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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Unterstützungsleistungen im Zuge des Programms Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds.SH

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-S1-24-1321000-4121.01veröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre25.04.2025 – 24.04.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 230 %
  • Zuschlagskriterium 340 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.04.2029
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit rund 800 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei der Baulandentwicklung für Gewerbe- und Industrieflächen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des Förderprogramms „Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds.SH“ (im folgenden „Gewerbeflächenfonds“) zu unterstützen. Die diesbezügliche Richtlinie ist erlassen und wird kurzfristig veröffentlicht. Sie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kernziel der Dienstleistung ist die Unterstützung der Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik unter prioritärer Beachtung der Baulandmobilisierung für Gewerbe- und Industriegebiete. Insbesondere etwaige Unrentierlichkeiten bei der Flächenentwicklung sollen teilweise kompensiert und die Kommunen dadurch ermuntert werden, die häufig schwierige und finanziell aufwendige Entwicklung vermehrt in den Fokus zu nehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Gewerbeflächenfonds gliedert sich in zwei Programmteile. Im Programmteil 1 unterstützt das Land die Kommunen bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführung der Flächenentwicklung und bei der Festlegung der dafür notwendigen nächsten Schritte durch die Förderung einer Potentialanalyse. Im Programmteil 2 wird die Durchführung der Flächenentwicklungsmaßnahme gefördert.

Beschreibung des Loses

Das Dienstleistungsunternehmen unterstützt das Land sowie die IB.SH bei der (Weiter)Entwicklung des Förderprogramms und insbesondere bei dessen Darstellung nach außen. In einem regelmäßigen Fachaustausch werden die bei der Erstellung der Potentialanalysen gemachten Erfahrungen beleuchtet, notwendige Anpassungen an den Inhalten der Potentialanalysen diskutiert und im Zuge eines ständigen Verbesserungsprozesses in die weiteren zu erstellenden Analysen eingebracht. Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen von den Kommunen beauftragten Potentialanalysen verbleibt jedoch beim Dienstleistungsunternehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Folgende Dienstleistungen sind vom beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu erbringen: • Mitwirkung bei der Erstellung eines jährlichen Berichts zum Stand des Programms, insbesondere kompakte Darstellung der in Bearbeitung befindlichen Potentialanalysen. • Fachaustausch mit dem Land und der IB.SH mindestens 1x jährlich in Kiel als Präsenzveranstaltung oder alternativ auch als Webinar zzgl. eines halben Tages für die Vor- und Nachbereitung. • Konzeptionelle Erarbeitung und laufende Weiterentwicklung bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Potentialanalysen als Instrument zur anfänglichen Beurteilung der Potentiale und Hemmnisse der jeweiligen Entwicklung sowie zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit. Dies erfolgt gemeinsam mit der IB.SH. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Potentialanalysen, die von den Kommunen im Einzelnen zu beauftragen sind, werden mit Abschluss der Rahmenvereinbarung Pauschalhonorare mit dem Dienstleistungsunternehmen vereinbart, die für den individuellen Vertragsabschluss mit den Kommunen verbindlich sind. Hierfür sind die potentiell zu entwickelnden Flächen in die nachfolgenden Gebietskategorien gegliedert worden: • Entwicklungsfläche bis zu 5 ha ohne aufstehende Bebauung. • Entwicklungsfläche bis zu 20 ha ohne aufstehende Bebauung. • Entwicklungsfläche größer 20 ha ohne aufstehende Bebauung. • Entwicklungsfläche bis zu 5 ha mit aufstehender Bebauung. • Entwicklungsfläche bis zu 20 ha mit aufstehender Bebauung. • Entwicklungsfläche größer 20 ha mit aufstehender Bebauung. • Entwicklungsflächen mit erhöhter Komplexität aufgrund Vorbelastungen (Altlasten…), komplexe Erschließungssituation. • Für Entwicklungsflächen größer als 50 ha erfolgt eine individuelle Abfrage eines Vergütungsvorschlages unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Projektes. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Potentialanalyse soll einen kompakten Überblick über die Chancen, Risiken und Hemmnisse der angedachten Entwicklung aufzeigen und die wesentlichen Kennzahlen ermitteln. Der Umfang des Ergebnisberichts soll einen Umfang von 30 Seiten in der Regel nicht überschreiten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 50 Potentialanalysen. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 230 %
Zuschlagskriterium 340 %
Kosten
Zuschlagskriterium 1Preis.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Konzept.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Ausführliche Darstellung der Qualifikation des für die Durchführung geplanten Personals des Bieters (d. h. Lebenslauf, Skills, Erfahrung in bisherigen Projekten, Einstufung innerhalb des Unternehmens des Bieters).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.04.2025
Vertragsende
24.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 50 Potentialanalysen. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Hinweis
Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabga … ganz lesenBewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BIG Städtebau GmbH, Kronshagen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3ff3ce9-9a91-4c21-9109-fa0f662fff08.