Untersuchungsdienstleistungen Blutalkohol
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-11V-29-4veröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
- Entwicklung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Informations- und Werbekampagne #lieberlehramt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergLand Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg · StuttgartFrist 01.12.2026
- RV Roll-Out/-In, Installation und Entsorgung dezentraler IT-SystemeLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 10.11.2026
- Experimentelle Untersuchung des PVC-PhänomensUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 28 Monatenan Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt folgende Leistung(en) zu beschaffen: Untersuchung von Blutproben, Asservierung von Blut- und Urinproben nebst weiteren Leistungen Im Einzelnen sind hierzu folgende Dienstleistungen zu erbringen: - Abholen der Proben an zentralen Abhol- / Sammelstellen (vgl. Anlage 15) und Transport zur Untersuchungsstelle; - Untersuchung des übersandten Probenmaterials gemäß des jeweils nach dem beige-fügten Muster erstellten Untersuchungsauftrages (vgl. Anlage 12, 13) bzw. des Leis-tungs- und Kostenplans (vgl. Anlage 1.1); - Asservierung des übersandten Probenmaterials über einen Zeitraum von mindes-tens zwei Jahren; - Dokumentation der Befunde bzw. Ergebnisse und Übersendung eines bewertenden Befundberichts (Gutachtens) in deutscher Sprache; - Aufbewahrung der Befundberichte, Messwertprotokolle und Qualitätskontrollkarten für die Dauer von sechs Jahren; - Vertretung der Untersuchungsergebnisse vor deutschen Gerichten in deutscher Sprache.
Gegenstand nach CPV
- 85145000Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Los 1 - PP Heilbronn, PP Mannheim, PP Karlsruhe Die Leistungen werden gebietsweise anhand von 4 Losen für die Polizeipräsidien ausgeschrieben. Folgende Lose werden für die Polizei Baden-Württemberg gebildet: Los 1 (PP) Heilbronn, PP Mannheim, PP Karlsruhe Los 2 PP Offenburg, PP Konstanz, PP Freiburg Los 3 PP Aalen, PP Ulm, PP Ravensburg Los 4 PP Reutlingen, PP Pforzheim, PP Stuttgart, PP Ludwigsburg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit); wobei begonnene Aufträge, jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht beendete Untersuchungen in jedem Fall abzuschließen sind. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten vor Vertragsende die Kündigung übermittelt. Diese automatische Verlängerung ist maximal zweimal um jeweils 12 Monate zulässig. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die im Leistungs- und Kostenplan aufgeführten Fallzahlen stellen eine geschätzte Anzahl pro Jahr dar, basierend auf den während des Jahres 2023 durchgeführten Untersuchungen. Für die kommenden Jahre wird mit ähnlichen Werten gerechnet. | – | – |
| 3 | Los 2 - PP Offenburg, PP Konstanz, PP Freiburg Die Leistungen werden gebietsweise anhand von 4 Losen für die Polizeipräsidien ausgeschrieben. Folgende Lose werden für die Polizei Baden-Württemberg gebildet: Los 1 (PP) Heilbronn, PP Mannheim, PP Karlsruhe Los 2 PP Offenburg, PP Konstanz, PP Freiburg Los 3 PP Aalen, PP Ulm, PP Ravensburg Los 4 PP Reutlingen, PP Pforzheim, PP Stuttgart, PP Ludwigsburg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit); wobei begonnene Aufträge, jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht beendete Untersuchungen in jedem Fall abzuschließen sind. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten vor Vertragsende die Kündigung übermittelt. Diese automatische Verlängerung ist maximal zweimal um jeweils 12 Monate zulässig. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die im Leistungs- und Kostenplan aufgeführten Fallzahlen stellen eine geschätzte Anzahl pro Jahr dar, basierend auf den während des Jahres 2023 durchgeführten Untersuchungen. Für die kommenden Jahre wird mit ähnlichen Werten gerechnet. | – | – |
| 4 | Los 3 - PP Aalen, PP Ulm, PP Ravensburg Die Leistungen werden gebietsweise anhand von 4 Losen für die Polizeipräsidien ausgeschrieben. Folgende Lose werden für die Polizei Baden-Württemberg gebildet: Los 1 (PP) Heilbronn, PP Mannheim, PP Karlsruhe Los 2 PP Offenburg, PP Konstanz, PP Freiburg Los 3 PP Aalen, PP Ulm, PP Ravensburg Los 4 PP Reutlingen, PP Pforzheim, PP Stuttgart, PP Ludwigsburg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit); wobei begonnene Aufträge, jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht beendete Untersuchungen in jedem Fall abzuschließen sind. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten vor Vertragsende die Kündigung übermittelt. Diese automatische Verlängerung ist maximal zweimal um jeweils 12 Monate zulässig. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die im Leistungs- und Kostenplan aufgeführten Fallzahlen stellen eine geschätzte Anzahl pro Jahr dar, basierend auf den während des Jahres 2023 durchgeführten Untersuchungen. Für die kommenden Jahre wird mit ähnlichen Werten gerechnet. | – | – |
| 5 | Los 4 - PP Reutlingen, PP Pforzheim, PP Stuttgart, PP Ludwigsburg Die Leistungen werden gebietsweise anhand von 4 Losen für die Polizeipräsidien ausgeschrieben. Folgende Lose werden für die Polizei Baden-Württemberg gebildet: Los 1 (PP) Heilbronn, PP Mannheim, PP Karlsruhe Los 2 PP Offenburg, PP Konstanz, PP Freiburg Los 3 PP Aalen, PP Ulm, PP Ravensburg Los 4 PP Reutlingen, PP Pforzheim, PP Stuttgart, PP Ludwigsburg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit); wobei begonnene Aufträge, jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch nicht beendete Untersuchungen in jedem Fall abzuschließen sind. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten vor Vertragsende die Kündigung übermittelt. Diese automatische Verlängerung ist maximal zweimal um jeweils 12 Monate zulässig. Die maximale Laufzeit beträgt 48 Monate. Die im Leistungs- und Kostenplan aufgeführten Fallzahlen stellen eine geschätzte Anzahl pro Jahr dar, basierend auf den während des Jahres 2023 durchgeführten Untersuchungen. Für die kommenden Jahre wird mit ähnlichen Werten gerechnet. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisRangfolge 1Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist alleiniges Zuschlagskriterium je Los der Preis. Der Vergleich der Angebote erfolgt dabei anhand eines Wertungspreises. Hierzu wird die in den jeweiligen Anlagen 1.1 bis 1.4 angegebene Anzahl der Untersuchungen mit dem jeweiligen Preis multipliziert. Die Zeilensummen werden anschließend zu einem Wertungspreis aufaddiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag in dem entsprechenden Los.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
- Kriterium
Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Straf … ganz lesenkürzer
Bieter müssen erklären, dass keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Euro-päischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbin-dung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). Bieter müssen erklären, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen sind.- Kriterium
Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das … ganz lesenkürzer
Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich ihr Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder ihre Tätigkeit eingestellt hat, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität ihres Unternehmens in Frage gestellt wird, - weder ihr Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied. Liegt während des Vergabeverfahrens noch keine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung vor, erklärt sich der Bieter bereit diese, im Falle des Zuschlags auf sein Angebot, zeitnah abzuschließen.
- Kriterium
- Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten vor Vertragsende die Kündigung übermittelt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 11 WEEKS
- Angebotsöffnung
- 15.07.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: -Jeder Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen mit den Aufgaben betraut und das eingesetzte/beauftragte Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt. -Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftrag … ganz lesenkürzer
Leistung: -Jeder Bieter versichert, dass er ausschließlich zuverlässige Personen mit den Aufgaben betraut und das eingesetzte/beauftragte Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen lässt. -Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Die Rechnung muss im Standard XRechnung oder einem anderen Format nach der Norm EN 16931 erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - Bieter versichern die permanente Einhaltung u. Erfüllung der technischen-organisatorischen Maßnahmen nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. -Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenkürzer
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY5EU
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Kontakt
- polizei.bw.vergabestelle@
polizei.bwl.de
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- Headsets FLZPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · StuttgartFrist 16.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BG prevent GmbH4 Zuschläge
- 21Dx GmbH2 Zuschläge
- Medservio GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAPgematik GmbHFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3187a832-dc34-4d5a-aefd-f7cacd65bc4f.