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Vergabe der Trägerschaft für die OGS und andere Betreuungsformen Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030

Hansestadt Herford · Herford, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01-2026veröffentlicht 19.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 228 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
29,38 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.08.2026 – 31.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
11Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualitätskriterium40 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:30 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV).

Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Grundschule Altensenne

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre1.717.939 €
2
Los 2: Grundschule Eickum

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre1.998.206 €
3
Los 3: Grundschule Elverdissen

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre2.170.952 €
4
Los 4: Grundschule Falkstraße

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre2.571.420 €
5
Los 5: Grundschule Herringhausen

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre2.128.092 €
6
Los 6: Grundschule Landsberger Straße

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre3.411.904 €
7
Los 7: Grundschule Mindener Straße

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre2.853.178 €
8
Los 8: Grundschule Obering

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre3.663.188 €
9
Los 9: Grundschule Radewig

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre3.817.531 €
10
Los 10: Grundschule Stiftberg

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre2.798.533 €
11
Los 11: Wilhelm-Oberhaus-Schule

Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.

4 Jahre2.246.480 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Vorlage des Handelsregisterauszuges mit dem Angebot (sofern bei der Unternehmensform vorhanden).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Vorlage eines Nachweises über den Eintrag bei der Handwerkskammer / Industrie- und Handelskammer mit dem Angebot und Vorlage der Gewerbeanmeldung mit dem Angebot (sofern bei der Unternehmensform vorhanden).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
a) Eigenerklärung (Vorlage Vordruck 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen", mit dem Angebot vorzulegen), dass keine schwere Verfehlung gemäß GWB vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. b) Eigenerklärung (Vorlage mit dem Angebot) zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Allgemeiner Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Vorlage Vordruck 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen", mit dem Angebot vorzulegen). Voraussetzung ist ein Mindestumsatz von jährlich insgesamt 200.000 € in den Bereichen Betreuung von Kindern (auch Sportangebote), Offener Ganztag und Essensversorgung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
a) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Vorlage Vordruck 124 LD "Eigenerklärung zur Eig … ganz lesena) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Vorlage Vordruck 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen", mit dem Angebot vorzulegen). b) Vorlage mit dem Angebot von aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als 6 Monate) der Krankenkasse(n) und des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen). c) Vorlage mit dem Angebot von einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vorlage mit dem Angebot von einem aktuellen Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versichungssumme.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Vorlage mit dem Angebot von mindestens drei Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (Vorlage Vordruck "Referenzen und Arbeitskräfte" mit dem Angebot),
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Vorlage mit dem Angebot von der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Vorlage Vordruck "Referenzen und Arbeitskräfte" mit dem Angebot).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
24.03.2026, 11:30 Uhr. Nur elektronische Angebote sind zugelassen. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich zum Download im Vergabeportal Deutsche eVergabe zur Verfügung. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. … ganz lesenDie vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich zum Download im Vergabeportal Deutsche eVergabe zur Verfügung. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich dort kostenfrei zu registrieren und die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Bieter können für ein Los, zwei Lose, drei Lose oder maximal 4 Lose Angebote in elektronischer Form vorlegen. Der Zuschlag kann für ein Los, zwei Lose, drei Lose oder maximal 4 Lose an einen Bieter erfolgen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2dd3ddcf-4a50-4533-855b-b094ae2a6d5d.