Unterstützung - technische Systemadministration
LfA Förderbank Bayern · München, Bayern
Aktenzeichen 2026-01veröffentlicht 09.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,85 Mio. €
- Laufzeit
- 39 Monate01.01.2027 – 31.03.2030
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Ort der Leistung
- München80539, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Tagen
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 15 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 45 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 31.03.2030
Beschreibung
Es werden insgesamt drei Lose im Bereich der Unterstützung - technische Systemadministration gesucht. Los 1: SAP Basis Unterstützung, Los 2: Unterstützung Softwareentwicklung und Los 3: Unterstützung Softwareentwicklung Risk/Cont
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | SAP-Basis Die SAP-Basis Administration verantwortet, unter der Beachtung, dass die LfA den SAP-Betrieb ihres ERP- sowie ihres BW-Systems in die SAP-Cloud ausgelagert hat, den reibungslosen Betrieb unserer SAP-Systeme in enger Zusammenarbeit mit der SAP. Zu den zentralen Aufgaben im SAP-Basis-Umfeld gehört die tägliche Überwachung der SAP-Systemlandschaft, um einen performanten und fehlerfreien Betrieb sicherzustellen. Dabei werden regelmäßig die Standard-Basis-Transaktionen auf Fehlermeldungen geprüft - sowohl direkt in den relevanten SAP-Transaktionen als auch anhand eingehender Systemmeldungen per E-Mail, bzw. über ein aktives Auswerten der Reports in SAP for Me. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist das Einspielen von Hotfixes sowie SAP- und LfA-Fach-Releases, um die Systeme stets auf dem aktuellen und sicheren Stand zu halten. Dazu zählt auch die Analyse, Bewertung und das Abarbeiten von Schwachstellen im Baramundi-System, um die IT-Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Zu den Aufgaben in der SAP Basis gehören zudem Betrieb und Wartung des SAP Solution Managers (z.B. Einspielen von Security-Patches, Anlage neuer Änderungszyklen, Analyse von Transportproblemen). Neue eingehende Tickets (Incident-, Problem- und Change-Management) werden kontinuierlich bearbeitet. Quartalsweise werden gemeinsam mit der SAP System- und Mandantenkopien durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Tätigkeiten in der LfA einerseits auf der Koordinierung der einzelnen Arbeitspakete auch unter Einbeziehung der SAP-Umsysteme und andererseits auf den Nacharbeiten in den SAP-Systemen liegt. | 39 Monate | 650.000 € |
| 2 | Unterstützung Softwareentwicklung '- Analysen von Anforderungen - Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung) - Erstellung von IT-Konzeptionen und Testkonzepten - Umsetzung / Implementierung von kundeneigenen Entwicklungen o Open Text Team Developer - Entwicklung o ABAP-Entwicklung o Pl/Sql - Entwicklungen o C# - Entwicklungen o Schnittstellen o Pflege des Datenmodells - Test | 39 Monate | 600.000 € |
| 3 | Unterstützung Softwareentwicklung Risk '- Softwareentwicklung für das RISK/CONT System - Schnittstellenprogrammierung für Datenversorgung RISK/CONT aus operativen Systemen und Datenlieferung aus RISK/CONT an weitere dispositive Systeme - Erstellen von Fach-, DV-, Test-Konzepten - Klärung und Abstimmung fachlicher Anforderungen mit dem Fachbereich - Aufwandsschätzung für Umsetzungen aus fachlichen Anforderungen - Test - Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung) im RISK/CONT System. - Erstellen und Pflege von Dokumentation der technischen Systeme und Prozesse für das RISK/CONT System. | 39 Monate | 600.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018, Schwankungsbereich 15%, Entscheidungskriterium Qualität
- Qualität
- Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018, Schwankungsbereich 15%, Entscheidungskriterium Qualität
Eignung3 von 3 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bei Eintragungen in ei … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bei Eintragungen in einem deutschen Handelsregister sind das zuständige Register und die Handelsregisternummer anzugeben. Die Vergabestelle ruft den Registerauszug selbst ab. Sofern keine Eintragung in einem deutschen Handelsregister vorliegt, ist ein entsprechender Nachweis (ggf. Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen oder ausländisches Register) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. Die Anforderung erfolgt nur bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen. Der Nachweis kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit dem Angebot eingereicht werden.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von: - pauschal 500.000,00 EUR für Personenschäden; - pa … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von: - pauschal 500.000,00 EUR für Personenschäden; - pauschal 500.000,00 EUR für Sachschäden; - pauschal 500.000,00 EUR für Vermögensschäden; wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss. Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen sein. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung … ganz lesenkürzer
Leistung: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Anforderung betrifft ausschließlich das Personal, das im Zuge der Leistungserbringung mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber kommuniziert. Der Bieter hat im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Zudem ist sicherzustellen, dass auch Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft oder ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer diese speziellen Ausführungsbedingungen erfüllen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YZDM728#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- LfA Förderbank Bayern
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Königinstr. 17, 80539 München
- Website
- lfa.de
- Kontakt
- itbeschaffung@
lfa.de
Bei uns erfasst
- Einführung, Migration und Wartung des Nachfolgesystems für die Risikomessung und -steuerung21.10.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Lizenzen für Microsoft Produkte sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzerwerb und -verwaltung30.06.2026 · 1 Angebot
- Personalmanagementsystem (Vergabebekanntmachung)10.03.2026 · 2 Angebote
- Systemservice und Weiterentwicklung SAP-Produkte19.02.2026 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG3 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH2 Zuschläge
- GuideCom AG2 Zuschläge
- ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- dvhaus Software & Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Weiterentwicklung AIS.chatFWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbHFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9325ed6-1918-4f5a-a92a-b895a38d6676.