Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis
Landkreis Alzey-Worms · Alzey, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen E27126851veröffentlicht 07.12.2024Dienstleistungen
- Laufzeit
- 3.635 Tage
- 01.01.2027 – 13.12.2036
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
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- Laufzeit
- 3.635 Tage01.01.2027 – 13.12.2036
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Alzey55232, Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- vergaben
.vrn .deArt der Einreichung nicht angegeben
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 13.12.2036
Beschreibung
Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.
Beschreibung des Loses
Das Linienbündel Donnersbergkreis besteht derzeit aus den VRN-Buslinien Linie 900: Kirchheimbolanden – Donnersberg – Winnweiler Linie 901: Rockenhausen – Dannenfels – Kirchheimbolanden Linie 902: Gaugrehweiler/Mörsfeld – Kriegsfeld – Kirchheimbolanden – Göllheim – Eisenberg Linie 903: Rockenhausen – Winnweiler – Kirchheimbolanden / Eisenberg Linie 904: Kirchheimbolanden – Gauersheim – Zellertal – Eisenberg Linie 905: Wartenberg-Rohrbach – Alsenbrück-Langmeil – Winnweiler Linie 906: Eisenberg / Kirchheimbolanden – Dannenfels – Rockenhausen Linie 907: Kirchheimbolanden – Gauersheim – Ilbesheim – Morschheim – Kirchheimbolanden Linie 908: Alsenz – Rockenhausen – Winnweiler Linie 911: Rockenhausen – Höringen – Winnweiler Linie 912: Rockenhausen – Dörrmoschel – Rathskirchen – Nußbach Linie 913: Rockenhausen – Dörrmoschel – Waldgrehweiler – Obermoschel – Alsenz Linie 914: Alsenz – Niederhausen – Gaugrehweiler – Gerbach – Rockenhausen Linie 915: Alsenz – Obermoschel – Waldgrehweiler – Rockenhausen 8 Linie 917: Eisenberg – Steinborn – Stauf – Eisenberg Linie 918: Eisenberg – Kerzenheim – Rosenthal Linie 920: Kirchheimbolanden – Bolanden – Dreisen – Göllheim – Eisenberg Linie 921: Kirchheimbolanden – Albisheim – Zellertal – Monsheim Linie 922: Mörsfeld – Kriegsfeld – Kirchheimbolanden Linie 924: Bahnhof – Schulzentrum – Erlenberg – Keiper – Bahnhof Linie 925: Bahnhof – Krankenhaus – Zoar – Bahnhof Linie 926: Bahnhof – Keiper – Krankenhaus – Bahnhof Linie 927 (Stadtbus Kirchheimbolanden „Residenz-Renner“): Kirchheimbolanden – Haide – Kupferberg – Kirchheimbolanden Linie 928 (Stadtbus Kirchheimbolanden „Residenz-Renner“): Kirchheimbolanden – Gauersheim – Ilbesheim – Morschheim – Kirchheimbolanden Linie 929 (Stadtbus Kirchheimbolanden „Residenz-Renner“): Kirchheimbolanden – Haide – Kupferberg – Kirchheimbolanden
deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Verkehrskonzept des Linienbündels Donnersbergkreis wird voraussichtlich mind. im derzeitigen Umfang erhalten bleiben. Bei den bestehenden Linien erfolgen vereinzelte Anpassungen hinsichtlich Fahrtzeiten und Linienwege sowie eine teilweise Ausweitungen der Bedienzeiträume sowie Taktverdichtungen abends und am Wochenende. Des Weiteren ist angedacht einzelne Linien zu kombinieren. Die Einführung von On Demand-Verkehren ist ebenso angedacht. Wesentliche Grundlage für die Konzeption neuer Angebote ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan Donnersbergkreis. Im gesamten Linienbündel mit Ausnahme der reinen Schulverkehrsleistungen ist der Einsatz von Bussen mit alternativen Antriebsformen gemäß der „Clean Vehicle Directive“ angedacht. Auf den rein dem Schülerverkehr dienenden Buslinien können konventionelle Dieselbusse eingesetzt werden. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Donnersbergkreis sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Kreis Donnersberg: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_nvp_donnersbergkreis_2018-2022_web2.pdf Nahverkehrsplan Kreis Alzey-Worms: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_alzey-worms_lr.pdf Nahverkehrsplan Kreis Kaiserslautern: https://www.vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kaiserslautern.pdf Nahverkehrsplan Kreis Kusel: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_nvp_landkreis_kusel_2023_web.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 13.12.2036
- Dauer
- 3.635 Tage
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz1 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, se … ganz lesenkürzer
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-Aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schichtmaximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Alzey-Worms
- Anschrift
- Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey
- Kontakt
- info@
vrn.de
Bei uns erfasst
- Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis12.08.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Rheinland-Pfalz (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Regio Bus Mitte GmbH6 Zuschläge
- Bischoff-Touristik GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Taxi am Rhein4 Zuschläge
- dh-logtrans UG4 Zuschläge
- Busunternehmen Tanja Zimmermann3 Zuschläge
- Mayener Kleinbus und Mietwagen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4641abed-1f51-4565-b079-b1cbe6ef1784.