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Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Fortführung- und Weiterentwicklung des Fachverfahrens HessenPortControl

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0009veröffentlicht 19.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 627 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 3 Lose · in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6,97 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.04.2025 – 31.03.2027
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Fortführung- und Weiterentwicklung des Fachverfahrens HessenPortControl

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Junior Supportmitarbeiter Betrieb

HessenPortControl dient als BSI-konformes Standardprodukt der HZD der Absicherung und Überwachung von USB-Schnittstellen an den Arbeitsplatzrechnern als Basiskomponente des HessenPCs (Standard-Client). Dazu verhindert es unbefugte Verwendungen von mobilen Endgeräten und schützt damit Arbeitsplatzsysteme vor unkontrolliertem Verlust oder Abfluss von Daten und ermöglicht die zentrale Verwaltung von den im Land Hessen zur Nutzung freigegebenen mobilen Endgeräten. Die Aufgaben der Junior Betriebsunterstützung umfassen die Bereitstellung von Support-Leistungen, worunter First- und Second-Level-Support zu verstehen ist. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten, welche mit dem DriveLock Operations Center (DOC) umgesetzt werden. Hiermit werden unter anderem kundenspezifische Richtlinien erstellt und angepasst, Whitelists gepflegt sowie Logs analysiert. Anfallende Anfragen bezüglich der Schnittstellenverwaltung des HessenPCs werden in Ticketform (Remedy) erfasst und sollen von der Betriebsunterstützung bearbeitet werden. Während der Servicezeiten soll die Erreichbarkeit für alle Anliegen und Fragen der hessischen Dienststellen gewährleistet werden. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit liegt in der Fehleranalyse und Behebung. Diese erfolgt bei Bedarf in Abstimmung mit dem Kunden. Soweit es für den Prozess erforderlich ist, umfasst die Tätigkeit auch das Changemanagement. Hierunter fallen sowohl die Erstellung als auch die Bearbeitung von Changes. Es stehen wiederkehrende Tests nach den monatlichen Windows-Updates an. Zusätzlich werden Abnahme-Tests nach Updates der Anwendung DriveLock durchgeführt. Abschließend erfolgt die Erstellung und Pflege technischer Konzepte, Dokumentationen und Betriebshandbücher, um den reibungslosen Betrieb sicherzustellen und die Prozesse klar zu strukturieren. Anforderungen an die Umsetzung Sollten Folgeprodukte eingesetzt werden, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalitäten verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird die erforderliche Expertise auch in Bezug auf die Dienstleistung des Betriebs mit dem Nachfolgeprodukt erwartet. Aufgrund der Einstufung der HZD als zentrale Einrichtung des Landes Hessen und im speziellen des Betriebs der hochgradig sicherheitsrelevanten Polizei-Verfahren, müssen sich die eingesetzten Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Gefordertes Profil Zur Leistungserfüllung müssen die Fachkräfte über nachfolgende Grundkompetenzen verfügen. Berufserfahrung: • Mindestens 2 Jahre Erfahrung mit einem mandantenfähigen Schnittstellen-management-Tool • Mindestens 2 Jahre Erfahrung mit AD-Gruppen- und Benutzerverwaltung • Erfahrungen in Betriebsprozessen nach ITIL-ITSM, technisch unterstützt durch ein entsprechendes Ticket- und Change-Management-System (z.B. BMC Remedy) • Erfahrungen in der Erstellung und Pflege technischer Konzepte, Dokumentationen und Betriebshandbücher • Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich Administration der aktuellen Windows Server-Versionen • Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich Administration der aktuellen SQL Server-Versionen • Erfahrung mit virtuellen Ressourcen-Verwaltung ab Server 2019 • Mindestens 1 Jahr Powershell-Kenntnisse • Erfahrung mit Durchführen und Dokumentieren von Tests Die genannten Erfahrungen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Stichtag = Angebotsfrist) sein.

2 Jahre1.619.200 €
2
Senior Supportmitarbeiter Betrieb

HessenPortControl dient als BSI-konformes Standardprodukt der HZD der Absicherung und Überwachung von USB-Schnittstellen an den Arbeitsplatzrechnern als Basiskomponente des HessenPCs (Standard-Client). Dazu verhindert es unbefugte Verwendungen von mobilen Endgeräten und schützt damit Arbeitsplatzsysteme vor unkontrolliertem Verlust oder Abfluss von Daten und ermöglicht die zentrale Verwaltung von den im Land Hessen zur Nutzung freigegebenen mobilen Endgeräten. Die Tätigkeit des Senior Betriebsmitarbeiters umfasst die Verantwortung für den 3rd-Level-Support einschließlich der Installation und Aktualisierung der Anwendung sowie der umfassenden Systemadministration. Aufgrund der Erfahrung mit Firewall-Konfigurationen und der Fähigkeit Skripte in SQL und PowerShell zu erstellen, spielt der Senior-Betriebsmitarbeiter eine entscheidende Rolle in der Systempflege und -optimierung. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Bereichen, wie der Virtualisierung, Datenbankverwaltung und weiteren Infrastrukturabteilungen, ist notwendig, um den reibungslosen Betrieb der Systeme sicherzustellen. In der Kommunikation mit dem Hersteller übernimmt der Senior Betriebsmitarbeiter die Funktion des Single Point of Contact (SPOC). Zu den weiteren Kenntnissen und Aufgaben gehört die Arbeit mit Active Directory-Benutzerkonten, inklusive von AD Forest and Trust sowie die Betreuung von .NET-Anwendungen. Der Senior Betriebsmitarbeiter unterstützt die Betriebsleitung bei technischen Fragestellungen, zum Beispiel im Bereich Penetrationstests und Sicherheitskonzepte. Die Position umfasst zudem die technische Prüfung und Unterstützung bei der Erstellung sowie Pflege technischer Konzepte, Dokumentationen und Betriebshandbücher. Kundenanforderungen werden fachlich geprüft und abgenommen. Notwendige Einstellungen, wie z.B. Netz- und AD-Konfigurationen, werden auf ihre Korrektheit überprüft. Die Ressourcenplanung für zusätzliche Aufgaben erfolgt gemäß der Priorisierung durch den Kunden. Zudem fungiert der Senior Betriebsmitarbeiter als Eskalationsstufe für den Second-Level-Support und übernimmt in diesem Zusammenhang die Verantwortung für komplexe und dringende Problemfälle. Anforderungen an die Umsetzung Sollten Folgeprodukte eingesetzt werden, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalitäten verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird die erforderliche Expertise auch in Bezug auf die Unterstützungsleistung des Betriebs mit dem Nachfolgeprodukt erwartet. Aufgrund der Einstufung der HZD als zentrale Einrichtung des Landes Hessen und im speziellen des Betriebs der hochgradig sicherheitsrelevanten Polizei-Verfahren, müssen sich die eingesetzten Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Gefordertes Profil Zur Leistungserfüllung müssen die Fachkräfte über nachfolgende Grundkompetenzen verfügen. Berufserfahrung: • Mindestens 5 Jahre Erfahrung mit einem mandantenfähigen Schnittstellenmanagement-Tool • Mindestens 5 Jahre vertiefte Erfahrung mit AD-Gruppen- und Benutzerverwaltung, inkl. AD Forst and Trust • Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Skripting - SQL und PowerShell • Mindestens 5 Jahre Erfahrung mit Datenbanken • Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Administration der aktuellen Windows Server-Versionen • Mindestens 5 Jahre Erfahrungen im Bereich Administration der aktuellen SQL Server-Versionen • Erfahrung bei der Ressourcenplanung für zusätzliche Aufgaben gem. Priorisierung des Kunden • Erfahrung mit Koordination der teaminternen Aufgaben Die genannten Erfahrungen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Stichtag = Angebotsfrist) sein.

2 Jahre3.660.800 €
3
Betriebsleitungsunterstützung im IT-Sicherheitsumfeld

HessenPortControl dient als BSI-konformes Standardprodukt der HZD der Absicherung und Überwachung von USB-Schnittstellen an den Arbeitsplatzrechnern als Basiskomponente des HessenPCs (Standard-Client). Dazu verhindert es unbefugte Verwendungen von mobilen Endgeräten und schützt damit Arbeitsplatzsysteme vor unkontrolliertem Verlust oder Abfluss von Daten und ermöglicht die zentrale Verwaltung von den im Land Hessen zur Nutzung freigegebenen mobilen Endgeräten. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Fachverfahrens HessenPortControl bedarf es Unterstützungsleistungen der Betriebsleitung. Im Wesentlichen umfasst dies die Kommunikation mit Kunden und Unterstützungsleistungen hinsichtlich des Fachverfahrens. Daneben fallen hierunter auch organisatorische und planerische Supportleistungen bezüglich des Schnittstellenmanagements. Die Kundenbetreuung soll sich maßgeblich auf fundierte Prozesse stützen, in denen die Kundenbedürfnisse erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Hierzu soll eine vollumfängliche Betreuung, das Informieren bei Rollouts von Erneuerungen und Änderungen des Fachverfahrens und Angebotserstellungen umfassen. Wobei ein proaktiver Austausch bei Unklarheiten und Fragen vorausgesetzt wird. Darüber hinaus soll auch der Kontakt mit dem interen Kundenmanagement der verschiedenen hessischen Dienststellen unterhalten werden. Die Unterstützungsleistung in Hinsicht auf das Fachverfahren soll insbesondere die Entwicklung, Überprüfung und Durchführung von Test-Fällen beinhalten. Hierunter sollen auch die Tätigkeiten im Incident- und Changemanagement und ein Qualitäts- sowie das Prozessmanagement fallen. Dies kann sich in Unterstützungsleistungen bei technischen Fragestellungen für Pentests, Sicherheitskonzepten u.ä. ausprägen. Darüber hinaus soll die Tätigkeit auch die sich anschließenden Dokumentationspflichten umfassen. Daneben werden auch organisatorische und planerische Supportleistungen bezüglich des Schnittstellenmanagements gefordert. Darunter ist die Unterstützung bei der Einführung beziehungsweise bei der Änderung des bestehenden IT-Sicherheitsprodukts zu fassen, wobei dies die Analyse, das Erstellen und Prüfen sowie die Dokumentation von Prozessbeschreibungen sowie von technischen Konzepten einschließt. Anforderungen an die Umsetzung Mit Bezug auf die in Ziffer 5.4.1 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben setzt die HZD den Einsatz von mindestens zwei Personen für die Betriebsleitungsunterstützung im IT-Sicherheitsumfeld für das Fachverfahren HessenPortControl voraus. Sollten Folgeprodukte eingesetzt werden, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalitäten verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird die erforderliche Expertise auch in Bezug auf die Unterstützungsleistung des Betriebs mit dem Nachfolgeprodukt erwartet. Aufgrund der Einstufung der HZD als zentrale Einrichtung des Landes Hessen und im speziellen des Betriebs der hochgradig sicherheitsrelevanten Polizei-Verfahren, müssen sich die eingesetzten Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2), auf der Basis des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG), unterziehen. Gefordertes Profil Zur Leistungserfüllung müssen die Fachkräfte über nachfolgende Grundkompetenzen verfügen. Berufserfahrung: • Erfahrung im Umgang/Rollout mit einem IT-Sicherheitsprodukt • Erfahrung mit einem mandantenfähigen Schnittstellenmanagement-Tool • Erfahrung mit Ansprache und Betreuung von diversen Kundentypen im öffentlichen Dienst • Erfahrung mit Anforderungsanalysen • Erfahrung bezüglich Analyse, Beschreibungen, Controlling und Dokumentation von Prozessen • Erfahrung mit Erstellung, Fortschreiben und Prüfen von Konzepten sowie deren Dokumentation • Erfahrung in Angebotserstellungen (auch im öffentlichen Dienst) • Erfahrung im Projektmanagement sowie in zugehörigen Projektmanagement- und Prozessdokumentations-Tools (Visio und MSProjekt im Einsatz) • Erfahrung im Test-Management: Test-Fälle mit dem Betriebsteam entwickeln, überprüfen, durchführen und dokumentieren • Erfahrung im Incident- und Changemanagement Die genannten Erfahrungen dürfen nicht älter als 3 Jahre (Stichtag = Angebotsfrist) sein.

2 Jahre1.689.600 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.943.040 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.943.040,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mit … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB") Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") Erklärung Unternehmensdaten Der Bieter hat die Eigenerklärung Unternehmensdaten ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1pico engineering GmbH, Isernhagen3
2pico engineering GmbH, Isernhagen3
3Swiss IT Security Deutschland GmbH, Wiesbaden1

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72ab0edc-e801-4d93-8576-b57783b7ae32.