239 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Gefordert wird die Berufsqualifikation einer Architektin / eines Architekten bzw. einer Ingenieurin / eines Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV bzw. Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die entsprechenden Berufsbezeichnung zu tragen und nach der EG-Richtlinie über … ganz lesenLeistung: Gefordert wird die Berufsqualifikation einer Architektin / eines Architekten bzw. einer Ingenieurin / eines Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV bzw. Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die entsprechenden Berufsbezeichnung zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschlandentsprechend tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen: mindestens einer der Gesellschafter, die verantwortliche Projektbearbeitung und die stellvertretende verantwortliche Projektbearbeitung, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. … ganz lesenBewerber- und Bietergemeinschaften: Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären: Benennung einer Vertretung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten), Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall, Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren), Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung. Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und / oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird. Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber: Art und Umfang der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen zu benennen, das jeweils dafür vorgesehene Unternehmen zu benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten), die Eignung des die Kapazitäten stellenden Unternehmens für den Umfang der Eignungsleihe nachzuweisen, den Nachweis zu erbringen, dass auf das die Kapazitäten stellendes Unternehmen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens Ausschlussgründe), den Nachweis zu erbringen, dass kein Ausschlussgrund gem. Russlandsanktionen vorliegt (Eigenerklärungen des entleihenden Unternehmens), für den Fall der Eignungsleihe bei wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit ist eine Haftungserklärung und bei Bedarf weitere noch zu benennende Eignungsnachweise in Bezug auf das entleihende Unternehmen vorzulegen. Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 47 Abs. 3 VgV. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Ein die Eignung vermittelndes Unternehmen kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Unternehmens keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Das die Eignung vermittelnde Unternehmen hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist mit de …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alte Bundesstr. 31, 79194 Gundelfingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2024
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.05.2024 auf 13.05.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d0dfbdb-bed6-4ec0-bf67-fdb62d2b0765.