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Urologische Röntgenanlagen

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VGS # 06/2025veröffentlicht 26.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01307, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Technischer Wert / Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt drei identischen urologischen Röntgenanlagen für die Klinik und Poliklinik für Urologie des Auftraggebers.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der urologischen Röntgenanlagen und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger Nebenleistungen samt Lieferung von Zubehör, welche für die kompletten, betriebsbereiten Anlagen / Systeme erforderlich sind, sowie die vorher baulich und technisch erforderliche Anpassung der Räumlichkeiten und technischen Anlagen für diese drei Anlagen / Systeme soweit dies im Hinblick auf den Betrieb der jeweilige Anlage / des jeweiligen Systems notwendig ist. Sofern die Anlagen / Systeme nur vollumfänglich funktionieren bzw. (z.B. gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften) betrieben werden können, wenn bauliche und technische Anpassungen am vorgesehenen Aufstellungs- / Betriebsort sowie am vorgesehenen Betriebsmedium vorgenommen werden, gehören diese Leistungen ebenfalls zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung der Anlagen / Systeme zum Aufstellungs- / Betriebsort und deren Einbringung insbesondere folgende Leistungen: - Planungsleistungen, Erstellung und Bereitstellung von Planungsunterlagen gemäß dem CAFM-Standard des Auftraggebers; Revisionsunterlagen 2-fach in Papierform und digital - Abstimmung der hygienischen Rahmenbedingungen für Demontage / Montage und An- / Ablieferung mit dem Zentralbereich Krankenhaushygiene des Auftraggebers unter Einbeziehung der Projektleitung des Auftraggebers; Kommunikation der abgestimmten hygienischen Maßnahmen und Rahmenbedingungen mit sämtlichen Unterauftragnehmern des Auftragnehmers - sonstige Nebenleistungen gemäß Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen - ggf. bauliche und technische Anpassung der vorhandenen Räumlichkeiten für die Anlagen / Systeme unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch der Statik - Medienfreischaltung an den in Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen benannten Schnittstellen - Demontage, Ausbringung, Abholung und Abtransport der derzeit installierten Altanlagen / -systeme sowie deren Verwertung / Entsorgung - Aufstellung, Installation / Montage der Anlagen / Systeme am Aufstellungs- / Betriebsort - Anbindung an die zum Betrieb der Anlagen / Systeme erforderlichen (gebäudetechnischen) Medien an den in Anlage 4 - Bauliche Voraussetzungen und Montagebedingungen genannten Schnittstellen - Anbindung der Anlagen / Systeme an das KIS ORBIS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware - Anbindung der Anlagen / Systeme an das RIS / PACS des Auftraggebers inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware (DICOM Schnittstelle) - Einbindung aller netzwerkfähigen Komponenten in das klinikumsweite TCP / IP-Netzwerk und dessen Infrastruktur - Inbetriebnahme gemäß § 10 Abs. 3 MPBetreibV inklusive Beleg, Prüfung der elektrischen Sicherheit - Erklärung der Betriebsbereitschaft - Funktionsprüfung(en), Probelauf - Übergabe der voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Anlagen / Systeme einschließlich des gesamten zum Betrieb erforderlichen Zubehörs - Bedienungsanleitung / Begleitpapiere bzw. Geräteunterlagen in deutscher oder englischer Sprache als elektronisches Dokument im PDF-Format - Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers - Mängelhaftung, Garantie - Organisation aller erforderlichen Sachverständigenabnahmen / Die Kosten für die Sachverständigenabnahmen selbst werden vom Auftraggeber getragen / übernommen. Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Technischer Wert / Qualität70 %
Preis
Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.7 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
Technischer Wert / QualitätDie Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.7 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Vollservice nach Ablauf der Garantiezeit, Oberkörperstrahlenschutz für alle drei Anlagen / Systeme
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüf … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) Der Antrag ist unzulässig (siehe § 160 Abs. 3 GWB), soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/? ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 26.06.25)).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW5XUL Bei dem unter Punkt "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." angegebenen Wert von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Siemens Healthineers AG, Erlangen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Kontakt
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de

Bei uns erfasst

130Bekanntmachungen
47Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
252.602 €Zuschlagswert im Median
183.134 € – 620.722 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.04.2025 auf 15.04.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2be5b00-82c4-4fa0-8bfd-7a34b86cb49c.