Verbundene Wohngebäudeversicherung
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 25-2000059929veröffentlicht 31.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 5 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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- Kfz-Versicherungen (Flotte + Dienstreisekasko)AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 12 Tagen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (117 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (307 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Vertrag bietet Sachversicherungsschutz für Gebäude oder Räume von Gebäuden des Versicherungsnehmers im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die versicherten Gebäude insgesamt zu mindestens 75 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Gästeappartements und Dienstwohnungen in Dienstgebäuden sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Beschreibung des Loses
Auszug aus dem Vertrag (nicht abschließend): 3.1 Versicherte Sachen Versichert sind Gebäude oder Räume von Gebäuden nebst Zubehör, an denen der Versicherungsnehmer ein versichertes Interesse hat. Mitversichert ist/sind: 1. Die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten bzw. angeschafften Sachen, 2. Zubehör in und außerhalb des Gebäudes (z.B. Baustoffe; Ersatzteile; Brennstoffvorräte für Heizungen; Gemeinschafts- einrichtungen wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Satellitenanlagen etc.) 3. Einrichtungen und Inventar, soweit sie dem Versicherungsnehmer gehören 4. abweichend von Abschnitt "A" § 5 Nr. 3 b VGB 2022 vom Mieter ein- oder angebrachte Gebäudebestandteile sind mitversichert (subsidiär) Nicht versichert sind: Sachen sowie Kosten, soweit hierfür Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann. 3.1.1 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.2 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.3 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück In Erweiterung von Abschnitt A 4.4 VGB 2022 sind Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Absatz 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.4 Sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile Ergänzend gem. Abschnitt "A 7.5 VGB 2022 sind Gewächs- und Gartenhäuser bis 10 qm Grundfläche, Carports bis 12 qm, Garagen, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen und Wege- und Gartenbeleuchtungen mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.1.5 Armaturen Es gilt die Klausel PK 7265 (22) VGB 2022 als vereinbart. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt. 3.2 Rohbauten Rohbauten sind mitversichert: Es gelten folgende Bestimmungen: 1. Die Feuerversicherung von Rohbauten umfasst auch die zum Bau bestimmten, auf dem Bauplatz oder seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe. 2. In der Sturm-/Hagel- und Leitungswasserversicherung besteht Versicherungsschutz erst, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. 3. Bis zur ersten Hauptfälligkeit, die auf die Fertigstellung der Gebäude folgt, ist die Mitversicherung prämienfrei. 3.3 Höherhaftung Der Versicherer gewährt über die zuletzt vereinbarte Gesamtversicherungssumme hinaus eine 10 %ige Höherhaftung. Diese Höherhaftung bezieht sich sowohl auf Preissteigerungen als auch auf Neuinvestitionen.
Gegenstand nach CPV
- 66510000VersicherungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Jahresprämie Verbundene Wohngebäudeversicherung gesamt, inkl, VersicherungssteuerJahresprämie Verbundene Wohngebäudeversicherung gesamt, inkl, Versicherungssteuer gemäß C2_Anlage_1_zum_Vertrag_Preisangebot_25-2000059929
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 5-mal: Der Vertrag beginnt am 01.01.2026, 12.00 Uhr, und hat eine Laufzeit von zunächst 1 Jahr (Mindestvertragslaufzeit) bis zum 01.01.2027, 12.00 Uhr. Sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder danach zum Vertragsjahresende von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, beträgt die Gesamtlaufzeit maximal sechs Jahre.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MHXJ# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MHXJ# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ergo Versicherung AG, Berlin | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- beschaffungen@
bundesbank.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SV SparkassenVersicherung3 Zuschläge
- XL Insurance Company SE, Direktion für Deutschland3 Zuschläge
- AIG Europe S.A.2 Zuschläge
- Allianz Global Corporate & Specialty SE2 Zuschläge
- Marsh GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ebb68aa-6bc9-428e-a05b-ef7944d8b636.