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vergebenEU-weitBeratung

Unterstützung Projektkoordination

Tourismusverband Vorpommern e.V. · Greifswald, Hansestadt, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen BMR-2024-02veröffentlicht 29.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 766 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
33 Monate22.10.2024 – 31.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Angebotes im Hinblick auf die angebotenen Leistungen50 %
  • Qualität des Angebotes im Hinblick auf Zeitplanung / Ausführungsfristen20 %
  • Angebotspreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ziel der Ausschreibung war es, einen Vertragspartner für die externe Unterstützung der Koordination und des Reportings für das Projekt "Baltic Manors Routes" im Interreg South Baltic Programm zu gewinnen. Das Verfahren wurde als gemeinsame Beschaffung (joint procurement) durchgeführt. An der gemeinsamen Beschaffung beteiligt waren die folgenden Parteien, die die folgenden Kostenanteile an der Gesamtauftragssumme übernehmen (% der Auftragssumme): 1) Tourismusverband Vorpommern e.V., Fischstr. 11, 17489 Greifswald, Germany (34,455 %); 2) Verein der Schlösser, Guts- und Herrenhäuser Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rondell 7-8, 17207 Südmüritz, Germany (36,396 %); 3) Svaneholm Castle Cooperative Society, Svaneholms Slott, 274 91 Skurup, Sweden (29,149 %). Der Tourismusverband Vorpommern e.V. fungierte als sog. „Lead Procurer“ und hat die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Auftrag der o.g. an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien vergeben. Die an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien stellen gemeinsam sicher, dass der gewählte Dienstleister die beauftragte Leistung vollumfänglich erbringt, und schließen jeweils einen separaten Vertrag mit dem Auftragnehmer über Ihren Anteil an der Vergütung. Abschlags- und Schlussrechnungen werden, gemäß des jeweils mit dem an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien abzuschließenden Vertrages, an jede einzelne an der gemeinsamen Beschaffung beteiligten Parteien gestellt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität des Angebotes im Hinblick auf die angebotenen Leistungen50 %
Qualität des Angebotes im Hinblick auf Zeitplanung / Ausführungsfristen20 %
Angebotspreis30 %
Qualität
Qualität des Angebotes im Hinblick auf die angebotenen LeistungenQualität des Angebotes im Hinblick auf die angebotenen Leistungen. Die maximal zu erreichende Punktzahl bei diesem Vergabekriterium beträgt 400 Punkte - der Bieter, der insgesamt die höchste Punktzahl hat, bekommt den Zuschlag. Das Kriterium Qualität fließt insgesamt zu 50% in die Gesamtbewertung ein. Das Kriterium ist unterteilt in zwei Bestandteile: 1.1.Realisierungskonzept des Bieters im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit der strategisch-organisatorischen Herangehensweise / Methodik (insb. Schlüssigkeit der inhaltlichen Umsetzung der Einzelmaßnahmen und der Umsetzungsmethodik) und Expertise (thematischer Projektbezug) des eingesetzten Personals. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 200 Punkte. Das Unterkriterium fließt zu 25% in die Gesamtbewertung ein. 1.2.Demonstration der Abläufe und Besonderheiten der administrativen Projektabwicklung im INTERREG Programm „South Baltic" im Realisierungskonzept des Bieters. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 200 Punkte. Das Unterkriterium fließt zu 25% in die Gesamtbewertung ein.
Qualität
Qualität des Angebotes im Hinblick auf Zeitplanung / AusführungsfristenQualität des Angebotes im Hinblick auf Zeitplanung / Ausführungsfristen, insbesondere die Schlüssigkeit des Arbeits- und Zeitplans sowie Zahlungsplans, Übereinstimmung mit dem Arbeitsplan des Projektantrages. Die maximal zu erreichende Punktzahl bei diesem Vergabekriterium beträgt 160 Punkte - der Bieter, der insgesamt die höchste Punktzahl hat, bekommt den Zuschlag. Das Kriterium fließt zu 20% in die Gesamtbewertung ein.
Preis
AngebotspreisAngebotspreis. Die maximal zu erreichende Punktzahl bei diesem Vergabekriterium beträgt 240 Punkte - der Bieter, der insgesamt die höchste Punktzahl hat, bekommt den Zuschlag. Das Kriterium fließt zu 30% in die Gesamtbewertung ein. 240 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Ein fiktiv doppelt so teures Angebot erhält 0 Punkte. Die Punkte für dazwischen liegende Angebote werden durch lineare Interpolation ermittelt. Es gilt die folgende Formel: Y = WPmax * (2 - X/Pmin) Dabei ist Y die zu bestimmende Punktzahl. Pmax ist die Maximalbewertung (hier 240 Punkte), X ist der Preis des Angebots, für das die Wertungspunkte ermittelt werden sollen und Pmin ist der Preis des niedrigsten Angebots.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.10.2024
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Mecklenburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen, insbesondere auf dessen Absatz 3. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen, insbesondere auf dessen Absatz 3. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GA-MA Consulting GmbH, Schwerin–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Tourismusverband Vorpommern e.V.
Anschrift
Fischstr. 11, 17489 Greifswald, Hansestadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Unterstützung bei der Projektkoordination

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 26.09.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 3 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Mecklenburg-Vorpommern (0 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba9fc2d7-1df2-49f1-83da-d4cadb9d51b7.