Unterstützungsleistungen im Zuge des Programms Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds.SH
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-S1-24-1321000-4121.01veröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 25.04.2025 – 24.04.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre25.04.2025 – 24.04.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 130 %
- Zuschlagskriterium 230 %
- Zuschlagskriterium 340 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 24.04.2029
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit derzeit rund 800 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei der Baulandentwicklung für Gewerbe- und Industrieflächen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, Kommunen bei der Entwicklung von Bauland im Zuge des Förderprogramms „Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds.SH“ (im folgenden „Gewerbeflächenfonds“) zu unterstützen. Die diesbezügliche Richtlinie ist erlassen und wird kurzfristig veröffentlicht. Sie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kernziel der Dienstleistung ist die Unterstützung der Kommunen bei einer aktiven Bodenpolitik unter prioritärer Beachtung der Baulandmobilisierung für Gewerbe- und Industriegebiete. Insbesondere etwaige Unrentierlichkeiten bei der Flächenentwicklung sollen teilweise kompensiert und die Kommunen dadurch ermuntert werden, die häufig schwierige und finanziell aufwendige Entwicklung vermehrt in den Fokus zu nehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Gewerbeflächenfonds gliedert sich in zwei Programmteile. Im Programmteil 1 unterstützt das Land die Kommunen bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführung der Flächenentwicklung und bei der Festlegung der dafür notwendigen nächsten Schritte durch die Förderung einer Potentialanalyse. Im Programmteil 2 wird die Durchführung der Flächenentwicklungsmaßnahme gefördert.
Beschreibung des Loses
Das Dienstleistungsunternehmen unterstützt das Land sowie die IB.SH bei der (Weiter)Entwicklung des Förderprogramms und insbesondere bei dessen Darstellung nach außen. In einem regelmäßigen Fachaustausch werden die bei der Erstellung der Potentialanalysen gemachten Erfahrungen beleuchtet, notwendige Anpassungen an den Inhalten der Potentialanalysen diskutiert und im Zuge eines ständigen Verbesserungsprozesses in die weiteren zu erstellenden Analysen eingebracht. Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen von den Kommunen beauftragten Potentialanalysen verbleibt jedoch beim Dienstleistungsunternehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Folgende Dienstleistungen sind vom beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu erbringen: • Mitwirkung bei der Erstellung eines jährlichen Berichts zum Stand des Programms, insbesondere kompakte Darstellung der in Bearbeitung befindlichen Potentialanalysen. • Fachaustausch mit dem Land und der IB.SH mindestens 1x jährlich in Kiel als Präsenzveranstaltung oder alternativ auch als Webinar zzgl. eines halben Tages für die Vor- und Nachbereitung. • Konzeptionelle Erarbeitung und laufende Weiterentwicklung bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Potentialanalysen als Instrument zur anfänglichen Beurteilung der Potentiale und Hemmnisse der jeweiligen Entwicklung sowie zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit. Dies erfolgt gemeinsam mit der IB.SH. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Potentialanalysen, die von den Kommunen im Einzelnen zu beauftragen sind, werden mit Abschluss der Rahmenvereinbarung Pauschalhonorare mit dem Dienstleistungsunternehmen vereinbart, die für den individuellen Vertragsabschluss mit den Kommunen verbindlich sind. Hierfür sind die potentiell zu entwickelnden Flächen in die nachfolgenden Gebietskategorien gegliedert worden: • Entwicklungsfläche bis zu 5 ha ohne aufstehende Bebauung. • Entwicklungsfläche bis zu 20 ha ohne aufstehende Bebauung. • Entwicklungsfläche größer 20 ha ohne aufstehende Bebauung. • Entwicklungsfläche bis zu 5 ha mit aufstehender Bebauung. • Entwicklungsfläche bis zu 20 ha mit aufstehender Bebauung. • Entwicklungsfläche größer 20 ha mit aufstehender Bebauung. • Entwicklungsflächen mit erhöhter Komplexität aufgrund Vorbelastungen (Altlasten…), komplexe Erschließungssituation. • Für Entwicklungsflächen größer als 50 ha erfolgt eine individuelle Abfrage eines Vergütungsvorschlages unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Projektes. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Potentialanalyse soll einen kompakten Überblick über die Chancen, Risiken und Hemmnisse der angedachten Entwicklung aufzeigen und die wesentlichen Kennzahlen ermitteln. Der Umfang des Ergebnisberichts soll einen Umfang von 30 Seiten in der Regel nicht überschreiten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 50 Potentialanalysen. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Zuschlagskriterium 1Preis.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Konzept.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Ausführliche Darstellung der Qualifikation des für die Durchführung geplanten Personals des Bieters (d. h. Lebenslauf, Skills, Erfahrung in bisherigen Projekten, Einstufung innerhalb des Unternehmens des Bieters).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 25.04.2025
- Vertragsende
- 24.04.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 50 Potentialanalysen. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung automatisch.- Hinweis
Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabga … ganz lesenkürzer
Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte: "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" vergeben. Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1.000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BIG Städtebau GmbH, Kronshagen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
- Website
- ib-sh.de
- Kontakt
- info@
ib-sh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- BIG Städtebau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3ff3ce9-9a91-4c21-9109-fa0f662fff08.