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Frist abgelaufenEU-weitBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Unterstützung - technische Systemadministration

LfA Förderbank Bayern · München, Bayern

Aktenzeichen 2026-01veröffentlicht 09.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 15 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,85 Mio. €
Laufzeit
39 Monate01.01.2027 – 31.03.2030
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Tagen
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 15 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 45 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2030
    in 59 Tagen

Beschreibung

Es werden insgesamt drei Lose im Bereich der Unterstützung - technische Systemadministration gesucht. Los 1: SAP Basis Unterstützung, Los 2: Unterstützung Softwareentwicklung und Los 3: Unterstützung Softwareentwicklung Risk/Cont

Gegenstand nach CPV

  • 72220000Systemberatung und technische Beratung
  • 72261000Software-Unterstützung
  • 72262000Software-Entwicklung

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
SAP-Basis

Die SAP-Basis Administration verantwortet, unter der Beachtung, dass die LfA den SAP-Betrieb ihres ERP- sowie ihres BW-Systems in die SAP-Cloud ausgelagert hat, den reibungslosen Betrieb unserer SAP-Systeme in enger Zusammenarbeit mit der SAP. Zu den zentralen Aufgaben im SAP-Basis-Umfeld gehört die tägliche Überwachung der SAP-Systemlandschaft, um einen performanten und fehlerfreien Betrieb sicherzustellen. Dabei werden regelmäßig die Standard-Basis-Transaktionen auf Fehlermeldungen geprüft - sowohl direkt in den relevanten SAP-Transaktionen als auch anhand eingehender Systemmeldungen per E-Mail, bzw. über ein aktives Auswerten der Reports in SAP for Me. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist das Einspielen von Hotfixes sowie SAP- und LfA-Fach-Releases, um die Systeme stets auf dem aktuellen und sicheren Stand zu halten. Dazu zählt auch die Analyse, Bewertung und das Abarbeiten von Schwachstellen im Baramundi-System, um die IT-Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten. Zu den Aufgaben in der SAP Basis gehören zudem Betrieb und Wartung des SAP Solution Managers (z.B. Einspielen von Security-Patches, Anlage neuer Änderungszyklen, Analyse von Transportproblemen). Neue eingehende Tickets (Incident-, Problem- und Change-Management) werden kontinuierlich bearbeitet. Quartalsweise werden gemeinsam mit der SAP System- und Mandantenkopien durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Tätigkeiten in der LfA einerseits auf der Koordinierung der einzelnen Arbeitspakete auch unter Einbeziehung der SAP-Umsysteme und andererseits auf den Nacharbeiten in den SAP-Systemen liegt.

39 Monate650.000 €
2
Unterstützung Softwareentwicklung

'- Analysen von Anforderungen - Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung) - Erstellung von IT-Konzeptionen und Testkonzepten - Umsetzung / Implementierung von kundeneigenen Entwicklungen o Open Text Team Developer - Entwicklung o ABAP-Entwicklung o Pl/Sql - Entwicklungen o C# - Entwicklungen o Schnittstellen o Pflege des Datenmodells - Test

39 Monate600.000 €
3
Unterstützung Softwareentwicklung Risk

'- Softwareentwicklung für das RISK/CONT System - Schnittstellenprogrammierung für Datenversorgung RISK/CONT aus operativen Systemen und Datenlieferung aus RISK/CONT an weitere dispositive Systeme - Erstellen von Fach-, DV-, Test-Konzepten - Klärung und Abstimmung fachlicher Anforderungen mit dem Fachbereich - Aufwandsschätzung für Umsetzungen aus fachlichen Anforderungen - Test - Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung) im RISK/CONT System. - Erstellen und Pflege von Dokumentation der technischen Systeme und Prozesse für das RISK/CONT System.

39 Monate600.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018, Schwankungsbereich 15%, Entscheidungskriterium Qualität
Qualität
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018, Schwankungsbereich 15%, Entscheidungskriterium Qualität

Eignung3 von 3 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bei Eintragungen in ei … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder ein gleichwertiger Nachweis) vorzulegen, sofern die Eintragung nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bei Eintragungen in einem deutschen Handelsregister sind das zuständige Register und die Handelsregisternummer anzugeben. Die Vergabestelle ruft den Registerauszug selbst ab. Sofern keine Eintragung in einem deutschen Handelsregister vorliegt, ist ein entsprechender Nachweis (ggf. Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen oder ausländisches Register) auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen. Die Anforderung erfolgt nur bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen. Der Nachweis kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von: - pauschal 500.000,00 EUR für Personenschäden; - pa … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von: - pauschal 500.000,00 EUR für Personenschäden; - pauschal 500.000,00 EUR für Sachschäden; - pauschal 500.000,00 EUR für Vermögensschäden; wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss. Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen sein. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung … ganz lesenLeistung: Im Rahmen der besonderen Ausführungsbedingungen gemäß § 128 GWB wird gefordert, dass das mit der Leistungserbringung betraute Personal über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Anforderung betrifft ausschließlich das Personal, das im Zuge der Leistungserbringung mündlich oder schriftlich mit dem Auftraggeber kommuniziert. Der Bieter hat im Rahmen der Eignungsprüfung zu bestätigen, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Zudem ist sicherzustellen, dass auch Mitglieder einer möglichen Bietergemeinschaft oder ggf. eingesetzte Unterauftragnehmer diese speziellen Ausführungsbedingungen erfüllen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ve … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZDM728#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
LfA Förderbank Bayern
Art
Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Königinstr. 17, 80539 München
Website
lfa.de
Kontakt
itbeschaffung@lfa.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
267.722 € – 871.293 €mittlere Hälfte, 23 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9325ed6-1918-4f5a-a92a-b895a38d6676.