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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Vergabe einer Wärmekonzession über Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes zur Versorgung des Neubaugebiets „Bruhweg II“ und ggfs. angrenzender Bestandsgebäude in Gerlingen, Baden-Württemberg

Stadt Gerlingen · Gerlingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 20/233veröffentlicht 18.12.2024Dienstleistungen

Angebotsfristseit 631 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Jahre
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 15:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes zur Versorgung des Neubaugebiets „Bruhweg II“ in Gerlingen, Baden-Württemberg. In dem Gebiet soll eine Mischbebauung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern und Gewerbe entstehen. Es sind ca. 700 Wohneinheiten geplant. Die Bereitschaft zur Mitversorgung angrenzender Bestandsgebäude ist erwünscht und wird im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Gleiches gilt für das Angebot optionaler Zusatzleistungen (z. B. Kälteversorgung im Sommer, Photovoltaik, Batteriespeicher, Wallboxen etc). Die Wärmeversorgung soll zu 100% unter Verwendung erneuerbarer Energien erfolgen, wobei in einer Übergangsfrist von bis zu 5 Jahren im Rahmen der Vorgaben des Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) noch fossile Brennstoffe eingesetzt werden dürfen.

Das ausgewählte Unternehmen soll die Wärmeversorgung auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko durchführen. Der zwischen der Stadt und dem ausgewählten Unternehmen abzuschließende Konzessionsvertrag stellt eine Dienstleistungskonzession im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Die Laufzeit soll 20 Jahre mit Verlängerungsoption betragen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register (Berufs- oder Handelsregister) nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register (Berufs- oder Handelsregister) nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 bis 2023): 5.000.000 EUR netto. Bei Bewerber-/Bietergemeinsch … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung. Durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 bis 2023): 5.000.000 EUR netto. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 10.000.000 EUR bei Personen- und Sachschäden und 1.000.000 EUR bei reinen Vermögensschäden, jeweils zweifach jahresmaximiert. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. … ganz lesenNachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 10.000.000 EUR bei Personen- und Sachschäden und 1.000.000 EUR bei reinen Vermögensschäden, jeweils zweifach jahresmaximiert. Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen über mindestens (1) eine Referenz für die Planung (bis einschließlich Leistungsphase 5 entsprechend § 43 Abs. 1 HOAI) eines vergleichbaren Wärmenetzprojekts, die in den Jahren 2019-2024 erstellt worden ist; (2) eine Referenz über den technischen Betrieb oder die technische Betrie … ganz lesenEigenerklärungen über mindestens (1) eine Referenz für die Planung (bis einschließlich Leistungsphase 5 entsprechend § 43 Abs. 1 HOAI) eines vergleichbaren Wärmenetzprojekts, die in den Jahren 2019-2024 erstellt worden ist; (2) eine Referenz über den technischen Betrieb oder die technische Betriebsführung mindestens eines Energienetzes (Wärmenetz im Sinne von § 3 Nr. 17 WPG oder Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Sinne von 3 Nr. 17 EnWG), der bzw. die in den Jahren 2019-2024 für die Dauer von mind. 12 Monaten durchgeführt worden ist.___________ Der Inhalt der Eigenerklärungen richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellun … ganz lesenDie Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Konzessionsgeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge/Angebote darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten. Der Konzessionsgeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erteilen (§ 18 KonzVgV). Antworten, die für die Angebotserstellung relevant sind, werden veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt. Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Verfahrensbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen.
Hinweis
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber-/Bewerbergemeinschaften aufgefordert, ihre Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Frist für den Eingang der Erstangebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen
Kontakt
vergabe@w2k.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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