Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaates Thüringen
Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts · Jena, Thüringen
Aktenzeichen 5400 E Verg - 13/25veröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.07.2026 – 30.06.2027
- Lose
- 23
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der ThüringenForst - AöRThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts · ErfurtFrist 18.11.2026
- Winterdienst in Schulen und Verwaltungsgebäuden des Landkreises Gotha für den Zeitraum 2027 - 2029Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat · 99867 GothaFrist 24.11.2026
- Rahmenvertrag FahrradleasingStadtverwaltung Schmalkalden · SchmalkaldenFrist 17.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Thüringen (19 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.07.2026 – 30.06.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 23Angebot auf bis zu 23, Zuschlag höchstens 23 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV je Los eine Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaats Thüringen zu vergeben. Es werden 23 Gebietslose entsprechend der Amtsgerichtsbezirke gebildet:
Los 1: Altenburg Los 2: Apolda Los 3: Arnstadt Los 4: Bad Salzungen Los 5: Eisenach Los 6: Erfurt Los 7: Gera Los 8: Gotha Los 9: Greiz Los 10: Heiligenstadt Los 11: Hildburghausen Los 12: Jena Los 13: Meiningen Los 14: Mühlhausen Los 15: Nordhausen Los 16: Pößneck Los 17: Rudolstadt Los 18: Sömmerda Los 19: Sondershausen Los 20: Sonneberg Los 21: Stadtroda Los 22: Suhl Los 23: Weimar
Die Rahmenvereinbarungen werden je Los abgeschlossen und beginnen am 01.07.2026 mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten. Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich bis zu drei Mal um jeweils 12 Monate (insgesamt maximal 48 Monate), soweit nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen können unabhängig voneinander, losweise verlängert werden. Innerhalb der Vertragslaufzeit werden die Einzelräumungsaufträge nur mit dem Rahmenvertragspartner durchgeführt.
Gegenstand nach CPV
Lose23 Lose · Angebot auf bis zu 23 · Zuschlag höchstens 23 je Bieter
Alle 23 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Altenburg Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Altenburg zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 390 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 2 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Apolda Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Apolda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 108 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 3 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Arnstadt Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Arnstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 312 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 4 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 162 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 5 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 330 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 6 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Erfurt Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Erfurt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.524 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 7 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Gera Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gera zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.038 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 8 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gotha zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 696 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 9 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Greiz Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Greiz zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 10 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Heiligenstadt Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Heiligenstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 11 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 96 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 12 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Jena Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Jena zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 372 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 13 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 210 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 14 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 186 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 15 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Nordhausen Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Nordhausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 390 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 16 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 120 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 17 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 192 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 18 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 19 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 150 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 20 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Sonneberg Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sonneberg zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 120 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 21 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Stadtroda Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Stadtroda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 174 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 22 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Suhl Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Suhl zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 162 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
| 23 | Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Weimar Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Weimar zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 288 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 %
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Berufs-/Handelsregister Der Bieter erklärt, dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister vorliegt und teilt das Registergericht und die Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des entsprechenden Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens mit oder erklärt, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht. Nachweis per Eigenerklärung
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Berufserlaubnis Der Bieter, erklärt, dass ein Nachweis über eine erlaubte Berufsausübung vorliegt (Gewerbeanmeldung, -erlaubnis) oder, dass ein Nachweis über eine erlaubte Berufsausübung nicht erforderlich ist. Nachweis per Eigenerklärung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter erklärt, dass ein Nachweis über die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnummer, der Betriebstätte, der versicherten Risiken und der Versicherungs … ganz lesenkürzer
1. Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter erklärt, dass ein Nachweis über die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, des Versicherungsnehmers, der Versicherungsnummer, der Betriebstätte, der versicherten Risiken und der Versicherungssumme (mind. 500.000 € für Vermögensschäden; mind. 500.000 € für Personen – und Sachschäden je Schadensfall) vorliegt oder bei Bietern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik ein gleichwertigen Nachweis über den Versicherungsgeber, den Versicherungsnehmer, der Versicherungsnummer, der Betriebstätte, der versicherten Risiken und der Versicherungssumme vorliegt und teilt die obigen Angaben mit. 2. Berufsgenossenschaft Der Bieter erklärt, dass eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht und er auf Verlangen des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen kann, die nicht älter als 12 Monate ist oder keine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht. 3. Insolvenz Der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 4. Zahlung von Steuern Der Bieter erklärt, dass eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben vorliegt, welche nicht älter als 12 Monate ist. 5. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Der Bieter erklärt, dass ein Nachweis der geleisteten Zahlung von Beiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, vorliegt, welcher nicht älter als 12 Monate ist. Nachweise per Eigenerklärung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Th … ganz lesenkürzer
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 07743 Jena
- Kontakt
- tholg.vergabestelle@
justiz.thueringen.de
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fb5f30f6-a803-421b-99fd-acb6df8919cf.