Vereinbarung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Hygienepapier, Flüssigseife, Spendern und Abfallkörben
Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B-2024-0030veröffentlicht 02.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Essen45127, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 24 Monatenan Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 12:30 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vereinbarung eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Hygienepapieren (Falthandtuchpapier, Rollenhandtuchpapier, Toilettenpapier), Flüssigseife sowie zugehörigen Spendern und Drahtgitter-Abfallkörben für diverse Lieferstellen im Essener Stadtgebiet.
Im Stadtgebiet Essen befinden sich rund 300 Bedarfsstellen (Schulen, Verwaltungsgebäude, Büchereien, Sportanlagen, Bäder, Friedhöfe, Kindergärten und andere Einrichtungen).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung von Rollenhandtuchpapier, Multifold-Handtuchpapier und Flüssigseife der Marke "Tork" Die im Preisblatt aufgeführten Mengen stellen den voraussichtlichen jährlichen Bedarf dar und basieren auf den aus Vorjahren ermittelten Abrufmengen. Die Mengenangaben sind durch den Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt worden. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens des Auftraggebers zur Unterschreitung, aber auch zur Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleibt unberührt. Hinsichtlich der ausgeschriebenen Artikel gelten die Spezifikationen gemäß der Leistungsbeschreibung; bitte beachten Sie, dass jegliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses zum Ausschluss Ihres Angebotes von der weiteren Wertung führen. Für alle Positionen des zweiten Loses sind mit Abgabe des Angebotes Hersteller und Modell im Preisblatt anzugeben und Datenblätter beizufügen. Zudem behält sich die Auftraggeberin im Rahmen der Angebotsauswertung die Möglichkeit einer Bemusterung von allen Positionen des zweiten Loses vor. Die Bieter haben auf Anforderung innerhalb von 3 Werktagen (Mo.-Fr.) originalverpackte Muster einzureichen. Die Muster sind an folgende Adresse zu versenden bzw. zu liefern: Stadt Essen Interner Service und Personalverwaltung z. Hd. Hr. Eßler Raum U 1.18a Porscheplatz 1 45127 Essen Die Anlieferung von Mustern ist werktags (Mo. - Fr.) möglich und ist zuvor zwingend mit Herrn Eßler abzusprechen (Tel.: 0201/88-11360). Die Ziffer 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen ist zu beachten. Die Ausschreibung der Leistung erfolgt in zwei Losen, die sich wie folgt darstellen: Los 1 - Lieferung von Rollenhandtuchpapier, Multifold-Handtuchpapier und Flüssigseife der Marke "Tork" Los 2 - Lieferung von Handtuchpapier, Toilettenpapier, Falthandtuchspendern, Abfallbehältern sowie Jumbo-Toilettenpapierrollen und den dazugehörigen Spendern Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre und erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Der Rahmenvertrag endet automatisch mit Ablauf der vorgeschriebenen Vertragslaufzeit. Die Lieferung muss spätestens 5 Werktage (Mo. - Fr.) nach Beauftragung erfolgen. Die Beauftragung erfolgt durch Einzelabrufe. Die Frist beginnt am Tag nach dem erfolgten Einzelabruf seitens der Stadt Essen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lieferfristen ist wesentlicher Bestandteil und zwingend zu beachten. Für die Auslieferung an Schulen bleiben Ferienzeiten unberücksichtigt, d. h. sie verlängern die 5-Werktagespflicht nicht. Allgemeine Lieferbedingungen: - Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die jeweilige städtische Einrichtung bis in den angegebenen Raum bzw. in das angegebene Lager. - Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch die Mitarbeiter*innen des Händlers. Die Beauftragung von Paketdiensten und Speditionen ist nur dann zulässig, wenn diesen aufgegeben wird, dass die Lieferung frei Verwendungsstelle zu erfolgen hat. - Der Warenempfang ist auf dem Lieferschein quittieren zu lassen und den jeweiligen Rechnungen beizufügen. - Falsche Zustellungen oder Retouren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Verwender*innen sind angewiesen, die Annahme zu verweigern, wenn die Ware falsch oder nicht frei Verwendungsstelle geliefert wird. Die Abnahme ist nur dann garantiert, wenn die Ware vertragsgemäß geliefert wird. Sollten beim Verwender durch nicht vertragsgemäße Lieferungen Bedarfslücken entstehen, erfolgt durch die Auftraggeberin ein Deckungskauf zu Lasten des Auftragnehmers. - Zwischenlieferungen dürfen nicht mit zusätzlichen Lieferkosten versehen werden. - Besonderer Hinweis für Schulen: Die Belieferung der Schulen erfolgt teilweise in den Keller, das Erdgeschoss sowie das 1. und 2. Obergeschoss der Gebäude. Es sind teilweise keine Lastenaufzüge vorhanden. Die Paletten müssen teilweise abgetragen werden. Das Befahren der Schulgelände ist nach Absprache mit der Schulleitung oder Hausmeister*in in den meisten Fällen möglich. Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten, insbesondere beim Befahren während der Pausenzeiten. Der Bieter ist verpflichtet mit dem Angebot das Formular "Eigenerklärung zur Anlieferung" einzureichen. Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche genannten Lieferbedingungen eingehalten werden. Die in dem Preisblatt bzw. den Preisblättern genannten Preise für die einzelnen Positionen sind Netto-Festpreise. Durch diese Preise werden sämtliche Leistungen des Lieferanten, insbesondere Anlieferung (bis zur Verwendungsstelle), Fracht, Mautgebühren, Umpackkosten, Liefer- und Transportversicherung, Verpackung, Rohstoffpreise und sonstige Kosten und Lasten abgegolten. Die Angebotspreise haben eine Gültigkeit bis zum Ende der Laufzeit. Die konkreten Produktanforderungen, Anforderungen an Gütezeichen, Regelungen zu Produktänderungen, Ersatzlieferungen und Vertragsstrafen sowie Besonderheiten bei den Lieferadressen und weitere Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. | 2 Jahre | – |
| 2 | Lieferung von Handtuchpapier, Toilettenpapier, Falthandtuchspendern, Abfallbehältern sowie Jumbo-Toilettenpapierrollen und den dazugehörigen Spendern Die im Preisblatt aufgeführten Mengen stellen den voraussichtlichen jährlichen Bedarf dar und basieren auf den aus Vorjahren ermittelten Abrufmengen. Die Mengenangaben sind durch den Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt worden. Beim Abruf kann es trotz gewissenhafter Schätzung seitens des Auftraggebers zur Unterschreitung, aber auch zur Überschreitung der genannten Mengen kommen. Für beide Situationen sind die Preise unverändert gültig, eine nachträgliche Kalkulation bzw. Ansprüche des Auftragnehmers wegen Mehr- oder Minderleistungen ist ausgeschlossen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Aus dieser Rahmenvereinbarung können während der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu dem jeweiligen Gesamtauftragswert des Loses vom Auftraggeber abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung möglich. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auftragsänderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gem. § 132 GWB) bleibt unberührt. Hinsichtlich der ausgeschriebenen Artikel gelten die Spezifikationen gemäß der Leistungsbeschreibung; bitte beachten Sie, dass jegliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses zum Ausschluss Ihres Angebotes von der weiteren Wertung führen. Für alle Positionen des zweiten Loses sind mit Abgabe des Angebotes Hersteller und Modell im Preisblatt anzugeben und Datenblätter beizufügen. Zudem behält sich die Auftraggeberin im Rahmen der Angebotsauswertung die Möglichkeit einer Bemusterung von allen Positionen des zweiten Loses vor. Die Bieter haben auf Anforderung innerhalb von 3 Werktagen (Mo.-Fr.) originalverpackte Muster einzureichen. Die Muster sind an folgende Adresse zu versenden bzw. zu liefern: Stadt Essen Interner Service und Personalverwaltung z. Hd. Hr. Eßler Raum U 1.18a Porscheplatz 1 45127 Essen Die Anlieferung von Mustern ist werktags (Mo. - Fr.) möglich und ist zuvor zwingend mit Herrn Eßler abzusprechen (Tel.: 0201/88-11360). Die Ziffer 3.5 der zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen ist zu beachten. Die Ausschreibung der Leistung erfolgt in zwei Losen, die sich wie folgt darstellen: Los 1 - Lieferung von Rollenhandtuchpapier, Multifold-Handtuchpapier und Flüssigseife der Marke "Tork" Los 2 - Lieferung von Handtuchpapier, Toilettenpapier, Falthandtuchspendern, Abfallbehältern sowie Jumbo-Toilettenpapierrollen und den dazugehörigen Spendern Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre und erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Der Rahmenvertrag endet automatisch mit Ablauf der vorgeschriebenen Vertragslaufzeit. Die Lieferung muss spätestens 5 Werktage (Mo. - Fr.) nach Beauftragung erfolgen. Die Beauftragung erfolgt durch Einzelabrufe. Die Frist beginnt am Tag nach dem erfolgten Einzelabruf seitens der Stadt Essen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lieferfristen ist wesentlicher Bestandteil und zwingend zu beachten. Für die Auslieferung an Schulen bleiben Ferienzeiten unberücksichtigt, d. h. sie verlängern die 5-Werktagespflicht nicht. Allgemeine Lieferbedingungen: - Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die jeweilige städtische Einrichtung bis in den angegebenen Raum bzw. in das angegebene Lager. - Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich durch die Mitarbeiter*innen des Händlers. Die Beauftragung von Paketdiensten und Speditionen ist nur dann zulässig, wenn diesen aufgegeben wird, dass die Lieferung frei Verwendungsstelle zu erfolgen hat. - Der Warenempfang ist auf dem Lieferschein quittieren zu lassen und den jeweiligen Rechnungen beizufügen. - Falsche Zustellungen oder Retouren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Verwender*innen sind angewiesen, die Annahme zu verweigern, wenn die Ware falsch oder nicht frei Verwendungsstelle geliefert wird. Die Abnahme ist nur dann garantiert, wenn die Ware vertragsgemäß geliefert wird. Sollten beim Verwender durch nicht vertragsgemäße Lieferungen Bedarfslücken entstehen, erfolgt durch die Auftraggeberin ein Deckungskauf zu Lasten des Auftragnehmers. - Zwischenlieferungen dürfen nicht mit zusätzlichen Lieferkosten versehen werden. - Besonderer Hinweis für Schulen: Die Belieferung der Schulen erfolgt teilweise in den Keller, das Erdgeschoss sowie das 1. und 2. Obergeschoss der Gebäude. Es sind teilweise keine Lastenaufzüge vorhanden. Die Paletten müssen teilweise abgetragen werden. Das Befahren der Schulgelände ist nach Absprache mit der Schulleitung oder Hausmeister*in in den meisten Fällen möglich. Hierbei ist äußerste Vorsicht geboten, insbesondere beim Befahren während der Pausenzeiten. Der Bieter ist verpflichtet mit dem Angebot das Formular "Eigenerklärung zur Anlieferung" einzureichen. Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche genannten Lieferbedingungen eingehalten werden. Die in dem Preisblatt bzw. den Preisblättern genannten Preise für die einzelnen Positionen sind Netto-Festpreise. Durch diese Preise werden sämtliche Leistungen des Lieferanten, insbesondere Anlieferung (bis zur Verwendungsstelle), Fracht, Mautgebühren, Umpackkosten, Liefer- und Transportversicherung, Verpackung, Rohstoffpreise und sonstige Kosten und Lasten abgegolten. Die Angebotspreise haben eine Gültigkeit bis zum Ende der Laufzeit. Die konkreten Produktanforderungen, Anforderungen an Gütezeichen, Regelungen zu Produktänderungen, Ersatzlieferungen und Vertragsstrafen sowie Besonderheiten bei den Lieferadressen und weitere Verfahrenshinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Abfrage gem. Anlage "Eigenerklärung zur Eignung") Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
- Kriterium
- - Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage "Eigenerklärung zur Eignung") - Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage "Eigenerklärung zur Eignung") - Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage "Eigenerklärung zur Eignung")
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung. Die Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" fordert, neben den bereits vorgenannten Angaben, Angaben zu folgen … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung. Die Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" fordert, neben den bereits vorgenannten Angaben, Angaben zu folgenden Punkten: o Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte o Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB) o Angabe von drei Referenzen - Der Bieter hat mindestens eine Referenz für die Erbringung vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Als vergleichbar werden hierbei Referenzen bewertet, deren Gegenstand die Lieferung von Hygienepapieren für einen Auftraggeber mit mindestens 200 Lieferstellen und einem jährlichen Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 100.000 Euro brutto war. Die Bieterreferenzen müssen innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Einreichungsdatum des Angebotes) erfüllt worden sein, wobei es ausreicht, wenn das Ende des Leistungszeitraums in den genannten Zeitraum fällt. Mindestanforderung an die Eignung ist, dass der Bieter zumindest eine Referenz nachweist, die alle oben genannten geforderten Referenzeigenschaften erfüllt. Zur Erbringung des Nachweises über vergleichbare Referenzen werden die auf dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formular "Bieterreferenzen" getätigten Angaben des Bieters herangezogen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 38 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.11.2024, 12:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die einzureichenden Nachweise, an die die Leistungserbringung geknüpft ist, können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gena … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y12NT7YV3 Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68Y12NT7YV3 Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathaus, Porscheplatz 1, 45127 Essen
- Kontakt
- 11.beschaffung@
essen.de - Auskünfte
- Stadt Essen, Zentrales Vergabe- und Beschaffungsmanagement11.beschaffung@
essen.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag Beschaffung von Einmaldecken und -laken22.07.2025 · 9 Angebote
- Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern21.07.2025 · 81 Angebote
- Erstellung eines Nahverkehrsplans für die Stadt Essen14.07.2025 · 2 Angebote
- Rahmenvertrag über die Lieferung von Rollschläuchen für die Feuerwehr Essen03.07.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 337 (Körperpflegeprodukte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kurt Müller GmbH4 Zuschläge
- CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH3 Zuschläge
- Igefa Köln GmbH & Co KG3 Zuschläge
- Kurt Müller GmbH3 Zuschläge
- Lottmann GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- IGEFA Handelsgesellschaft mbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe0dfdb9-b1dc-46f3-8fd9-b75cae53a909.