Vergabe des Landkreises Vorpommern-Greifswald: ZVSt-2026-L08 – Planungsleistungen Neubau Kompetenzzentrum Brand- und Bevölkerungsschutz am (STO) Gützkow (LPh 1-8)
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle · Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen POL-2026-10-12-Averöffentlicht 14.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 4,8 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 7
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,8 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Greifswald17489, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (146 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 425 %
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters10 %
- Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters10 %
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung5 %
- Honorar50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 25 Tagen
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrin 3 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71315000Haustechnik
- 71323100Planung von Stromversorgungssystemen
- 71420000Landschaftsgestaltung
- 71322500Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
- 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
- 71314310Dienstleistungen für thermische Bauphysik
- 71314300Beratung im Bereich Energieeinsparung
- 71313000Umwelttechnische Beratung
- 71317100Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
- 71317000Beratung im Bereich Gefahrenschutz und -kontrolle
- 71318000Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung Gebäude und Innenräume Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 34 HOAI 2021 nebst Besonderen Leistungen (Aufstellen und Fortschreiben eines Raumbuches, Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung, besondere Präsentationshilfen, Türliste). Dem Leistungsbild ist auch der Feuerwehrübungsturm nach DIN 14092-3 zugeordnet. | 48 Monate | 1.900.000 € |
| 2 | Tragwerksplanung Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021; gegebenenfalls Besondere Leistungen des konstruktiven Brandschutzes ab Leistungsphase 4. | 30 Monate | 500.000 € |
| 3 | Technische Ausrüstung Heizung / Lüftung / Sanitär Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1 (KG 410), 2 (KG 420), 3 (KG 430) und 7 (KG 470) nebst Besonderen Leistungen (detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis, technischer Teil des Raumbuches). | 48 Monate | 700.000 € |
| 4 | Technische Ausrüstung Elektro Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 (KG 440), 5 (KG 450), 6 (KG 460) und 8 (KG 480) nebst Besonderen Leistungen (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Photovoltaikanlage, technischer Teil des Raumbuches). | 48 Monate | 500.000 € |
| 5 | Objektplanung Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke der Außenanlagen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI 2021 (Freianlagen), gemäß § 43 HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke: Löschteich, Zisterne, Tiefspiegelbrunnen, Entwässerung einschließlich Öl- und Chemikalienabscheider) und gemäß § 47 HOAI 2021 (Verkehrsanlagen: Erschließung, Fahr- und Rangierflächen, Aufstellflächen für die Feuerwehr, Stellplatzanlagen, Betankungsanlage) nebst Besonderer Leistung „Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung“. | 48 Monate | 300.000 € |
| 6 | Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung Grundleistungen der Leistungsphasen 1-7 gemäß Nr. 1.2 der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) HOAI 2021 nebst Besonderen Leistungen: Konzept zur Erfüllung der Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes, Prüfung des Effizienzgebäude-40-Standards einschließlich Fördermöglichkeiten, Vorbemessung der thermischen Gebäudehülle, Untersuchung des Energie- und Wärmeerzeugungskonzeptes, Energieausweis nach Fertigstellung. | 30 Monate | 90.000 € |
| 7 | Brandschutzkonzept Regelleistungen der Leistungsphasen 2-5 und 8 gemäß AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“, 4. Auflage Dezember 2022, nebst optionalen Leistungen (Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, Mitwirken beim Brandmelde- und Alarmierungskonzept, Feuerlöscherplanung, Brandschutzordnung, Betriebshandbuch, Alarm- und Gefahrenabwehrplan). | 48 Monate | 140.000 € |
Bedingungen7 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters
- Qualität
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung
- Preis
- Honorar
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen; bei Ingenieuren zusätzlich Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBauO M-V. Nachweis: Kammerbescheinigung oder Diplom (Anlage A 2 Ziffer I).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5,0 Mio EUR für Personenschäden und 2,5 Mio EUR für sonstige Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert (Anlage A 2 Ziffer III).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
mindestens eine Referenz mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI, mindestens Honorarzone III, für das Leistungsbild maßgebliche Kosten der KG 300 und 400 von mindestens 10.973.195 EUR netto, Erfüllung von mindestens zwei der fünf vorgegebenen Objektmerkmale; der Abschluss … ganz lesenkürzer
mindestens eine Referenz mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI, mindestens Honorarzone III, für das Leistungsbild maßgebliche Kosten der KG 300 und 400 von mindestens 10.973.195 EUR netto, Erfüllung von mindestens zwei der fünf vorgegebenen Objektmerkmale; der Abschluss der geforderten Leistungsphase darf zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht länger als zehn Jahre zurückliegen (Anlage A 2 Ziffer II).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: LPh 1-4; Stufe B: LPh 5+6; Stufe C: LPh 7-8. Die Stufen B und C werden gesondert abgerufen; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-1 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauü … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-1 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauüberwachung werden Vertragsinhalt; Überschreitung bzw. Unterschreitung sind mit einer Vertragsstrafe von 0,2 % des Netto-Gesamthonorars je angefangener Woche und 250 EUR je nicht wahrgenommenem Termin bewehrt, höchstens 5 %. Der benannte Projektleiter und sein Stellvertreter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden; die neu benannte Person muss mindestens die geforderte Qualifikation aufweisen. Unterauftragnehmer sind nach § 47 VgV zu benennen. Planungsergebnisse sind in PDF/A und im Originalformat zu übergeben; eine BIM-Anwendung ist nicht vereinbart. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teiln … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2), soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (Nr. 3), und soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 134 Abs. 2, § 135 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt nicht; alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Laufzeit ist geschätzt; sie beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der avisierte Terminrahmen ergibt sich aus Anlage B 1 Ziffer 3 der Vergabeunterlagen.
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4 einschließlich des Standsicherheitsnachweises
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- Preis
- Honorar
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Berechtigung zum Führen der Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen; zusätzlich Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner einer Ingenieurkammer oder gleichwertiger Nachweis (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV)..
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung: mindestens 5,0 Mio EUR Personenschäden / 2,0 Mio EUR sonstige Schäden, zweifach maximiert.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI, mindestens Honorarzone III, anrechenbare Kosten nach § 50 Abs. 1 HOAI von mindestens 4.938.436 EUR netto, mindestens zwei der fünf vorgegebenen Tragwerksmerkmale, bauliche Fertigstellung des Referenzobjekts; Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegend.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 30 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: LPh 1-4; Stufe B: LPh 5+6. Die Stufe B wird gesondert abgerufen; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-2 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 einschließlich des Standsicherheits … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-2 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 einschließlich des Standsicherheitsnachweises wird Vertragsinhalt; die Überschreitung ist mit einer Vertragsstrafe von 0,2 % des Netto-Gesamthonorars je angefangener Woche bewehrt, höchstens 5 %. Der benannte Projektleiter darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden; die neu benannte Person muss mindestens die geforderte Qualifikation aufweisen. Unterauftragnehmer sind nach § 47 VgV zu benennen. Planungsergebnisse sind in PDF/A und im Originalformat zu übergeben; eine BIM-Anwendung ist nicht vereinbart. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teiln … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2), soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (Nr. 3), und soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 134 Abs. 2, § 135 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt nicht; alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Laufzeit ist geschätzt; sie beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der avisierte Terminrahmen ergibt sich aus Anlage B 1 Ziffer 3 der Vergabeunterlagen.
Los 3
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- Qualität
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung
- Preis
- Honorar
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Heizung/Lüftung/Sanitär, Energie- und Gebäudetechnik oder gleichwertig
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio EUR / 1,0 Mio EUR, zweifach maximiert.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- mindestens eine Referenz mit vollständig erbrachte Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 55 HOAI; je Anlagengruppe anrechenbare Kosten (§ 54 Abs. 1 HOAI) von mindestens AG 1: 631.486 EUR, AG 2: 534.108 EUR, AG 3: 239.020 EUR, AG 7: 286.234 EUR; die Merkmale müssen in der Gesamtschau der vorgelegten Referenzen erfüllt sein; Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegend.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: LPh 1-4; Stufe B: LPh 5+6; Stufe C: LPh 7-8. Die Stufen B und C werden gesondert abgerufen; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-3 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauü … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-3 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauüberwachung werden Vertragsinhalt; Überschreitung bzw. Unterschreitung sind mit einer Vertragsstrafe von 0,2 % des Netto-Gesamthonorars je angefangener Woche und 250 EUR je nicht wahrgenommenem Termin bewehrt, höchstens 5 %. Der benannte Projektleiter darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden; die neu benannte Person muss mindestens die geforderte Qualifikation aufweisen. Unterauftragnehmer sind nach § 47 VgV zu benennen. Planungsergebnisse sind in PDF/A und im Originalformat zu übergeben; eine BIM-Anwendung ist nicht vereinbart. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teiln … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2), soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (Nr. 3), und soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (Nr. 5). § 134 Abs. 2, § 135 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt nicht; alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Laufzeit ist geschätzt; sie beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der avisierte Terminrahmen ergibt sich aus Anlage B 1 Ziffer 3 der Vergabeunterlagen.
Los 4
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- Qualität
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung
- Preis
- Honorar
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen, Elektrotechnik, Gebäudetechnik oder Energietechnik oder vergleichbar.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio EUR / 1,0 Mio EUR, zweifach maximiert.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- mindestens eine Referenz mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 55 HOAI; anrechenbare Kosten von mindestens AG 4: 846.900 EUR und AG 5: 330.498 EUR; für die Anlagengruppen 6 und 8 besteht keine Schwelle; Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegend.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: LPh 1-4; Stufe B: LPh 5+6; Stufe C: LPh 7-8. Die Stufen B und C werden gesondert abgerufen; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-4 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauü … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-4 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauüberwachung werden Vertragsinhalt; Überschreitung bzw. Unterschreitung sind mit einer Vertragsstrafe von 0,2 % des Netto-Gesamthonorars je angefangener Woche und 250 EUR je nicht wahrgenommenem Termin bewehrt, höchstens 5 %. Der benannte Projektleiter darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden; die neu benannte Person muss mindestens die geforderte Qualifikation aufweisen. Unterauftragnehmer sind nach § 47 VgV zu benennen. Planungsergebnisse sind in PDF/A und im Originalformat zu übergeben; eine BIM-Anwendung ist nicht vereinbart. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teiln … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2), soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (Nr. 3), und soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (Nr. 5). § 134 Abs. 2, § 135 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt nicht; alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Laufzeit ist geschätzt; sie beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der avisierte Terminrahmen ergibt sich aus Anlage B 1 Ziffer 3 der Vergabeunterlagen.
Los 5
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- Qualität
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4
- Qualität
- Angebotene Präsenz der Bauüberwachung
- Preis
- Honorar
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Befähigung zur Berufsausübung: Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur für Landschaftsplanung; zusätzlich ist ein weiterer verantwortlicher Berufsträger (Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen) für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke zu benennen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung: mindestens 2,0 Mio EUR / 1,0 Mio EUR, zweifach maximiert.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- mindestens eine Referenz: je Leistungsbild anrechenbare Kosten von mindestens Freianlagen 425.000 EUR, Verkehrsanlagen 700.000 EUR, Ingenieurbauwerke 375.000 EUR; die Leistungsbilder müssen in der Gesamtschau der vorgelegten Referenzen abgedeckt sein; Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegend.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: LPh 1-4; Stufe B: LPh 5+6; Stufe C: LPh 7-8. Die Stufen B und C werden gesondert abgerufen; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-5 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauü … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-5 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 und die angebotene Präsenz der Bauüberwachung werden Vertragsinhalt; Überschreitung bzw. Unterschreitung sind mit einer Vertragsstrafe von 0,2 % des Netto-Gesamthonorars je angefangener Woche und 250 EUR je nicht wahrgenommenem Termin bewehrt, höchstens 5 %. Der benannte Projektleiter darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden; die neu benannte Person muss mindestens die geforderte Qualifikation aufweisen. Unterauftragnehmer sind nach § 47 VgV zu benennen. Planungsergebnisse sind in PDF/A und im Originalformat zu übergeben; eine BIM-Anwendung ist nicht vereinbart. Vermessungsdaten sind in ETRS89/UTM 33 zu liefern. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teiln … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2), soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (Nr. 3), und soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt (Nr. 5). § 134 Abs. 2, § 135 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt nicht; alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Laufzeit ist geschätzt; sie beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der avisierte Terminrahmen ergibt sich aus Anlage B 1 Ziffer 3 der Vergabeunterlagen.
Los 6
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Angebotene Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- Preis
- Honorar
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Befähigung zur Berufsausübung: Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung: mindestens 1,5 Mio EUR / 1,0 Mio EUR, zweifach maximiert.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- mindestens eine Referenz: Leistungen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung für ein baulich fertiggestelltes Objekt mit maßgeblichen anrechenbaren Kosten von mindestens 10.973.195 EUR netto; Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegend.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 30 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: LPh 1-4; Stufe B: LPh 5+6; Stufe C: LPh 7. Die Stufen B und C werden gesondert abgerufen; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-6 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 einschließlich des Nachweises nach … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-6 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistungsphase 4 einschließlich des Nachweises nach dem GModG wird Vertragsinhalt; die Überschreitung ist mit einer Vertragsstrafe von 0,2 % des Netto-Gesamthonorars je angefangener Woche bewehrt, höchstens 5 %. Der benannte verantwortliche Berufsträger darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden; die neu benannte Person muss mindestens die geforderte Qualifikation aufweisen. Unterauftragnehmer sind nach § 47 VgV zu benennen. Planungsergebnisse sind in PDF/A und im Originalformat zu übergeben; eine BIM-Anwendung ist nicht vereinbart. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teiln … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2), soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (Nr. 3), und soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 134 Abs. 2, § 135 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt nicht; alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Laufzeit ist geschätzt; sie beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der avisierte Terminrahmen ergibt sich aus Anlage B 1 Ziffer 3 der Vergabeunterlagen.
Los 7
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zeitpunkt: Angebotene Vorlage des genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes
- Qualität
- Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- Qualität
- Angebotene Präsenz der Fachbauleitung Brandschutz
- Preis
- Honorar
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Befähigung zur Berufsausübung: Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Bauwesen; zusätzlich Eintragung in die Liste der Brandschutzplaner einer Ingenieurkammer oder gleichwertiger Nachweis (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung: mindestens 5,0 Mio EUR / 1,0 Mio EUR, zweifach maximiert.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- mindestens eine Referenz: Brandschutzkonzept für einen Sonderbau mit Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen oder unter Anwendung von Ingenieurmethoden, Bruttogrundfläche mindestens 4.500 m²; Abschluss nicht länger als zehn Jahre zurückliegend.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: LPh 2-3; Stufe B: LPh 4; Stufe C: LPh 5, Stufe D: LPh 8. Die Stufen B bis D werden gesondert abgerufen; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-7 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Vorlage des genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes und die angebotene … ganz lesenkürzer
Leistung: Es gelten die Vertragsbedingungen der Anlage B 3-7 nebst Leistungsbeschreibung (Anlage B 1). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V. Der angebotene Zeitpunkt der Vorlage des genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes und die angebotene Präsenz der Fachbauleitung Brandschutz werden Vertragsinhalt; Überschreitung bzw. Unterschreitung sind mit einer Vertragsstrafe von 0,2 % des Netto-Gesamthonorars je angefangener Woche und 250 EUR je nicht wahrgenommenem Termin bewehrt, höchstens 5 %. Der benannte Projektleiter darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden; die neu benannte Person muss mindestens die geforderte Qualifikation aufweisen. Unterauftragnehmer sind nach § 47 VgV zu benennen. Planungsergebnisse sind in PDF/A und im Originalformat zu übergeben; eine BIM-Anwendung ist nicht vereinbart. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teiln … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß vor Einreichen des Antrags erkannt und nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1), soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (Nr. 2), soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (Nr. 3), und soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 134 Abs. 2, § 135 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt nicht; alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Laufzeit ist geschätzt; sie beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der avisierte Terminrahmen ergibt sich aus Anlage B 1 Ziffer 3 der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- aib-Bauplanung Nord GmbH9 Zuschläge
- Baukonzept Neubrandenburg GmbH3 Zuschläge
- IBK MV GmbH3 Zuschläge
- MHB GmbH3 Zuschläge
- MONTRA GmbH Bauplanung3 Zuschläge
- UmweltPlan GmbH Stralsund3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a12fbe-2ad5-4901-bb1b-ddd37f53be36.