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Vergabe der Trägerschaft für die OGS und andere Betreuungsformen Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030

Hansestadt Herford · Herford, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01-2026veröffentlicht 09.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 228 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualitätskriterium40 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV).

Lose11 Lose

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Grundschule Altensenne

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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2
Los 2: Grundschule Eickum

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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3
Los 3: Grundschule Elverdissen

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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4
Los 4: Grundschule Falkstraße

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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5
Los 5: Grundschule Herringhausen

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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6
Los 6: Grundschule Landsberger Straße

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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7
Los 7: Grundschule Mindener Straße

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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Los 8: Grundschule Obering

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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9
Los 9: Grundschule Radewig

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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10
Los 10: Grundschule Stiftberg

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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11
Los 11: Wilhelm-Oberhaus-Schule

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e0121be-556f-41f1-880e-b4070f8b2010.