Upgrade und Ertüchtigung des digitalen Alarmierungsnetzes
Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen
Aktenzeichen 27_2025veröffentlicht 25.06.2025erstmals 25.06.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,2 Mio. €
- Laufzeit
- 6 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Göttingen37083, Landkreis Göttingen, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 16 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 16 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Ertüchtigung sowie das Upgrade des gemeinsamen digitalen Alarmierungsnetzes für Stadt und Landkreis Göttingen. Die Leistungen setzen sich zusammen aus: Erwerb und Lieferung von Hardware (digitale Alarmumsetzer) Dauerhafte Überlassung von Lizenzen / Software gegen Einmalvergütung Dienstleistungen: o Aufbau, Installation, Konfiguration und Migration, # Messtechnische Überprüfung der vorhandenen Antennenanlagen, # Ständige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Alarmierungsnetzes, # Konfiguration des Gesamtsystems, # Einweisung und Schulung des Personals der Auftraggeberin , # Dokumentation. #Titel A: DAU Standorte Stadt Göttingen; #Titel B: DAU Standorte Landkreis Göttingen (Altkreis Göttingen); #Titel C: DAU Standorte Landkreis Göttingen (Altkreis Osterode), # Titel D: Inbetriebnahme und Konfiguration Gesamtsystem. # Die Stadt und der Landkreis Göttingen betreiben für ihre Feuerwehr und Rettungsdienstbereiche auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr Göttingen eine gemeinsame Leitstelle. Der Zuständigkeitsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1.750 km² (Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ca. 59 km und in West-Ost-Richtung ca. 80 km) und ca. 330.000 Einwohnern. Die Kommunale Regionalleitstelle Göttingen nutzt zur Alarmierung der Einsatzkräfte für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz das gemeinschaftliche, durchgängig einheitliche, digitale Alarmierungsnetz in Stadt und Landkreis Göttingen. Die Basis sind zwei virtuelle DAG-Server (Digitale Alarmgeber) auf einer VMware vSphere Umgebung, die über eine TMIP Schnittstelle mit dem Einsatzleitsystem der Firma Siemens AG kommunizieren. Alarmaussendungen werden vom Einsatzleitsystem an die Alarmierungsserver übergeben und mit einer „DiCal IDEA“ Ende zu Ende Verschlüsselung per TCP/IP über die Multimaster und Slave Alarmumsetzer an die Meldeempfänger gesendet. Stadt und Landkreis Göttingen betreiben das digitale Alarmierungsnetz mit 7 Master DAUs und 68 Slave DAUs im Multimaster Betrieb. Im Netz befinden sich ca. 5.500 digitale Meldeempfänger. Das gesamte Netz arbeitet einheitlich mit 128 Bit DiCal IDEA Verschlüsselung und Express Alarm. Für Alarmierungsserver (DAG), das Rückfallalarmierungssystem (Rückfall DAG), sowie alle digitalen Alarmumsetzer stehen durch einen bestehenden Softwarepflegevertrag mit der Firma Swissphone Telecommunications GmbH immer die aktuellen Softwareversionen zur Verfügung. Die Softwaremodule DiCal IDEA Verschlüsselung und Multimaster sind auf allen DAG lizensiert und vorhanden. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist es das gesamte Alarmierungsnetz im laufenden Betrieb durch die Erneuerung der digitalen Alarmumsetzer (DAU) zu ertüchtigen. Weiterhin soll durch Einführung der Multibaud Technologie eine schnellere Alarmverteilung im Gesamtnetz erreicht werden. Da der Austausch der einzelnen Komponenten sukzessive nacheinander erfolgt, darf es zu keiner Zeit Einschränkungen im Alarmierungsbetrieb und bei der flächendeckenden Netzabdeckung kommen. Alle vorhandenen Funktionen im Netz müssen während und nach der Umstellungsphase weiterhin zu 100 % gegeben sein. Es muss ein eins zu eins (1:1) Tausch der digitalen Alarmumsetzer stattfinden. Die Bestandskonfiguration der Geräte ist zunächst zu übernehmen. Es werden keine weiteren Alarmgeber an den Bestandsantennenanlagen zugelassen, ein Parallelbetrieb von alter und neuer DAU Technik am Standort ist damit ausgeschlossen. Die vorhandenen Antennenanlagen sind nach messtechnischer Prüfung weiter zu nutzen. Messtechnisch festgestellte Mängel sind vom Auftragnehmer konkret zu benennen, zu dokumentieren und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Mängelbehebung wird gesondert erfolgen und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Nach dem Tausch aller Einzelkomponenten ist die auf Multibaud-Technologie optimierte Gesamtkonfiguration des Alarmierungsnetzes durchzuführen. Insbesondere sind die Interferenzen durch Einstellen des Frequenz Offset an den DAUs, aus der Ferne über das POCSAG Netz, auf ein Minimum zu reduzieren. Für den Auftraggeber ist es von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer zu jeder Zeit die Gesamtfunktionalität des Alarmierungsnetzes mit allen vorhandenen Funktionalitäten, insbesondere der verschlüsselten Textübertragung, den Schnittstellen zum Einsatzleitsystem und den Rückfallebenen sicherstellt und garantiert. Die Netzabdeckung im gesamten Versorgungsbereich muss zu jeder Zeit mindestens gleichwertig oder besser sein. Statusabfragen aller DAUs müssen von den zentralen Alarmierungsservern zu jeder Zeit weiter durchgeführt werden. # Die Alarmumsetzer sind in 4 HE bzw. 6 HE 19 Zoll Stahlgehäuse oder größer verbaut. # Die Zuwegungen zu den Standorten sind teilweise über öffentliche Verkehrswege sowie auch über geschotterte Waldwege sichergestellt. Aufgrund der Topologie im Harz werden zur Anfahrt Fahrzeuge mit Allradantrieb empfohlen. Vereinzelt liegen Standorte in Waldgebieten, wo für die Befahrung eine Ausnahme von der Straßenverkehrs Ordnung durch den Auftraggeber auf seine Kosten einzuholen ist. # Die Ausführung muss 14 Tage nach Zuschlag beginnen und ist spätestens nach 6 Monate nach Beginn der Ausführung betriebsbereit zu übergeben. # Da während der Ausführung der Leistung der laufende Betrieb der Kommunalen Regionalleitstelle Göttingen nicht beeinträchtigt werden darf, sind alle Auf-, Umbau-, Konfigurations- und Migrationsarbeiten nach Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. # Die Leistung ist grundsätzlich Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 und Freitag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr zu erbringen. Weitere Zeiten sind nur nach Absprache möglich. # Die Lieferung der Produkte hat nach Absprache entweder unmittelbar vom Hersteller selbst oder von einem vom Hersteller zugelassenen, qualifizierten Fachhändler an Orte in Stadt und Landkreis Göttingen zu erfolgen
Beschreibung des Loses
Erwerb und Lieferung von Hardware (digitale Alarmumsetzer) Dauerhafte Überlassung von Lizenzen / Software gegen Einmalvergütung Dienstleistungen: o Aufbau, Installation, Konfiguration und Migration, # Messtechnische Überprüfung der vorhandenen Antennenanlagen, # Ständige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Alarmierungsnetzes, # Konfiguration des Gesamtsystems o Einweisung und Schulung des Personals der Auftraggeberin, # Dokumentation. # Die Leistungskriterien entsprechen den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Fabrikaten der Firma Swissphone Telecommunications GmbH. Die konkrete Produktvorgabe ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich, denn eine bestehende Infrastruktur für die digitale Alarmierung von Rettungs- und Einsatzkräften soll ertüchtigt werden, wobei die Komponenten in der Leitstelle (DAG, Lizenzen, Netzwerktechnik und Schnittstelle im Einsatzleitsystem) und die Meldeempfänger nicht erneuert werden. Alle Funktionen müssen während und nach der Netzertüchtigung zu 100 % gegeben sein. Durch die enge technische Verzahnung kommen daher nur Fabrikate von Swissphone in Betracht. Die Verwendung anderer Produkte würde den Aufbau eines Parallelnetzes erfordern, da ein sukzessiver Tausch einzelner DAUs nicht möglich wäre. Zudem würde ein Produktwechsel die Neubeschaffung von ca. 5.500 Meldeempfängern inkl. Peripherie nach sich ziehen. Auf eine Aufteilung des Auftragsgegenstandes in Teil- oder Fachlose im Sinne von 97 Abs. 4 GWB wird auf Grundlage von § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB verzichtet. Das Alarmierungssystem stellt keine bloße Ansammlung von Einzelkomponenten dar, sondern ein komplexes Gesamtsystem, in dem verschiedene digitale Bauteile aufeinander abgestimmt sein müssen. Unklare Verantwortlichkeiten verschiedener Lieferanten könnten bei Störungen die Fehlersuche erschweren und verzögern. Der Verzicht auf Produktneutralität und Losbildung ist aufgrund von technischen Zwängen und im Interesse der Systemsicherheit, Funktionalität und Stabilität des Gesamtsystems erforderlich, um das Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und Ausfällen zu minimieren und dadurch den Schutz von Leib und Leben, sowie bedeutenden Sachwerten und der Umwelt zu gewährleisten. # Der Auftragnehmer muss für das Projekt mindestens folgendes Personal vorhalten: - 2 Systemingenieure für die Gesamtkonfiguration des Netzes: Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Nachrichtentechnik, Informationstechnik, IT Technik ist nachzuweisen. - 2 Montageteams: Ein Team muss aus mindestens einem Systemtechniker und einem Monteur bestehen. Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Funktechnik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik, oder ähnlich ist nachzuweisen. # Alle mit der Installation und Montage befassten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten in Verbindung mit der Leitstelle oder dem BOS Netz ausführen, müssen mindestens gemäß § 9 SÜG oder einer vergleichbaren Vorschrift des Bundes oder Bundesländer oder vergleichbarer Vorschriften anderer EU-Mitgliedsstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis spätestens 01.05.2016 als gleichwertig anerkannt wurden, gemäß einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) für die gesamte Projektabwicklung und Vertragserfüllung ermächtigt sein. # Der Auftragnehmer hat schriftlich mit der Vertragsunterzeichnung zu bestätigen, dass alle o.g. Mitarbeiter diese Anforderungen erfüllen. # Eine deutschsprachige (mindestens C1-Sprachniveau nach GER) Projektleitung ist zu bestimmen, die mindestens ein vergleichbares Projekt hinsichtlich Art, Größe und Umfang wie bei dieser Ausschreibung begleitet hat. Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Funktechnik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik, oder ähnlich ist nachzuweisen. # Unmittelbar nach Auftragsvergabe, mindestens jedoch vor Lieferung und Installation der Technik findet eine Projektbesprechung statt. Über die Besprechung wird vom Auftragnehmer ein Protokoll angefertigt und zeitnah mit dem Auftraggeber abgestimmt. # Während der gesamten Umbauphase, des Probebetriebs und der Abnahmephase, hat der Auftragnehmer die Erreichbarkeit über eine 24/7 Störungshotline zur Verfügung zu stellen. Bei anfallenden Störungen gilt eine Reaktionszeit von 30 Minuten und bei Bedarf muss innerhalb von 3 Stunden vor Ort mit der Störungsbeseitigung begonnen werden. Dieser Service muss bis zur mängelfreien Abnahme kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen Remote-Unterstützung sowie Vororteinsätze. Während der Gewährleistungszeit muss der Ersatz von Hardware innerhalb von 72 Stunden sichergestellt sein. # Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft des Systems herbeizuführen und hierfür insbesondere die einzelnen von ihm geschuldeten Systemkomponenten aufzustellen, zu installieren, individuell einzurichten und zu integrieren. Dies erfolgt jeweils nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. # Der Auftragnehmer hat das System mit Dokumentation in deutscher Sprache zu liefern. Die Dokumentation der Systemkomponenten muss es dem für die Nutzung und Administration einzusetzenden Personal des Auftraggebers ermöglichen, die jeweilige Systemkomponente nach Durchführung der vereinbarten Schulung ordnungsgemäß zu bedienen. # Konfiguration und Einstellungen sind umfassend zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf einem Datenträger digital im PDF/A-Format vor der Demonstration der Betriebsbereitschaft zu übergeben (Antennenmessprotokolle, Konfigurationsdateien, Standortdatenblätter, Systemskizzen, IP-Plan, Kabelpläne). # Mit Angebotsabgabe sind: - ein Konzept zur Migration aller Standorte inkl. Gesamtkonfiguration, - eine detailliert beschriebene Lösung zur zeitgleichen Ansteuerung mehrere Master-Dau (mind. 7), - eine Darstellung des Schüsselmanagement des Gesamtsystems sowie - ein Projektterminplan abzugeben.
Gegenstand nach CPV
- 72700000ComputernetzeHauptgegenstand
- 32344230Funkstationen
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung8 von 8 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eign … ganz lesenkürzer
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Ein Nachweis von mindestens 2 erfolgreich installierten Referenzobjekten in Deutschland und/oder dem deutschsprachigen Ausland, die während der letzten 3 Jahre in den Produktivbetrieb genommen wurden, ist nötig. Es ist die Gebietskörperschaft (Landkreis oder Stadt) mit Ansprechpartner, Kontaktdaten und der Netzgröße aufzuführen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Abweichend von Ziffer 19.1 der EVB-IT System-AGB, erbringt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber den Nachweis, dass er über die in Rahmen und Umfang folgende Haftpflichtversicherung verfügt: # Der Bewerber/Auftragnehmer hat auf seine Kosten über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung … ganz lesenkürzer
Abweichend von Ziffer 19.1 der EVB-IT System-AGB, erbringt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber den Nachweis, dass er über die in Rahmen und Umfang folgende Haftpflichtversicherung verfügt: # Der Bewerber/Auftragnehmer hat auf seine Kosten über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der Europäischen Union (EU) unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis zu verfüge/n: • 5.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.), • 5.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.), • 5.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) • 250.000 € für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten (2 fach maximiert p.a.) # Für weitere Schadensarten: Schäden gemäß Datenschutzrecht, Obhuts- und Bearbeitungsschäden u.a. ist ein Sublimit zulässig. Das Sublimit darf aber 500.000 € pro Schadensfall nicht unterschreiten. # Diese Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche. #Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist durch Vorlage einer entsprechenden Deckungsbestätigung der Versicherung, aus der sich ergibt, dass der Bieter spätestens ab Leistungsbeginn über den geforderten Versicherungsschutz verfügt, mit Abgabe des Teilnahmeantrags (Interessenbestätigung) nachzuweisen. Alternativ hierzu genügt die verbindliche und unbedingte Erklärung der Haftpflichtversicherung, dass sie im Zuschlagsfall eine Versicherungsdeckung ab Leistungsbeginn, die den Vorgaben des Auftraggebers entspricht, für den Auftragnehmer bereitstellen. Dabei darf der entsprechende Nachweis bzw. die Erklärung nicht älter als 12 Monate, bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, sein. # Bei Zuschlagserteilung ist der erforderliche Nachweis über das Bestehen des entsprechenden Versicherungsschutzes auf Anforderung durch den Auftraggeber innerhalb von einer dann gesetzten angemessenen Frist nachzureichen. # Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied einen entsprechenden Nachweis über den Bestand der geforderten Versicherungen, bzw. Erklärung gemäß dem vorstehenden Absatz dieser Nummer, sowie deren jeweilige entsprechende oben genannte Mindestdeckungssumme von 5.000.000 € bzw. 250.000 € und mindestens 500.000 € Sublimit für Schäden gemäß Datenschutzrecht, Obhuts- und Bearbeitungsschäden u.a erbringen. # Für den Fall des Einsatzes eines/mehrerer Unterauftragnehmers/Unterauftragnehmers zur Erfüllung der Mindestanforderungen/Eignungsleihe muss auch jeder Unterauftragnehmer im vorstehenden Sinne, einen entsprechenden Nachweis über den Bestand der geforderten Versicherungen, bzw. Erklärung gemäß der o.g. Angaben, sowie deren jeweilige entsprechende oben genannte Mindestdeckungssumme von 5.000.000 € bzw. 250.000 € und mindestens 500.000 € Sublimit für Schäden gemäß Datenschutzrecht, Obhuts- und Bearbeitungsschäden u.a erbringen. # Ziffer 19.2 EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.- Finanzkennzahlen
- Selbsterklärung, dass sich der Bewerber derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber/Bieter muss für das Projekt mindestens folgendes Personal vorhalten: - 2 Systemingenieure für die Gesamtkonfiguration des Netzes: Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Nachrichtentechnik, Informationstechnik, IT Technik ist nachzuweisen. - 2 Montageteams: Ein Team muss au … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Bieter muss für das Projekt mindestens folgendes Personal vorhalten: - 2 Systemingenieure für die Gesamtkonfiguration des Netzes: Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Nachrichtentechnik, Informationstechnik, IT Technik ist nachzuweisen. - 2 Montageteams: Ein Team muss aus mindestens einem Systemtechniker und einem Monteur bestehen. Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Funktechnik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik, oder ähnlich ist nachzuweisen. - Eine deutschsprachige (mindestens C1Sprachniveau nach GER) Projektleitung ist zu bestimmen, die mindestens ein vergleichbares Projekt hinsichtlich Art, Größe und Umfang wie bei dieser Ausschreibung begleitet hat. Die berufliche Qualifikation aus den Bereichen Funktechnik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik, oder ähnlich ist nachzuweisen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Der Bewerber/Bieter, die Bietergemeinschaft und ggf. Nachunternehmen benötigen eine Zutrittsberechtigung für Basisstation des BOS Digitalfunk Niedersachsen. Diese sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Der Teilnahmeantrag ist spätestens bis zum festgelegten Termin in elektronischer Form einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen allen Interessierten für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der in Ziff. 5.1 … ganz lesenkürzer
1) Der Teilnahmeantrag ist spätestens bis zum festgelegten Termin in elektronischer Form einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen allen Interessierten für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der in Ziff. 5.1.11) Auftragsunterlagen genannten URL zur Verfügung. Für die Einreichung der Teilnahmeanträge (ausschließliche elektronische Abgabe) ist jedoch eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform zwingend erforderlich. Unter https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmewettbewerbe_tender.html können Schulungsvideos für die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge eingesehen werden. Zusätzliche technische Unterstützung erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/introduction_avasign.html. Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu sollte im Bewerberinteresse ausreichende Vorlaufzeit eingeplant werden. Senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. 2) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, möglichst frühzeitig und vorab ihre Fragen (bis 22.07.2025 - 10:00 Uhr) elektronisch über das Vergabeportal zu übermitteln (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb/ die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. 6) Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer ge …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Göttingen
- Anschrift
- Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
- Website
- goettingen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goettingen.de
Bei uns erfasst
- Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 1838227.10.2026
- Trockenbauarbeiten25.10.2026
- Estricharbeiten04.10.2026
- Heizungstechnische Anlagen nach DIN 1838017.09.2026
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- Gebäudeautomation nach DIN 18386Stadt Göttingen · GöttingenFrist 08.12.2026
- Tischlerarbeiten Fenster, AußentürenStadt Göttingen · GöttingenFrist 26.11.2026
- Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18306Stadt Göttingen · GöttingenFrist 19.11.2026
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 29.07.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 29.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a242f7ee-e434-427f-b1dc-ee59fdb7a547.