Vergabe der Trägerschaft für die OGS und andere Betreuungsformen Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
Hansestadt Herford · Herford, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 01-2026veröffentlicht 09.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 11
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 11
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Herford32052, Kreis Herford, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualitätskriterium40 %
- Qualitätskriterium20 %
- Qualitätskriterium40 %
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV).
Gegenstand nach CPV
Lose11 Lose
Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Grundschule Altensenne Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 2 | Los 2: Grundschule Eickum Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 3 | Los 3: Grundschule Elverdissen Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 4 | Los 4: Grundschule Falkstraße Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 5 | Los 5: Grundschule Herringhausen Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 6 | Los 6: Grundschule Landsberger Straße Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 7 | Los 7: Grundschule Mindener Straße Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 8 | Los 8: Grundschule Obering Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 9 | Los 9: Grundschule Radewig Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 10 | Los 10: Grundschule Stiftberg Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
| 11 | Los 11: Wilhelm-Oberhaus-Schule Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Verein zur Betreuung von Kindern an der Grundschule Altensenne e.V., Herford | 1 |
| 2 | Zweckverband Volkshochschule im Kreis Herford, Herford | 1 |
| 3 | Förderverein der Städtischen Grundschule Elverdissen e.V., Herford | 1 |
| 4 | Zweckverband Volkshochschule im Kreis Herford, Herford | 3 |
| 5 | Sport-Club Herford e.V., Herford | 2 |
| 6 | Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Herford-Stadt e.V., Herford | 2 |
| 7 | Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Herford-Stadt e.V., Herford | 1 |
| 8 | Sport-Club Herford e.V., Herford | 4 |
| 9 | Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Herford-Stadt e.V., Herford | 1 |
| 10 | Sport-Club Herford e.V., Herford | 3 |
| 11 | Sport-Club Herford e.V., Herford | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Auf der Freiheit 21, 32052 Herford
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- submissionsstelle@
herford.de
Bei uns erfasst
- Neubeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 300011.02.2026 · 2 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH6 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD)4 Zuschläge
- DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH4 Zuschläge
- Berufsbildungsstätte (BBS) Westmünsterland GmbH3 Zuschläge
- Bietergemeinschaft EWIBO, Akademie Klausenhof, DRK und GEBA3 Zuschläge
- Creative Change e.V.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Vergabe von sozialer Betreuung geduldeter und gestatteter Asylbewerber und AusländernLandkreis Harburg - Zentrale VergabestelleFrist 30.11.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für MännerJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e0121be-556f-41f1-880e-b4070f8b2010.