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Unterstützungs- und Beratungsleistung für Betrieb, Rollout und Weiterentwicklung des SAP Identity Managements in der Hessischen Landesverwaltung

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0103veröffentlicht 05.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 701 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,64 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 5,64 Mio. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65189, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 23 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Unterstützungs- und Beratungsleistung für Betrieb, Rollout und Weiterentwicklung des SAP Identity Managements in der Hessischen Landesverwaltung

Beschreibung des Loses

Zur Optimierung der Berechtigungsverwaltung in den zentralen SAP-Systemen der Hessischen Landesverwaltung wird das SAP Identity Management 8.0 (SAP IDM) in mehreren Phasen eingeführt. Die ersten bereits abgeschlossenen Umsetzungsphasen umfassten die Anbindung der Systeme HCM und RW an SAP IDM sowie den Rollout ausgewählter Funktionalitäten in diversen Dienststellen. In weiteren Projektphasen soll der weitere Rollout für die gesamte Hessische Landesverwaltung erfolgen.

Für den erfolgreichen Abschluss der Einführung von SAP IDM werden umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu nachfolgend aufgeführten Themen benötigt:

Planung -Bearbeitung strategischer und planerischer Fragen sowie Technologie- und Architekturfragen Konzeption und Abstimmungen -Ständige Weiterentwicklung und Optimierung der SAP IDM-Konzeption -Erstellung weiterer Konzeptionen und dazugehöriger Dokumentationen -Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen mit Prozessbeteiligten und zuständigen Gremien (z. B. Ressorts, Dienststellen, IKS-Verantwortliche, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), die Hauptpersonalräte (HPR), der Hessische Rechnungshof (HRH), IT-Sicherheitsbeauftragte) Entwicklung -Weiterentwicklung und Optimierung von Konzepten, wie z. B. des Betriebskonzepts -Fortführung der Systementwicklung inklusive Konzeption und Dokumentation sowie der Planung weiterer Projektphasen unter Berücksichtigung ggf. neu hinzukommender Anforderungen -Unterstützung bei der Anbindung möglicher weiterer Systeme inklusive Konzeption und Entwicklung möglicher zusätzlich benötigter Funktionalitäten (inklusive Dokumentation) Betrieb -Betriebsunterstützung des bestehenden Systems inklusive Monitoring, Einspielung von Support Packages und Fehlerbehebung bei Bedarf sowie Unterstützung beim weiteren Rollout -Fortlaufende Beratung und permanenter Wissenstransfer an die Projektmitarbeiter während der gesamten Projektlaufzeit

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass zur Leistungserbringung entsprechende Personen mit den erforderlichen Qualifikationen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine hohe Kontinuität des vorgesehenen Personals sicherzustellen, damit seitens des Auftraggebers der Aufwand für die Einarbeitung in die fachlichen Anforderungen nur einmal erbracht werden muss sowie die erforderliche Flexibilität des Einsatzes gewährleistet ist.

Die in der Hessischen Landesverwaltung eingesetzten SAP-Systeme umfassen Systeme für das Rechnungswesen (RW), das Supplier-Relationship-Management (SRM), das Personalwesen (HCM), das Business Intelligence einschließlich Business Objects (BI/BO), den Solution Manager (SolMan), das Enterprise Portal (EP) sowie das Benefits Management for Public Sector (CRM). Die Systeme sind in einer komplexen, mehrstufigen und zum Teil hochverfügbaren Systemlandschaft durch Schnittstellen miteinander verbunden. Relevante zentrale SAP-Systeme sind gegenwärtig:

SAP ERP 6.0 EHP 8 (Rechnungswesen / RW) SAP ERP 6.0 EHP 8 (Personalwesen / HCM) SAP NW Enterprise Portal 7.5 SAP BW/4HANA 2021 SAP CRM 7.0 EHP 4

Die Umstellung der Systeme auf S/4HANA wird voraussichtlich bis 2027 abgeschlossen sein.

Aktuell werden in den produktiven SAP-Systemen rund 97.000 Benutzer aus 60 personalführenden Buchungskreisen verwaltet, die sich auf alle Dienststellen der Hessischen Landesverwaltung verteilen.

Aufgrund der Komplexität der Thematik soll die Durchführung der Leistungen von einem Berater koordiniert werden. Dieser ist für die Projektleitung des Auftraggebers sowohl Hauptansprechpartner als auch fachlicher Berater bei Planung und Umsetzung. Bei Bedarf können weitere Spezialisten für die Aufgabenerfüllung hinzugezogen werden. Deren erster Einsatz ist stets mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die interne Kommunikation ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

Während der gesamten Vertragslaufzeit werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Themenfelder Planung, Konzeption und Abstimmungen, Entwicklung und Betrieb benötigt.

Der Auftraggeber geht von vier Beraterkategorien aus, auf die sich die folgenden sechs Themenblöcke verteilen. 6.1 IDM Projekt Manager und Hauptansprechpartner 6.2 Senior Entwickler SAP IDM 6.3 Entwickler SAP IDM 6.4 Entwickler BTP 6.5 Berechtigungsexperte ABAP 6.6 Unterstützung Projektmanagement, Betrieb und Rollout

Themenblock 1 IDM-Projektmanager Bei diesem Berater muss es sich um den Hauptansprechpartner handeln. Der Hauptansprechpartner ist Single Point of Contact des landesinternen Projektleiters und übernimmt im Rahmen dieser Aufgabe auch die Einsatzplanung aller Berater dieses Rahmenvertrags. Er vertritt den landesinternen Projektleiter bei Abwesenheit und unterstützt sowohl bei strategischen Fragestellungen als auch bei der fachlichen Planung und Umsetzung. Der Hauptansprechpartners ist im eingereichten Kompetenzprofil namentlich zu benennen. Das Kompetenzprofil des IDM-Projektmanagers ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

Es ist zwingend erforderlich, dass zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen - unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Auftragnehmers oder um solches von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer, soweit ein Unterauftragnehmereinsatz nach den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages zulässig ist, handelt - einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Hessisches Sicherheits-überprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) unterzogen werden. Alternativ kann eine gültige Bescheinigung im nationalen Besuchskontrollverfahren (SiBe-Bescheinigung) über eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung gleicher oder höherer Art für die betroffenen Personen vorgelegt werden.

Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung70 %
Preis30 %
Qualität
LeistungKonzept + Präsentation

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Allgemeine Anforderungen an alle Referenzprojekte Art: Betreuung der Installation und Implementie … ganz lesenDarstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Allgemeine Anforderungen an alle Referenzprojekte Art: Betreuung der Installation und Implementierung von SAP IDM 8.0 (Betrieb/Weiterentwicklung). Umfang: 120 Projekttage innerhalb der letzten drei Jahre (Kalenderjahre). Dies ist im Referenzformular in der jeweiligen Projektbeschreibung zum angegebenen Projekt (Tabelle, lfd. Nummer 10) nachvollziehbar zu erläutern. (1) Spezielle Anforderungen an ein Referenzprojekt Von den genannten Referenzen (mindestens drei) muss mindestens eine Referenz mit folgenden Anforderungen nachgewiesen werden: Art: IDM-Installation mit mindestens zwei produktiven SAP-Backendsystemen. Umfang: Mehr als 50.000 SAP-Benutzer (Summe über alle angebundenen SAP-Backendsysteme) Insbesondere zu diesem Projekt ist eine ausführliche Beschreibung der Projekttätigkeit (Inhalt des Projektes, Rolle im Projekt, Aufgaben im Projekt) im Referenzformular (Tabelle, lfd. Nummer 10) erforderlich. (2) Spezielle Anforderungen an ein Referenzprojekt Von den genannten Referenzen (mindestens drei) muss mindestens eine Referenz mit folgenden Anforderungen nachgewiesen werden: Art: Systemlandschaft mit angebundener Business Technology Platform (BTP) Die beiden Speziellen Anforderungen können auch mittels einer Referenz nachgewiesen werden. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Bei allen hier aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestvoraussetzungen. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Maximal 48 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
5.643.750 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
06.12.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 5.643.750,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung"). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Hinweis zu den Kompetenzprofilen: Mit Ausnahme des Profils 6.1 IDM Projektmanager und Hauptansprechpartner, sind mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach der folgenden Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L x 70 % + P x 30 % Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z erreicht, hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Erreichen zwei (oder mehr) Bieter dieselbe Kennzahl Z, ist die höhere Leistungspunktzahl L für die Zuschlagsentscheidung ausschlaggebend. Liegt hier ebenso dieselbe Leistungspunktzahl vor, entscheidet das Los. Bei der Preisermittlung ist der durchschnittliche Angebotspreis maßgeblich, der durch die entsprechenden Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Die Ermittlung der wertungsrelevanten Leistungspunktzahl (L) erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für das Konzept und die Präsentation, nach folgender Formel: L = Konzeptpunkte x 50 % + Präsentationspunkte x 50 % Die detaillierte Bewertungsmatrix ist den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1c591ed2-a7eb-4083-8e03-52d054a53933.