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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Veranstaltungsmanagement

NBank · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen RE 2025.13veröffentlicht 19.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 487 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
168 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.09.2025 – 31.08.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Gesamtpreis60 %
  • Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2026
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

2.1 Leistungsgegenstand Der Auftragnehmer erbringt umfassende Veranstaltungsmanagementdienstleistungen für diverse Veranstaltungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer tritt dabei als Lead-Agentur auf und übernimmt die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen unterschiedlicher Größenordnung und Art (z. B. Konferenzen, Messeteilnahmen, Workshops, Firmenfeiern, Networking-Events). Die überwiegende Zahl der Veranstaltungen dient der Information von Multiplikatoren. Dies sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Wohngeldförderstellen, Jugendberufshilfeeinrichtungen, Arbeitsagenturen, Kreditinstitute oder sonstige Beratungseinrichtungen. Es werden vereinzelt auch NBank-Kunden eingeladen.

Beschreibung des Loses

2.2 Einzusetzende Mitarbeiter Es wird pro Veranstaltung ein Leitender Eventmanager und ein stellvertretender Eventmanager eingesetzt, der dem Auftraggeber bei jedem Auftrag zur Verfügung als Ansprechperson zur Verfügung steht. Bei einer vorübergehenden Verhinderung der eingesetzten Mitarbeitenden stellt der Auftragnehmer eine geeignete Vertretung sicher. Der Auftraggeber wird hiervon im Vorfeld ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich unterrichtet. Die Vertretung benötigt eine gleichwertige Qualifikation und Erfahrung wie der zu Vertretende. Der Auftraggeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen der Vertretung als gleichwertig anzusehen sind. 2.3 Leistungsabruf Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang aller potenziellen Leistungen. Es wird ein Rahmenvertrag geschlossen, aus dem die NBank als Auftraggeberin bei Bedarf die einzelnen Leistungen abruft, die unten gelistet sind. Es besteht kein Anspruch des Auftragsnehmers auf Ausübung einzelner Leistungen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle unten aufgeführten Leistungen abzurufen, der Auftragnehmer muss dennoch im Stande sein alle aufgeführten Leistungen im Zweifel zu erfüllen. Zu allen Leistungspunkten muss vor Umsetzung eine Abstimmung mit der NBank stattfinden. Immer dann, wenn die NBank die Leistungen in Anspruch nehmen möchte, sendet sie spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine Auftrags-Mail zusammen mit genauen Angaben der gewünschten Leistungen an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer muss den Auftrag innerhalb der in der Anfrage genannten Frist verbindlich bestätigen. 2.4 Die Leistungen im Überblick Der Auftragnehmer als Lead-Agentur übernimmt die folgenden Aufgaben: Lead Agentur Tätigkeiten - Zentrales Projektmanagement (Umsetzung aller Event-Maßnahmen, zentraler Hauptansprechpartner für Kunden) - Handling, Steuerung und Koordination (Schnittstellenmanagement) der beauf-tragten Unterauftragnehmer/Dienstleister (bspw. Lieferanten, Bühnenbauer, Veranstaltungspersonal) mit dem Ziel einer harmonischen und zielgerichteten Umsetzung Veranstaltungsplanung - Auswahl und Buchung von geeigneten Veranstaltungsräumlichkeiten basierend auf den spezifischen Anforderungen der Veranstaltung - Organisation der Räumlichkeiten inkl. Gestaltungskonzepte; Planung der Raumaufteilung einschließlich Sitzordnung, Bühnenaufbau und Ausstellungsflächen Veranstaltungsorganisation - Bereitstellung und Bedienung bzw. Organisation der gesamten Veranstaltungstechnik im Vorfeld, während und nach der Veranstaltung inkl. Einweisung von Personal und Dienstleistern - Management des gesamten Veranstaltungsablaufes einschließlich der Regist-rierung der Teilnehmenden und Ausgabe von Materialien, Beschilderungen, Transport von Messeständen und weiteren Materialien. - Beauftragung und Vertragsabwicklung weiterer Leistungspartner (Künstler, Techniker, Caterer etc.) - Ermittlung, Buchung und Betreuung von Referenten, Moderatoren und sonstigen Mitwirkenden Veranstaltungsdurchführung - Personal vor Ort zur Verfügung stellen (zwei bis vier Hosts/Hostessen) - Briefing von max. zehn Ausstellern sowie Koordination und Betreuung wäh-rend und nach der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau des NBank-Messestandes) - Qualitäts- und Erfolgskontrolle - Erstellung einer Teilnehmer- und Anwesenheitsliste - Erstellung und Bereitstellung von Reversnamensschildern Nachbereitung der Veranstaltung - Evaluation der Veranstaltung (z. B. durch Feedback-Befragung, Erfolgsanalyse etc.) und Bereitstellung der Ergebnisse Sonstige - Laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber Die Veranstaltungen sind maximal 2-tägig und finden ausschließlich in Niedersachsen statt. Es nehmen i.d.R. zwischen 100 bis 250 Personen an den Veranstaltungen teil. Mit Ausnahme vom NBank-Fest, nehmen an den Veranstaltungen maximal 250 Personen teil. Das NBank-Fest findet (aktuell) einmal jährlich statt, Es wird eine Teilnehmeranzahl von ca. 600 Personen erwartet. 3 Leistungsumfang Schätzungsweise finden neun Veranstaltungen pro Jahr statt, bzw. 36 Veranstaltungen für die gesamte maximale Vertragslaufzeit (Schätzwert). Die Höchstabnahmemenge beträgt 60 Veranstaltungen für die gesamte maxi-male Vertragslaufzeit (ein Jahr Grundlaufzeit und drei Verlängerungsoptionen á ein Jahr). 4 Leistungsort Die überwiegende Zahl der Veranstaltungen findet in Hannover statt. Im Übrigen finden die Veranstaltungen in wechselnden Regionen in Niedersachsen statt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis60 %
Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals40 %
Preis
GesamtpreisFür die Wertung maßgeblich ist der Gesamtwertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 3 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Angebotspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 3 Punkte. Bieter 2 erhält 2,5 Punkte (100:120*3).
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden PersonalsFür Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals können folgende Punkte erreicht werden: 3 Punkte = sehr gut Die Qualifikation und Erfahrung übertrifft die Erwartungen und lässt eine sehr gute Ausführung erwarten. Leitender Eventmanager / Eventmanagerin - mit entsprechender Ausbildung (Veranstaltungskaufmann/-kauffrau oder vergleichbare andere Ausbildung oder Studium, nachzuweisen durch Abschlusszeugnisse und/oder Urkunden. Die Vergleichbarkeit muss durch den Aufragnehmer dargelegt werden) - mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich. (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf) stellvertretender Eventmanager / Eventmanagerin mit einschlägiger Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf) 2 Punkte = gut Leitender Eventmanager / Eventmanagerin - mit entsprechender Ausbildung (Veranstaltungskaufmann/-kauffrau oder vergleichbare andere Ausbildung oder Studium, nachzuweisen durch Abschlusszeugnisse und/oder Urkunden. Die Vergleichbarkeit muss durch den Aufragnehmer dargelegt werden) - mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf) stellvertretender Eventmanager / Eventmanagerin mit einschlägiger Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf) 1 Punkt = ausreichend Leitender Eventmanager / Eventmanagerin - mit entsprechender Ausbildung (Veranstaltungskaufmann/-kauffrau oder vergleichbare andere Ausbildung oder Studium, nachzuweisen durch Abschlusszeugnisse und/oder Urkunden Die Vergleichbarkeit muss durch den Aufragnehmer dargelegt werden) - mindestens 2-jähriger Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich. (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf) Stellvertretender Eventmanager / Eventmanagerin mit einschlägiger Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich. (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf) 0 Punkte = nicht ausreichend Leitender Eventmanager / Eventmanagerin - mit entsprechender Ausbildung (Veranstaltungskaufmann/ -kauffrau oder vergleichbare andere Ausbildung oder Studium, nachzuweisen durch Abschlusszeugnisse und/oder Urkunden. Die Vergleichbarkeit muss durch den Aufragnehmer dargelegt werden) - unter zwei Jahre Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich. (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf) Stellvertretender Eventmanager / Eventmanagerin ohne einschlägige Berufserfahrung im Veranstaltungsbereich.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch drei Mal um jeweils ein weiteres optionales Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende (erstmalig zum Ablauf der Grundlaufzeit, danach zum Ende jeder einzelnen Verlängerungsoption), durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.08.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß g … ganz lesenNachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6458CA Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6458CA Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht. Bietergemeinschaft Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Pearl Promotion GmbH & Co.KG, Maintal9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Name
NBank
Anschrift
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Website
nbank.de
Kontakt
ausschreibungen@nbank.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d73d4c8-f94e-42e3-94e2-b307b13b9508.