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vergA_Generalsanierung BSZ Heidenheim

Landkreis Heidenheim · Heidenheim an der Brenz, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2507veröffentlicht 01.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 304 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 98 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
105 Monate01.04.2026 – 01.01.2035
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Organisationskonzept5 %
  • Qualifikation und Erfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter10 %
  • Qualifikation und Erfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter55 %
  • Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.01.2035
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt die Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim im Heckental. Im Oktober 2025 hat der Kreistag beschlossen, dass die bestehenden Gebäude A bis E saniert werden und das alte Werkstattgebäude am Ende der Maßnahme abgebrochen wird. Die Bestandbruttofläche liegt bei ca. 19.570m², der Neubau wird ca. 7.604 m²/ca. 4.285 m² NUF umfassen, die zu sanierenden Bruttogrundflächen belaufen sich auf ca. 19.570 m² in den Gebäuden A-E. Die prognostizierten Kosten belaufen sich auch ca. 54 Mio. EUR brutto und enthalten eine gewisse dem Projetstatus geschuldete Unschärfe (Ansatz: 3.500 EUR/m² Schulfläche (SF) bei 15.397 m² SF). Die Umsetzung der Maßnahme wird - sofern sich keine anderen, zu bevorzugenden Ansätze auftun - voraussichtlich in 5 bis 6 Bauabschnitten (ein BA pro Gebäude und Abbruch Werkstattgebäude) erfolgen. Die bauliche Umsetzung soll sich an die Fertigstellung des Neubaus anschließen und voraussichtlich ab Anfang 2029 erfolgen. Abhängig von der Anzahl der bildenden Bauabschnitte und deren Dauer ist die Fertigstellung der Maßnahme bis 2034 / 2035 anzustreben.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt die Sanierung des Berufsschulzentrums Heidenheim im Heckental. Die Gebäude aus dem Jahr 1978 erfüllen schon jetzt die technischen und energetischen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude nicht mehr. Haustechnik und Fassade müssen saniert werden, um die Funktionsfähigkeit der Gebäude sicherzustellen. Auch besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines barrierefreien Zustands. Der Schulstandort und die dort angebotenen Ausbildungsgänge sollen mit der Sanierung zukunftsfähig gemacht und nachhaltig gesichert werden. Die Maria-von-Linden-Schule für Pflegeberufe (MvL) und die Kaufmännische Schule (KS) bieten als berufliche Schulen am BSZ die Möglichkeit, an Berufsfachschulen, Berufskollegs, beruflichen Gymnasien und Berufsschulen, je nach vorhandenem Schulabschluss, die Fachschulreife, die Fachhochschulreife oder sogar eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Die MvL hat den Schwerpunkt im hauswirtschaftlichen-pflegerischen-sozialpädagogischen Bereich. Die KS ist auf den kaufmännischen Bereich ausgerichtet. Derzeit besuchen rund 800 Schülerinnen und Schüler die MvL und 1.000 Schülerinnen und Schüler die KS. Eine weitere Einrichtung am Standort wird die Berufsschulstufe der Pistorius-Schule, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum. Die örtliche Pflegeschule (ca. 300 Schülerinnen und Schüler) sollte zunächst an einen anderen, kliniknahen Standort ausgegliedert werden, dies Planungen wurden jedoch inzwischen verworfen. Die Pflegeaus- und Weiterbildung der Maria-von-Linden Schule verbleibt nun am Standort, das Raumprogramm wurde dahingehend angepasst und erweitert. Bereits in 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die zunächst verschiedene Szenarien untersucht hat: Komplettsanierung, Teilsanierung mit Neubau, kompletter Neubau. Im Kreistag wurde Ende 2023 beschlossen, dass die Teilsanierung mit Neubau umgesetzt wird. Der Neubau ist nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens. Der Neubau wird ohne direkte Verbindung mit den Bestandsgebäuden auf der Wiese zwischen Parkplätzen und bestehendem Schulhof am Hang verortet. Im Oktober 2025 hat der Kreistag beschlossen, dass die bestehenden Gebäude A bis E saniert werden und nur das alte Werkstattgebäude am Ende der Maßnahme abgebrochen wird. Der Zustand des Werkstattgebäudes ist zumindest sanierungsbedürftig (Feuchteschäden an den Wänden, Brandschutz), darüber hinaus besteht kein Bedarf mehr an solchen Räumlichkeiten. Das Raumprogramm für den Bestand ist im Zuge der Entwicklung des Raumprogramms für den Neubau entstanden. Im August 2025 erfolgte eine inhaltliche Überarbeitung (Zweig der Pflegeschüler). Nachdem die Leistungen für den Neubau ausgeschrieben sind, ist klar festgelegt, welcher Räume dort enthalten sind. Hier sollen die Aula der Schule, eine Cafeteria, der Fachbereich der Naturwissenschaften, die Berufsschulstufe der Pistorius-Schule, allgemeine Unterrichtsräume der Maria von Linden Schule sowie weitere allgemeine Unterrichtsräume untergebracht werden. Die übrigen Räume müssen in den Bestandsgebäuden untergebracht werden. Die Bestandbruttofläche liegt bei ca. 19.570m², der Neubau wird ca. 7.604 m²/ca. 4.285 m² NUF umfassen, die zu sanierenden Bruttogrundflächen belaufen sich auf ca. 19.570 m² in den Gebäuden A-E. Die prognostizierten Kosten belaufen sich auch ca. 54 Mio. EUR brutto und enthalten eine gewisse dem Projetstatus geschuldete Unschärfe (Ansatz: 3.500 EUR/m² Schulfläche (SF) bei 15.397 m² SF). Die Umsetzung der Maßnahme wird - sofern sich keine anderen, zu bevorzugenden Ansätze auftun - voraussichtlich in 5 bis 6 Bauabschnitten (ein BA pro Gebäude und Abbruch Werkstattgebäude) erfolgen. Nach der Sanierung der Bestandsgebäude ist auch der bestehende Schulhof und die neu entstandene Fläche nach dem Abbruch des Werkstattgebäude zu überplanen und Herzurichten. Dies erfolgt im Zuge des letzten Bauabschnitts. Die bauliche Umsetzung soll sich an die Fertigstellung des Neubaus anschließen und voraussichtlich ab Anfang 2029 erfolgen. Abhängig von der Anzahl der bildenden Bauabschnitte und deren Dauer ist die Fertigstellung der Maßnahme bis 2034 / 2035 anzustreben. Bisher wurde das Projekt ohne ein Projektsteuerungsbüro umgesetzt. Mit vorliegendem Verfahren werden die Projektsteuerungsleistungen nach HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren direkt zu beginnen. Die Leistungen werden stufen- und voraussichtlich bauabschnittsweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. Weiterführende (Planungs-)Unterlagen werden über die Plattform zur Verfügung gestellt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Organisationskonzept5 %
Qualifikation und Erfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter10 %
Qualifikation und Erfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter55 %
Honorar30 %
Qualität
OrganisationskonzeptZusammensetzung des Projektteams anhand eines Organigramms über das gesamte Projekt einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung
Qualität
Qualifikation und Erfahrung der wesentlichen ProjektmitarbeiterBerufsabschluss, fachliches Wissen / Zusatzqualifizierungen und praktische Erfahrung bei der Durchführung von vergleichbaren Baumaßnahmen von Projektleiter (PL) und stellv. Projektleiter (stellv. PL)
Qualität
Qualifikation und Erfahrung der wesentlichen Projektmitarbeiter- Der Neubau soll voraussichtlich bis zum Schuljahresbeginn 2028 / 2029 bezugsfertig sein. Die vorliegende Generalsanierung wird dann baulich in verschiedenen Abschnitten umzusetzen sein, darüber hinaus sind am Standort verschiedene Schulformen untergebracht. Die Maßnahme muss unter wirtschaftlichen Aspekten erfolgen. Wie können Sie beim vorliegenden Projekt konkret auf dieses Ziel hinwirken? (15) - Sehen Sie weitere Herausforderungen oder ggf. Schwierigkeiten des Projekts und wie würden Sie damit umgehen? (5) - Wie stellen Sie sich die Kommunikation mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten vor? Wie organisieren Sie das Berichtswesen und die Jour-Fix-Termine? Welche Termine sind konkret im Angebot inkludiert bzw. welche Termine erfordern eine zusätzliche Berechnung? (10) - Wie organisieren Sie die Terminverfolgung bzw. wie erreichen Sie Terminsicherheit? (10) - Wie organisieren Sie die Kostenverfolgung bzw. wie erreichen Sie Kostensicherheit? (10) - Wie ist Ihre grundsätzliche Verfügbarkeit? Wie stellen Sie sich die Betreuung des Projekts während der Baudurchführung vor? (5)
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
01.01.2035
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM: Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
VK Baden-Württemberg RP Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YTRMLWH#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
nps Bauprojektmanagement GmbH, Ulm3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
612.058 €Zuschlagswert im Median
331.070 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 34 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3cd1e55-9d27-439f-9327-7159a5cfcfd7.