Unterstützungsleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt3-Z43-2024-0002veröffentlicht 11.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 28 Monatenüber vergabe.muenchen.de
- Öffnung der Angebote 12:05 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten107 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand sind Unterstützungsleistungen für das Zentrale Informationsmanagement- und Analysesystem (ZIMAS)
Beschreibung des Loses
Die Unterstützungsleistungen umfassen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung für die Anwendung der eingesetzten Oracle-Software, sowohl auf Client-, als auch auf Serverseite - Beratung bei der Lösung von speziellen Problemen (technisch / fachlich; client- / serverseitig) - Beratung bei der Anpassung vorhandener Functions / Procedures / Packages - Beratung über Produktzertifizierungen / Produkteinsatzmöglichkeiten / Modelllösungen / alternative Lösungen, Aufgabenkritik (Art und Workflow) - Hilfestellungen bei Tests, Installation und Konfiguration der eingesetzten Oracle-Software, sowohl auf Client-, als auch auf Serverseite - Unterstützung bei Migrationen, insbesondere migrationsstrategische Beratung - Beratung und Mitarbeit bei der Administration, Datenbankentwicklung, Tuning und Auswertungserstellung - Mitarbeit bei Problemlösungen - Mitarbeit bei Teilprojekten zur Erschließung neuer Datenquellen - Erstellung von Modelllösungen - Systemberatung - Dokumentation von fachlichen Entwicklungen - Coaching von Mitgliedern des städtischen Entwicklungsteams - Unterstützung bei Systemausfällen und Fehlerbeseitigung - Beratung hinsichtlich leistungsoptimierter Serverkonfiguration bei Datenbanken und Auswertungswerkzeugen - Beratung hinsichtlich neuer Marktentwicklungen für performante Datenverarbeitungsprozesse (ETL), sowie Prüfung möglicher Einsatzgebiete vor Ort - Schulung des städtischen Entwicklungsteams (sowohl generische Standardseminare, als auch individuelle Workshops mit Bezug zur konkreten Entwicklungssituation im Statistischen Amt)
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag (frühestens aber zum 01.02.2025) von 4 Jahren. Der Auftraggeber kann den Vertrag jedoch gemäß Nr. 15.2 des EVB-IT Vertrages bereits und nur zum Ablauf des dritten Vertragsjahres ordentlich kündigen.
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt für die ersten drei Jahre 9.120 Personenstunden (Schätzmenge) und für das optionale vierte Jahr 3.040 Personenstunden (Schätzmenge). Der Höchstwert beträgt maximal 1.840.000,00 € zzgl. USt.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
- 72100000Hardwareberatung
- 72120000Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen
- 72212463Entwicklung von Statistiksoftware
- 72212482Entwicklung von Business-Intelligence-Software
- 72212516Entwicklung von Software für den Datenaustausch
- 72212600Entwicklung von Datenbank- und Betriebssystemsoftware
- 72222100Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
- 72240000Systemanalyse und Programmierung
- 72243000Programmierung
- 72244000Prototyping
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ec293fd55-6350969980d3a9c9
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag optional um ein weiteres Jahr zu verlängern, wobei die Verlängerung automatisch erfolgt, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht frühestens ab Ablauf des dritten Vertragsjahres ordentlich kündigt.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.840.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 107 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.07.2024, 12:05 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt für die ersten drei Jahre 9.120 Personenstunden (Schätzmenge) und für das optionale vierte Jahr 3.040 Personenstunden (Schätzmenge). Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde auf … ganz lesenkürzer
Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt für die ersten drei Jahre 9.120 Personenstunden (Schätzmenge) und für das optionale vierte Jahr 3.040 Personenstunden (Schätzmenge). Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 03.07.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muench … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 03.07.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung Gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB sind Leistungen in Menge (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Insofern ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Bei dieser Vergabe erfolgt keine Aufteilung in Lose. Es liegt ein Ausnahmetatbestand gemäß § 97 Abs. 4 GWB vor, welcher eine Gesamtvergabe rechtfertigt. Die hier zu beschaffenden Leistungen sind fachlich nicht teilbar, da die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Darüber hinaus spielt der Abschottungsgrundsatz für das Statistische Amt München als öffentliche Statistikstelle, welche personenbezogene Einzeldaten vorhält bzw. verarbeitet, eine bedeutende Rolle. Es sollen unter diesen Umständen nur so wenige Außenkontakte zu externen Auftragnehmern aufgebaut werden wie möglich. Auf diese Weise werden unter anderem die Datenbankzugriffe durch externe Personen auf ein Minimum reduziert. Den vom Auftragnehmer eingesetzten Beratungspersonen im Statistischen Amt stehen nur eine begrenzte Anzahl von Gebäude- und Zimmerschlüsseln zur Verfügung, welche personalisiert von der Geschäftsstelle ausgegeben werden. Zudem ist der regelmäßige Zutritt zum Statistischen Amt und die Dienstleistungserbringung nur für einen eng begrenzten, explizit zugelassenen Personenkreis möglich. Es sollte deshalb möglichst gewährleistet sein, dass der Auftragnehmer personell grundsätzlich dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Beratungsleistung vor Ort im Statistischen Amt einsetzt. Für die Arbeit an IT-Systemen der LHM werden individuelle Sonderzugänge eingerichtet. Eine Anmeldung mit Gruppenaccounts ist nicht möglich. Auch eine Aufteilung in Teillose ist hier nicht sinnvoll, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene Leistungsphasen betreffen könnte. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersprarnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i.V.m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann. Im Rahmen der Markterkundung hat sich gezeigt, dass ein hinreichender Wettbewerb mit kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) möglich ist; daher ist dem Mittelstandsschutz aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Mit einer Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Au …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement
- Anschrift
- Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- itm.vergabe@
muenchen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6d9800a-624a-40be-9216-996a39658a9a.