Unterstützung Projektkoordination
Tourismusverband Vorpommern e.V. · Greifswald, Hansestadt, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen BMR-2024-02veröffentlicht 29.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 33 Monate
- 22.10.2024 – 31.07.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 33 Monate22.10.2024 – 31.07.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Greifswald, Hansestadt17489, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität des Angebotes im Hinblick auf die angebotenen Leistungen50 %
- Qualität des Angebotes im Hinblick auf Zeitplanung / Ausführungsfristen20 %
- Angebotspreis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Ziel der Ausschreibung war es, einen Vertragspartner für die externe Unterstützung der Koordination und des Reportings für das Projekt "Baltic Manors Routes" im Interreg South Baltic Programm zu gewinnen. Das Verfahren wurde als gemeinsame Beschaffung (joint procurement) durchgeführt. An der gemeinsamen Beschaffung beteiligt waren die folgenden Parteien, die die folgenden Kostenanteile an der Gesamtauftragssumme übernehmen (% der Auftragssumme): 1) Tourismusverband Vorpommern e.V., Fischstr. 11, 17489 Greifswald, Germany (34,455 %); 2) Verein der Schlösser, Guts- und Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rondell 7-8, 17207 Südmüritz, Germany (36,396 %); 3) Svaneholm Castle Cooperative Society, Svaneholms Slott, 274 91 Skurup, Sweden (29,149 %). Der Tourismusverband Vorpommern e.V. fungierte als sog. „Lead Procurer“ und hat die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Auftrag der o.g. an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien vergeben. Die an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien stellen gemeinsam sicher, dass der gewählte Dienstleister die beauftragte Leistung vollumfänglich erbringt, und schließen jeweils einen separaten Vertrag mit dem Auftragnehmer über Ihren Anteil an der Vergütung. Abschlags- und Schlussrechnungen werden, gemäß des jeweils mit dem an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien abzuschließenden Vertrages, an jede einzelne an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien gestellt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität des Angebotes im Hinblick auf die angebotenen LeistungenQualität des Angebotes im Hinblick auf die angebotenen Leistungen. Die maximal zu erreichende Punktzahl bei diesem Vergabekriterium beträgt 400 Punkte - der Bieter, der insgesamt die höchste Punktzahl hat, bekommt den Zuschlag. Das Kriterium Qualität fließt insgesamt zu 50% in die Gesamtbewertung ein. Das Kriterium ist unterteilt in zwei Bestandteile: 1.1.Realisierungskonzept des Bieters im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit der strategisch-organisatorischen Herangehensweise / Methodik (insb. Schlüssigkeit der inhaltlichen Umsetzung der Einzelmaßnahmen und der Umsetzungsmethodik) und Expertise (thematischer Projektbezug) des eingesetzten Personals. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 200 Punkte. Das Unterkriterium fließt zu 25% in die Gesamtbewertung ein. 1.2.Demonstration der Abläufe und Besonderheiten der administrativen Projektabwicklung im INTERREG Programm „South Baltic" im Realisierungskonzept des Bieters. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 200 Punkte. Das Unterkriterium fließt zu 25% in die Gesamtbewertung ein.
- Qualität
- Qualität des Angebotes im Hinblick auf Zeitplanung / AusführungsfristenQualität des Angebotes im Hinblick auf Zeitplanung / Ausführungsfristen, insbesondere die Schlüssigkeit des Arbeits- und Zeitplans sowie Zahlungsplans, Übereinstimmung mit dem Arbeitsplan des Projektantrages. Die maximal zu erreichende Punktzahl bei diesem Vergabekriterium beträgt 160 Punkte - der Bieter, der insgesamt die höchste Punktzahl hat, bekommt den Zuschlag. Das Kriterium fließt zu 20% in die Gesamtbewertung ein.
- Preis
- AngebotspreisAngebotspreis. Die maximal zu erreichende Punktzahl bei diesem Vergabekriterium beträgt 240 Punkte - der Bieter, der insgesamt die höchste Punktzahl hat, bekommt den Zuschlag. Das Kriterium fließt zu 30% in die Gesamtbewertung ein. 240 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Ein fiktiv doppelt so teures Angebot erhält 0 Punkte. Die Punkte für dazwischen liegende Angebote werden durch lineare Interpolation ermittelt. Es gilt die folgende Formel: Y = WPmax * (2 - X/Pmin) Dabei ist Y die zu bestimmende Punktzahl. Pmax ist die Maximalbewertung (hier 240 Punkte), X ist der Preis des Angebots, für das die Wertungspunkte ermittelt werden sollen und Pmin ist der Preis des niedrigsten Angebots.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.10.2024
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Mecklenburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen, insbesondere auf dessen Absatz 3. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen, insbesondere auf dessen Absatz 3. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GA-MA Consulting GmbH, Schwerin | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Tourismusverband Vorpommern e.V.
- Anschrift
- Fischstr. 11, 17489 Greifswald, Hansestadt
- Website
- vorpommern.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Unterstützung bei der Projektkoordination
- Zuschlag an GA-MA Consulting GmbH, rund 192.000 €
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 26.09.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Mecklenburg-Vorpommern (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GA-MA Consulting GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- 10056210 - Dual assessment in MongoliaDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist 17.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendFrist 19.11.2026
- Beratung Digitalisierung - Los 1 - ERPStudierendenwerk Münster AÖRFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba9fc2d7-1df2-49f1-83da-d4cadb9d51b7.