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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Vergabe eines Rahmenvertrages über Gestaltungsleistungen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München, Bayern

Aktenzeichen 2024AHE000003veröffentlicht 25.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 833 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
445 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.11.2024 – 31.10.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80797, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    97 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche, Weiterentwicklung des bayerischen Arbeitsmarkts, Fragen des sozialen Miteinanders und vieles mehr zuständig. Diese Bereiche bestimmen die politische Agenda maßgeblich. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben das Recht, in diesem Kontext über politische Vorgänge und Entscheidungen, Fördermöglichkeiten aber auch Belastungen informiert zu werden. Im Rahmen der dafür erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit des StMAS sind Printprodukte unverzichtbar.

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Gestaltungsleistungen jeglicher Art für den Auftraggeber. Hierunter fallen insbesondere Printprodukte (Flyer, Broschüren etc.), aber beispielsweise auch die Gestaltung bzw. (Weiter-)Entwicklung von Logos oder die Gestaltung und Produktionsabwicklung von Werbemitteln.

Grundlage aller umzusetzenden Gestaltungsleistungen ist das Corporate Design des StMAS (CD). Dieses ist im Internet abrufbar unter www.stmas.bayern.de/design. Die dort definierten Vorgaben sind –soweit möglich – zu beachten. Der Rahmenvertrag läuft vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2028. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html) mit einem Schwankungsbereich von 15 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung. Es wird auf die Ausführungen unter "Zusätzlichen Informationen" verwiesen.

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
97 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Ausführungsbedingung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags mind. einen schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen zu beschäftigen. Vor der Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die geforde … ganz lesenLeistung: Ausführungsbedingung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags mind. einen schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen zu beschäftigen. Vor der Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die geforderte Beschäftigung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen nachzuweisen und zu beschreiben, inwieweit der schwerbehinderte oder diesem gleichgestellte Mensch bei der Auftragserfüllung beschäftigt wird. Der Nachweis der Beschäftigung kann durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids erfolgen. Der Nachweis ist erst vor der Zuschlagserteilung zu erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absat … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 15 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung. Leistungskriterien: Für die Wertung des Angebots hat der Bieter Entwürfe für vier Projekte beizulegen. Im Bereich „Fa … ganz lesenDie Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 15 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung. Leistungskriterien: Für die Wertung des Angebots hat der Bieter Entwürfe für vier Projekte beizulegen. Im Bereich „Familienpolitik“ soll der Flyer „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“ aus dem Jahr 2012 gestalterisch an das aktuelle Corporate Design (CD) angepasst werden. Dem Angebot ist eine barrierefreie PDF-Datei der neu gestalteten Broschüre beizufügen (siehe nachfolgend Kriterium 1). Zudem sollen ein Plakate und eine Postkarte entworfen werden, die für das Unterstützungsangebot der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ werben (siehe nachfolgend Kriterium 2). Das Plakat und die Postkarte sind dem Angebot als barrierefreies PDF-Datei beizufügen. Zudem gilt es eine Weihnachtsgrußkarte für das StMAS zu entwerfen und die gestaltete Vorlage als barrierefreies PDF-Datei beizufügen (siehe nachfolgend Kriterium 3). Darüber hinaus soll für eine neue Veranstaltungsreihe (Zukunftskongress) ein Logo entwickelt werden (siehe nachfolgend Kriterium 4), das dem Angebot als PDF-Datei beizufügen ist. Als Vorlage für die bei Kriterium 1 vorzunehmenden Anpassung stellt das StMAS die frühere Fassung des o.g. PDF-Flyers sowie das Logo „Landestiftung Hilfe für Mutter und Kind“ im Ordner „Auftragsunterlagen.zip“ zur Verfügung. Das CD-Manual und die StMAS-Wortbildmarke werden ebenfalls in den Vergabeunterlagen mithilfe von Links zum Download zur Verfügung gestellt (http://www.stmas.bayern.de/design/). Im Einzelnen sind dem Angebot daher folgende Gestaltungsentwürfe beizulegen: Kriterium 1: Gestaltung des Flyers „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“ (Gewichtung 30): Der Flyer zeigt einen informativen, modernen und ansprechenden Charakter unter Berücksichtigung des CD des StMAS. Es ist dabei auf die angesprochene Zielgruppe zugeschnitten und bietet Ihnen einen emotionalen bzw. einfühlsamen Zugang. Die vorgelegte PDF-Datei muss barrierefrei gemäß der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sein. PDF-Dokumente, die den Test mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC-Test) nicht bestehen, führen zwingend zum Ausschluss des Angebots (Ausschlusskriterium). Kriterium 2: Gestaltung von Werbemittel „Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen“ (Gewichtung 25): Das Plakat und die Postkarte wecken Aufmerksamkeit, lassen dabei sofort erkennen, um was es geht und geben weiterführende Informationen an die Zielgruppe. Dabei zeigt es einen modernen und emotional bzw. einfühlsam ansprechenden Charakter unter Berücksichtigung des CDs des StMAS. Bei der Gestaltung wurde eine gute Lesbarkeit (Text/Farbgebung/Kontrast) beachtet. Die vorgelegte PDF-Datei muss barrierefrei gemäß der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sein. PDF-Dokumente, die den Test mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC-Test) nicht bestehen, führen zwingend zum Ausschluss des Angebots (Ausschlusskriterium). Kriterium 3: Gestaltung einer Weihnachtskarte (Gewichtung 25): Die Gestaltung wirkt sehr harmonisch und ist dem Absender und Anlass angemessen. Bei der Gestaltung wurde eine gute Lesbarkeit (Text/Farbgebung/Kontrast) beachtet. Die vorgelegte PDF-Datei muss barrierefrei gemäß der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sein. PDF-Dokumente, die den Test mit dem PDF-Accessibility-Checker (PAC-Test) nicht bestehen, führen zwingend zum Ausschluss des Angebots (Ausschlusskriterium). Kriterium 4: Gestaltung eines neuen Logos „Zukunftskongress“ (Gewichtung 20): Die Wortbild-Marke zeigt einen einprägsamen Charakter und hohen Wiedererkennungswert. Sie ist modern und ansprechend gestaltet und spiegelt die Intention der Zukunftskongresse wieder. Bei der Gestaltung wurde eine gute Lesbarkeit (Text/Farbgebung/Kontrast) beachte …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e00ab76f-4a0b-4fa5-bfa8-3e2ea68fcf8d.