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Vergabe der Planungsleistungen für den Umbau der Martin-Luther-Schule

Stadt Northeim · Northeim, Niedersachsen

Aktenzeichen 472/25veröffentlicht 11.06.2025erstmals 11.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 481 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
824 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 17 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Northeim
    vor 16 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Northeim beabsichtigt den Umbau der Martin-Luther-Schule. Dabei soll u. a. der Hort verlegt werden und die Mensa entsprechend ausgebaut werden. Auch soll das Gebäude barrierefrei erschlossen und die Anzahl der WC-Anlagen vergrößert werden. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fachlos 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume

Die Stadt Northeim beabsichtigt den Umbau der Martin-Luther-Schule. Ab dem 1. August 2026 werden in Niedersachsen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe ein Anrecht auf Ganztagsförderung haben. Dieser wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ganztägige betreut werden können muss. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, soll auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie die Martin-Luther-Schule umgebaut werden. Dabei soll u. a. der Hort verlegt werden und die Mensa entsprechend ausgebaut werden. Auch soll das Gebäude barrierefrei erschlossen und die Anzahl der WC-Anlagen vergrößert werden. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Teilleistungen der Leistungsphasen 1-3. Die weiteren Leistungsphasen werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Der Auftrag ist in die nachfolgend aufgeführten Fachlose aufgeteilt: Fachlos 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Fachlos 2: Fachplanung Tragwerksplanung Fachlos 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3) Fachlos 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7) Fachlos 5: Objektplanung Freianlagen

––
2
Fachlos 2: Fachplanung Tragwerksplanung

Die Stadt Northeim beabsichtigt den Umbau der Martin-Luther-Schule. Ab dem 1. August 2026 werden in Niedersachsen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe ein Anrecht auf Ganztagsförderung haben. Dieser wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ganztägige betreut werden können muss. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, soll auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie die Martin-Luther-Schule umgebaut werden. Dabei soll u. a. der Hort verlegt werden und die Mensa entsprechend ausgebaut werden. Auch soll das Gebäude barrierefrei erschlossen und die Anzahl der WC-Anlagen vergrößert werden. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Teilleistungen der Leistungsphasen 1-3. Die weiteren Leistungsphasen werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Der Auftrag ist in die nachfolgend aufgeführten Fachlose aufgeteilt: Fachlos 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Fachlos 2: Fachplanung Tragwerksplanung Fachlos 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3) Fachlos 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7) Fachlos 5: Objektplanung Freianlagen

––
3
Fachlos 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3)

Die Stadt Northeim beabsichtigt den Umbau der Martin-Luther-Schule. Ab dem 1. August 2026 werden in Niedersachsen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe ein Anrecht auf Ganztagsförderung haben. Dieser wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ganztägige betreut werden können muss. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, soll auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie die Martin-Luther-Schule umgebaut werden. Dabei soll u. a. der Hort verlegt werden und die Mensa entsprechend ausgebaut werden. Auch soll das Gebäude barrierefrei erschlossen und die Anzahl der WC-Anlagen vergrößert werden. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Teilleistungen der Leistungsphasen 1-3. Die weiteren Leistungsphasen werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Der Auftrag ist in die nachfolgend aufgeführten Fachlose aufgeteilt: Fachlos 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Fachlos 2: Fachplanung Tragwerksplanung Fachlos 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3) Fachlos 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7) Fachlos 5: Objektplanung Freianlagen

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4
Fachlos 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7)

Die Stadt Northeim beabsichtigt den Umbau der Martin-Luther-Schule. Ab dem 1. August 2026 werden in Niedersachsen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe ein Anrecht auf Ganztagsförderung haben. Dieser wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ganztägige betreut werden können muss. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, soll auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie die Martin-Luther-Schule umgebaut werden. Dabei soll u. a. der Hort verlegt werden und die Mensa entsprechend ausgebaut werden. Auch soll das Gebäude barrierefrei erschlossen und die Anzahl der WC-Anlagen vergrößert werden. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Teilleistungen der Leistungsphasen 1-3. Die weiteren Leistungsphasen werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Der Auftrag ist in die nachfolgend aufgeführten Fachlose aufgeteilt: Fachlos 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Fachlos 2: Fachplanung Tragwerksplanung Fachlos 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3) Fachlos 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7) Fachlos 5: Objektplanung Freianlagen

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5
Fachlos 5: Objektplanung Freianlagen

Die Stadt Northeim beabsichtigt den Umbau der Martin-Luther-Schule. Ab dem 1. August 2026 werden in Niedersachsen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe ein Anrecht auf Ganztagsförderung haben. Dieser wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 ganztägige betreut werden können muss. Um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden, soll auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie die Martin-Luther-Schule umgebaut werden. Dabei soll u. a. der Hort verlegt werden und die Mensa entsprechend ausgebaut werden. Auch soll das Gebäude barrierefrei erschlossen und die Anzahl der WC-Anlagen vergrößert werden. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Teilleistungen der Leistungsphasen 1-3. Die weiteren Leistungsphasen werden optional beauftragt. Dem Auftraggeber wird insoweit ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung eingeräumt. Der Auftrag ist in die nachfolgend aufgeführten Fachlose aufgeteilt: Fachlos 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Fachlos 2: Fachplanung Tragwerksplanung Fachlos 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3) Fachlos 4: Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7) Fachlos 5: Objektplanung Freianlagen

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse d … ganz lesenSofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung): o für Los 1: für Personens … ganz lesenBerufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung): o für Los 1: für Personenschäden von mindestens EUR 1.500.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 1.000.000,00 (brutto); o für Los 2, 3, 4 & 5: für Personenschäden von mindestens EUR 1.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 500.000,00 (brutto).
Allgemeiner Jahresumsatz
Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Der Bewerber muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 angeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensbezogene Referenzen: Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils zwei (je Los) geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt der An … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzen: Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils zwei (je Los) geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2018 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, o für Los 1 (Objektplanung Gebäude und Innenräume): hinsichtlich der Objektplanung, wenn der Auftragnehmer Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau einer Bildungseinrichtung (wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc.) erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein. Die Leistungsphase 8 muss innerhalb des Referenzzeitraums bereits abgeschlossen sein. Mindestens ein Gebäude je Referenz muss dabei eine BGF von 900 m² haben. und o für Los 1 (Objektplanung Gebäude und Innenräume): hinsichtlich der Objektplanung, wenn der Auftragnehmer Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für den Umbau einer bestehenden Bildungseinrichtung (wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc.) während des laufenden Betriebs erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein. Die Leistungsphase 8 muss innerhalb des Referenzzeitraums bereits abgeschlossen sein. Mindestens ein Gebäude je Referenz muss dabei eine BGF von 900 m² haben. o für Los 2 (Fachplanung Tragwerksplanung) hinsichtlich der Tragwerksplanung, wenn der Auftragnehmer Leistungen der Tragwerksplanung in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 6 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau einer Bildungseinrichtung (wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc.) erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein. Das Gebäude muss dabei eine BGF von 600 m² haben. o für Los 3 (Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1 bis 3): wenn der Auftragnehmer Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3 in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau einer Bildungseinrichtung (wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc.) erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone II zugerechnet gewesen sein. Die Leistungsphase 8 muss dabei noch nicht abgeschlossen sein. Das Gebäude muss dabei eine BGF von 600 m² haben. o für Los 4 (Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7): wenn der Auftragnehmer Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7 in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau einer Bildungseinrichtung (wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc.) erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone II zugerechnet gewesen sein. Die Leistungsphase 8 muss dabei noch nicht abgeschlossen sein. Das Gebäude muss dabei eine BGF von 600 m² haben. o für Los 5 (Objektplanung Freianlagen): wenn der Auftragnehmer Leistungen der Freianlagenplanung in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau einer Bildungseinrichtung (wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc.) erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein. Die Leistungsphase 8 muss dabei noch nicht abgeschlossen sein. Das Gebäude muss dabei BGF von 600 m² haben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftra … ganz lesenDas deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG5JUU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 14.07.2025
  3. BekanntmachungFrist 14.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c36ee966-2b61-4dd5-beed-eae579485496.