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Unterstützungsleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)

Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt3-Z43-2024-0002veröffentlicht 11.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 844 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:05 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    107 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand sind Unterstützungsleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)

Beschreibung des Loses

Die Unterstützungsleistungen umfassen insbesondere folgende Aufgaben:

- Beratung für die Anwendung der eingesetzten Oracle-Software, sowohl auf Client-, als auch auf Serverseite - Beratung bei der Lösung von speziellen Problemen (technisch / fachlich; client- / serverseitig) - Beratung bei der Anpassung vorhandener Functions / Procedures / Packages - Beratung über Produktzertifizierungen / Produkteinsatzmöglichkeiten / Modelllösungen / alternative Lösungen, Aufgabenkritik (Art und Workflow) - Hilfestellungen bei Tests, Installation und Konfiguration der eingesetzten Oracle-Software, sowohl auf Client-, als auch auf Serverseite - Unterstützung bei Migrationen, insbesondere migrationsstrategische Beratung - Beratung und Mitarbeit bei der Administration, Datenbankentwicklung, Tuning und Auswertungserstellung - Mitarbeit bei Problemlösungen - Mitarbeit bei Teilprojekten zur Erschließung neuer Datenquellen - Erstellung von Modelllösungen - Systemberatung - Dokumentation von fachlichen Entwicklungen - Coaching von Mitgliedern des städtischen Entwicklungsteams - Unterstützung bei Systemausfällen und Fehlerbeseitigung - Beratung hinsichtlich leistungsoptimierter Serverkonfiguration bei Datenbanken und Auswertungswerkzeugen - Beratung hinsichtlich neuer Marktentwicklungen für performante Datenverarbeitungsprozesse (ETL), sowie Prüfung möglicher Einsatzgebiete vor Ort - Schulung des städtischen Entwicklungsteams (sowohl generische Standardseminare, als auch individuelle Workshops mit Bezug zur konkreten Entwicklungssituation im Statistischen Amt)

Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 01.02.2025) von 4 Jahren. Der Auftraggeber kann den Vertrag jedoch gemäß Nr. 15.2 des EVB-IT Vertrages bereits und nur zum Ablauf des dritten Vertragsjahres ordentlich kündigen.

Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt für die ersten drei Jahre 9.120 Personenstunden (Schätzmenge) und für das optionale vierte Jahr 3.040 Personenstunden (Schätzmenge). Der Höchstwert beträgt maximal 1.840.000,00 € zzgl. USt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ec293fd55-6350969980d3a9c9
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag optional um ein weiteres Jahr zu verlängern, wobei die Verlängerung automatisch erfolgt, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht frühestens ab Ablauf des dritten Vertragsjahres ordentlich kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.840.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
107 Tage
Angebotsöffnung
16.07.2024, 12:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt für die ersten drei Jahre 9.120 Personenstunden (Schätzmenge) und für das optionale vierte Jahr 3.040 Personenstunden (Schätzmenge). Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde auf … ganz lesenSchätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt für die ersten drei Jahre 9.120 Personenstunden (Schätzmenge) und für das optionale vierte Jahr 3.040 Personenstunden (Schätzmenge). Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 03.07.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muench … ganz lesenDetaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 03.07.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB sind Leistungen in Menge (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Bei dieser Vergabe erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Die hier zu beschaffenden Leistungen sind fachlich nicht teilbar, da die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Darüber hinaus spielt der Abschottungsgrundsatz für das Statistische Amt München als öffentliche Statistikstelle, welche personenbezogene Einzeldaten vorhält bzw. verarbeitet, eine bedeutende Rolle. Es sollen unter diesen Umständen nur so wenige Außenkontakte zu externen Auftragnehmern aufgebaut werden wie möglich. Auf diese Weise werden unter anderem die Datenbankzugriffe durch externe Personen auf ein Minimum reduziert. Den vom Auftragnehmer eingesetzten Beratungspersonen im Statistischen Amt stehen nur eine begrenzte Anzahl von Gebäude- und Zimmerschlüsseln zur Verfügung, welche personalisiert von der Geschäftsstelle ausgegeben werden. Zudem ist der regelmäßige Zutritt zum Statistischen Amt und die Dienstleistungserbringung nur für einen eng begrenzten, explizit zugelassenen Personenkreis möglich. Es sollte deshalb möglichst gewährleistet sein, dass der Auftragnehmer personell grundsätzlich dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Beratungsleistung vor Ort im Statistischen Amt einsetzt. Für die Arbeit an IT-Systemen der LHM werden individuelle Sonderzugänge eingerichtet. Eine Anmeldung mit Gruppenaccounts ist nicht möglich. Auch eine Aufteilung in Teillose ist hier nicht sinnvoll, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene Leistungsphasen betreffen könnte. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersprarnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann. Im Rahmen der Markterkundung hat sich gezeigt, dass ein hinreichender Wettbewerb mit kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) möglich ist; daher ist dem Mittelstandsschutz aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Mit einer Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Au …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
Anschrift
Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München
Kontakt
itm.vergabe@muenchen.de

Bei uns erfasst

44Bekanntmachungen
26Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

302vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6d9800a-624a-40be-9216-996a39658a9a.