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Vergabe eines Rahmenvertrages Kommunikation des StMAS in den Jahren 2024 bis 2028

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München, Bayern

Aktenzeichen 2023ASC000007veröffentlicht 21.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1045 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80797, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    vor 35 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche, Weiterentwicklung des bayerischen Arbeitsmarkts, Fragen des sozialen Miteinanders und vieles mehr zuständig. Diese Bereiche werden die politische Agenda der nächsten Jahre und Jahrzehnte in Bayern maßgeblich mitbestimmen. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben das Recht, in diesem Kontext über politische Vorgänge und Entscheidungen, Fördermöglichkeiten aber auch Belastungen informiert zu werden.

Die über den angestrebten Rahmenvertrag Kommunikation zu vergebenden Leistungen umfassen die Planung, Gestaltung, Durchführung und allgemeine Unterstützung bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere Kampagnen. Umfasst sind dabei auch die Leistungen für Mediaschaltungen.

Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die angebotenen Preise sind neben der Qualität des auszuarbeitenden Musterprojekts Zuschlagskriterium. Das Verhältnis zwischen Preis und Qualität wird wie folgt festgelegt: Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html) mit einem Schwankungsbereich von 15 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Qualität des auszuarbeitenden Musterprojekts ist neben den angebotenen Preisen Zuschlagskriterium. Das Verhältnis zwischen Preis und Qualität wird wie folgt festgelegt: Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html) mit einem Schwankungsbereich von 15 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung. Zur Ermittlung der in die Formel nach UfAB 2018 einzusetzenden Leistungspunktzahl „L“ wird die Qualität des aus zwei Teilaufgaben bestehenden Musterprojekts (vgl. Anlage „Projektbeschreibung“) gemäß den im Dokument "Hinweise zur Bewertung der Angebote" dargestellten Kriterien bewertet. Für jedes Unterkriterium werden von 0 bis 3 Bewertungspunkte (maximal 3 Punkte) vergeben, die sich wie folgt erklären: 3 Punkte: optimales Angebot, 2 Punkte: mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite, 1 Punkt: insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite, 0 Punkte: in allen Belangen ungenügendes bzw. unzureichendes Angebot. Zur näheren Beschreibung der Kriterien für die Bewertung des aus zwei Teilaufgaben bestehenden Musterprojekts und zu den Erwartungen des Auftraggebers an das Musterprojekt wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/414b9c22-0eed-46d7-8802-2c0a7d414016/awardcriteria

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Bewerber hat in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils durchschnittlich mindestens 4 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet (Ausschlusskriterium). Die Eignungs- und Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb sind auch in den Bewerberhinweisen der Vergabeunterlagen dargestellt: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/414b9c22-0eed-46d7-8802-2c0a7d414016/suitabilitycriteria
Kriterium
Die Auswahl zwischen den Bewerbern, die das Ausschlusskriterium zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllen, erfolgt an Hand folgender zwei Kriterien: 1. Durchschnittliche Beschäftigtenzahl (Gewichtung 30 Prozent) Es ist die Gesamtzahl der Mitarbeitenden des Bewerbers jeweils … ganz lesenDie Auswahl zwischen den Bewerbern, die das Ausschlusskriterium zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllen, erfolgt an Hand folgender zwei Kriterien: 1. Durchschnittliche Beschäftigtenzahl (Gewichtung 30 Prozent) Es ist die Gesamtzahl der Mitarbeitenden des Bewerbers jeweils für die Jahre 2020, 2021 und 2022 anzugeben. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von durchschnittlich mind. 10 Personen in Vollzeit, d.h. 40 Stunden pro Woche (insoweit zugleich Ausschlusskriterium). Teilzeitkräfte können entsprechend anteilig miteinberechnet werden. Gleiches gilt für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der durchschnittlich erbrachten wöchentlichen Arbeitszeit. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Zahlen addiert. Unter den Bewerbern, die die Mindestanzahl von Mitarbeitenden erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahlstufe: 10 bis 15: 1 Punkt, 16 bis 21: 2 Punkte, > 21: 3 Punkte). 2. Referenzen (Gewichtung 70 Prozent) Die Bewerber haben mindestens 3 mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzprojekte (wobei auch Rahmenverträge als ein Projekt angegeben werden können – allerdings werden dann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag diesem als Referenz zugerechnet und zählen nicht als einzelne Referenzen) zu beschreiben. Zu beachten ist, dass ein Projekt insbesondere dann mit dem Vergabegegenstand vergleichbar ist, wenn das Vorhaben folgendes umfasst: a. Erbringung für einen öffentlichen Auftraggeber b. konzeptionelle und technische (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Informationskampagnen c. Mediaplanung (online inkl. Social Media und analoge Werbeformat) d. konzeptionelle und technische (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von barrierefreien Websites (gem. BITV 2.0) ein-schließlich der Berücksichtigung von Design- und Nutzungskonzepten für mobile Oberflächen e. gestalterische und textliche Konzeption, redaktionelle Aufbereitung von Inhalten f. Projektlaufzeit liegt bei mind. fünf Monaten g. Öffentlichkeitsarbeit in einem der folgenden Fachgebieten: Politik, Familie, Arbeit und Soziales h. Auftragswert von mind. 1 Mio. Euro. i. Bei der angegebenen Referenz handelt sich um einen Rahmenvertrag (Für die Erfüllung dieser letzten Anforderung ge-nügt die explizite Angabe eines Einzelprojekts aus einem Rahmenvertrag als Referenz nicht). Hinweis: Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, Auftragswert und Projektzeitraum auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, die Barrierefreiheit von referenzierten Websites gem. BITV 2.0 zu überprüfen. Die Referenzprojekte müssen in den Jahren 2020-2023 durchgeführt worden sein/durchgeführt werden (bei laufenden Projekten ist darzustellen, welche Teile bereits abgeschlossen sind – die Anforderungen nach b.-g. gelten nur hinsichtlich abgeschlossener Teile als erfüllt). Zum Nachweis der Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende "Template Referenzen" zu verwenden. Referenzen, die nicht in der vorgegebe-en Form vorgelegt werden, werden mit 0 Punkten bewertet. Es erfolgt dann eine Auswahl unter den Bewerbern: 0 Punkte: Keine passenden Referenzenprojekte, 1 Punkt: Die drei Referenzprojekte dokumentieren im Durchschnitt Erfahrungen in bis zu drei Punkten der Anforderungen a bis g, 2 Punkte: Die drei Referenzprojekte dokumentieren im Durchschnitt Erfahrungen in mehr als drei Punkten der Anforderungen a bis g, 3 Punkte: Die drei Referenzprojekte dokumentieren im Durchschnitt Erfahrungen in mehr als fünf Punkten der Anforderungen a bis g, und mindestens eines der Referenzprojekte erfüllt die Anforderungen h. oder i. Weitere Hinweise zu allen Eignungs- und Auswahlkriterien: Die Eignungs- und Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb sind auch in den Bewerberhinweisen der Vergabeunterlagen …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verlet … ganz lesenZu beachten ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.12.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 584df695-1feb-4786-8aef-a1c94cb83d89.