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Vergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Arbeitstitel)

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BMDS-2026-0002veröffentlicht 21.05.2026erstmals 21.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 131 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
18 Monate01.07.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Gesamtpreis/netto30 %
  • Unterkriterium 1: Personal des Kernteams (Gewichtung 20 %) Unterkriterium 2: Konzept „Arbeitsorganisation und -abläufe sowie Umsetzung“ (Gewichtung 50 %)70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 4 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    41 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des geplanten Förderprogramms TECH TO PRODUCT wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN wickelt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung ab.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis/netto30 %
Unterkriterium 1: Personal des Kernteams (Gewichtung 20 %) Unterkriterium 2: Konzept „Arbeitsorganisation und -abläufe sowie Umsetzung“ (Gewichtung 50 %)70 %
Preis
Gesamtpreis/nettoDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.
Qualität
Unterkriterium 1: Personal des Kernteams (Gewichtung 20 %) Unterkriterium 2: Konzept „Arbeitsorganisation und -abläufe sowie Umsetzung“ (Gewichtung 50 %)Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Rechtsform des Bieters: Der Bieter muss eine juristische Person des Privatrechts sein. Hintergrund ist, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen die Wahrnehmung ho-heitlicher Aufgaben umfassen, die im Wege der Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO auf den Auftragnehmer übertragen werden sollen. Vorauss … ganz lesenRechtsform des Bieters: Der Bieter muss eine juristische Person des Privatrechts sein. Hintergrund ist, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen die Wahrnehmung ho-heitlicher Aufgaben umfassen, die im Wege der Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO auf den Auftragnehmer übertragen werden sollen. Voraussetzung für eine solche Beleihung ist gemäß Nr. 19.1 der VV zu § 44 Abs. 3 BHO, dass der Beliehene die Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt. Sofern die entsprechende Rechtsform zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, ist zuzusichern, dass diese spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung angenommen und für die Dauer der Beleihung aufrechterhalten wird. Beleg: Formfreie Eigenerklärung zur Rechtsform
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende de … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederver-zeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Beschaffungsstelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Während des gesamten Auftragszeitraums muss ein Versicherungsschutz durch eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, die mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt: • bei Personen- und Sachschäden … ganz lesenBetriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Während des gesamten Auftragszeitraums muss ein Versicherungsschutz durch eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, die mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt: • bei Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen EUR je Schadensfall, • bei Vermögensschäden mindestens 1,5 Millionen EUR je Schadensfall. Beleg: Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (Vordruck Eigenerklärung Haftpflichtversicherung). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Fachkunde und Erfahrung: An die Bieter werden im Hinblick auf ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit die nachstehend beschriebenen Anforderungen gestellt. Mithilfe dieser Anforderungen stellt der Auftraggeber sicher, dass die Bieter über die e … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Fachkunde und Erfahrung: An die Bieter werden im Hinblick auf ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit die nachstehend beschriebenen Anforderungen gestellt. Mithilfe dieser Anforderungen stellt der Auftraggeber sicher, dass die Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. (1) Referenzbereich 1 Dienstleistungs-/Tätigkeitsbereich „Projektträgerschaft“ Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt: • Nachweis der Erbringung von Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht. • Alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen und die Verwertung, müssen abgewickelt worden sein. • Die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein. • Die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 50 Zuwendungsempfängern betroffenen haben. • Die Leistungen müssen die Projektförderung im Kontext von Forschung und Entwicklung zum Gegenstand gehabt haben. • Die Förderungen müssen auf Ausgaben- und auf Kostenbasis erfolgt sein. • Es müssen auch Zuweisungen an Behörden gewährt worden sein. (2) Referenzbereich 2 Dienstleistungs-/Tätigkeitsbereich „Digitale Technologien“ Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere in der fachlichen Betreuung durch das eingesetzte wissenschaftliche Personal in den folgenden Bereichen der Digitalen Technologien in Bezug auf betreute Förderprogramme: Entwicklung, Bewertung oder Begleitung digitaler Technologien entlang verschiedener Entwicklungsstadien bzw. Technologiereifegrade (TRL) (idealerweise entlang TRL-Stufen 4–8, d. h. von der Laborvalidierung über die Demonstration in relevanter und betriebsnaher Umgebung bis hin zur prototypischen Implementierung und Skalierung) • umfassende Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung und Optimierung von Geschäftsmodellen, Businessplänen und Produkten sowie Erfahrung in der Durchführung von Kundenanalysen und der Erstellung von Markteinführungsstrategien • Methoden und Ansätze der Künstlichen Intelligenz und Data Science (insbesondere Maschinelles Lernen, generative KI, KI-Agenten) • Ethisch, technisch und sicherheitsbezogen verantwortlicher Einsatz digitaler Technologien (u. a. Security-by-Design, Privacy-by-Design) • Dateninfrastrukturen und Datenmanagement (z. B. Datenplattformen, Datenbanken, Datenräume) • Methoden der Datenerhebung, -verarbeitung, -aufbereitung und -visualisierung mit digitalen Werkzeugen und automatisierten Verfahren • Wirkungsorientierung und Wirkungsmessung in Hinsicht auf Projekte und idealerweise auf Programme • Digitale Geschäftsmodelle im Kontext von Innovations- und Fördervorhaben • Offene Daten und Open-Source-Ökosysteme (einschließlich Einsatz offener Standards, offener Schnittstellen und API-first-Architekturen) Im Referenzbereich 2 müssen Erfahrungen mit mindestens vier der o. g. thematischen Schwerpunkte nachgewiesen werden. Dabei können mit einem Referenzprojekt Erfahrungen mit mehreren thematischen Schwerpunkten zugleich nachgewiesen werden. Anforderungen an alle einzureichenden Referenzen: Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.04.2021 erbracht worden sein. • Für den Referenzbereich 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen. Reicht ein Bieter mehr als eine Referenz für den Referenzbereich 1 ein, behält sich der Auftraggeber die eigenständige Entscheidung vor, welche der eingereichten Referenzen er für die Eignungsprüfung berücksichtigt. Reicht ein Bieter mehr als drei Referenzen ein, berücksichtigt der Auftraggeber ohne vorherige Inhaltsprüfung ausschließlich di …
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung: Die Bieter müssen ihre technische Leistungsfähigkeit belegen. Dafür müssen im Zusammenhang mit der technischen Ausrüstung der Bieter folgende Anforderungen erfüllt werden: • Die für den profi- und easy-Online-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung für das … ganz lesenTechnische Ausrüstung: Die Bieter müssen ihre technische Leistungsfähigkeit belegen. Dafür müssen im Zusammenhang mit der technischen Ausrüstung der Bieter folgende Anforderungen erfüllt werden: • Die für den profi- und easy-Online-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung für das erforderliche Kernteam müssen mit Beginn der Leistungserbringung sichergestellt sein. • Die Bieter müssen angeben, wie viele profi-Arbeitsplätze lt. ihrem Angebot erforder-lich sind und wie viele profi-Arbeitsplätze ihnen derzeit bereits zur Verfügung stehen. • Mit Beginn der Leistungserbringung müssen die IT-Sicherheitsanforderungen für die Nutzung des Verfahrens profi sowie auch während der Leistungserbringung sicher-gestellt werden. Eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) muss spätestens mit Beginn der Leistungserbringung nachgewiesen werden. • Bieter müssen die eAkte anwenden. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Qualitätsmanagement: Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, das die Anforderungen der DIN ISO 9001 erfüllt oder einem gleichwertigen Standard entspricht. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Informationssicherheit
Informationssicherheitsmanagement: Der Bieter muss über ein Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen, das die Anforderungen der DIN ISO 27001 erfüllt oder einem gleichwertigen Standard entspricht. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die v … ganz lesenNichtvorliegen von Interessenkollisionen: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenskollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Die Bieter müssen insbesondere darlegen: • Ob eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit Rechtssubjekten vorliegt, die sich im zugrundeliegenden Förderprogramm bereits zurzeit oder in Zukunft beteiligen wer-den? • Ob beabsichtigt ist, selbst Antragsteller oder Berater für Dritte von Förderverfahren im zugrundeliegenden Förderprogramm zu sein? • Wie im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll? Beleg: Eigenerklärung Interessenkollision (Vordruck)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung. Er endet am 31.12.2027. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag höchstens zweimal jeweils maximal um 24 Monate zu verlängern (Option der Laufzeitverlängerung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB). Die Laufzeit endet endgültig am 31.12.2031.
Optionen
1. Verlängerungsoption: maximal 24 Monate (01.01.2028 bis 31.12.2029) 2. Verlängerungsoption: maximal 24 Monate (01.01.2030 bis 31.12.2031)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
41 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften v … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Kontakt
beschaffungsstelle@bmds.bund.de

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 22.06.2026 auf 29.06.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 22.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019ed5c8-50d0-4e6d-b51f-475cb68e38a9.