Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Unterstützungsleistungen für Digitalisierungsprojekte

ekom21 - KGRZ Hessen · Gießen, Hessen

Aktenzeichen ekom21-2023-0012veröffentlicht 19.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Gießen35398, Landkreis Gießen, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 194 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist mit derzeit rund 750 Beschäftigten der zentrale IT-Dienstleister für die hessischen Verwaltungen und deren Partner für eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung. Mit ihrem Produktportfolio und Dienstleistungen unterstützen die Fachabteilungen der ekom21 die Verwaltungen bei einer effizienten Aufgabenerfüllung und verfestigen so umfassend die Verwaltungsdigitalisierung. In den nächsten Jahren rechnet die ekom21 - KGRZ Hessen mit einem weiteren erhöhten Bedarf an Beratungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den hessischen Kommunen. Vor diesem Hintergrund möchte ekom21 Beratungsdienstleistungen am Markt beschaffen. Ziel der Beratungsleistungen ist die Beratung der hessischen Kommunen (und ggf. auch kommunalen Verbänden) und zur Digitalisierung sowie die Einleitung bzw. die Beschleunigung der Umsetzung der digitalen Transformation. Darüber hinaus benötigt die ekom21 Beratungsdienstleistung im Bereich des Prozessdesigns, der Prozessanalyse, um der Dokumentenmanagements und der Technologie basierten Veränderungen und Innovationen in urbanen Räumen (Smart City und Smart Region), um so die Anforderungen der Kommunen konkret umzusetzen. Vor diesem Hintergrund möchte die ekom21 auf rahmenvertraglicher Basis verschiedene Unterstützungsleistungen am Markt beschaffen. Die benötigten Unterstützungsleistungen setzen sich sowohl aus unterschiedlichen fachspezifischen Anforderungen, operativ oder beratend, als auch aus unterschiedlichen Qualifikationsstufen der einzusetzenden Personen ("Unterstützungskraft" bzw. "Unterstützungskräfte") zusammen und betreffen im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder und Qualifikationsstufen (Leistungskategorie): -Los 1 IT-Projektleitung -Los 2 IT-Prozessberatung -Los 3 IT-Beratung Smart City Use Cases

Bezugsberechtigte sind neben der ekom21, die Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen und jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
IT-Projektleitung

Los 1 IT-Projektleitung: In dieser Leistungskategorie sollen Senior und Junior Projektleitung und Unterstützungskräfte im Project Office beschafft werden. Die Anforderungen an das Profil der Berater sind in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge (Höchstmenge) von 24.000 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

48 Monate–
2
IT-Prozessberatung

Los 2 IT-Prozessberatung: In dieser Leistungskategorie sollen Unterstützungskräfte für Prozessberatung (Prozessanalyse, Prozessdesign und Prozessrollouts) beschafft werden. Die Anforderungen an das Profil der Berater sind in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge (Höchstmenge) von 16.000 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

48 Monate–
3
IT-Beratung Smart City Use Cases

Los 3 IT-Beratung Smart City Use Cases: In dieser Leistungskategorie sollen Unterstützungskräfte für Beratungsleistungen in Smart City Use Cases beschafft werden. Die Anforderungen an das Profil der Berater sind in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine eine Abnahmemenge (Höchstmenge) von 6.000 Personentagen. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es besteht die einmalige Option einer Verlängerung um bis zu zwölf (12) Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Hinweis
1. Fragen im Rahmen der Ausschreibung können längstens bis zum 27.06.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich an … ganz lesen1. Fragen im Rahmen der Ausschreibung können längstens bis zum 27.06.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.. 4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 5. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Devoteam GmbH, Weiterstadt; msg systems ag, Ismaning; saascom GmbH, Darmstadt; Strange Consult GmbH, Tutzing; EDAG PS Gmbh & Co. KG, Fulda9
2EDAG PS Gmbh & Co. KG, Fulda; Devoteam GmbH, Weiterstadt; ]init[ AG für Digitale Kommunikation, Berlin; msg systems ag, Ismaning; saascom GmbH, Darmstadt8
3City & Bits GmbH, Berlin; Strange Consult GmbH, Tutzing; Urban Software Institute GmbH, Chemnitz; Bechtle GmbH & Co.KG, Darmstadt6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Carlo-Mierendorff-Str. 11, 35398 Gießen
Website
ekom21.de
Kontakt
vergabestelle@ekom21.de

Bei uns erfasst

36Bekanntmachungen
19Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8ee85fe8-c613-4825-a2d9-2e608f8175da.