Unterstützung in der Bearbeitung von Arbeitgeberkonten mit Insolvenzberührung
novitas bkk · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E27131717veröffentlicht 13.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 18 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47051, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über Leistungen zur Unterstützung in der Bearbeitung von Arbeitgeberkonten mit Insolvenzberührung. Hintergrund: Gesamtsozialversicherungsbeiträge (d.h. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sind vom Arbeitgeber an die vom Beschäftigten gewählte Krankenkasse als Einzugsstelle zu zahlen. Die Einzugsstelle überwacht die Einreichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Solche Beitragsansprüche, die nicht rechtzeitig erfüllt worden sind, hat die Einzugsstelle geltend zu machen. Im Falle eines Insolvenzantrages eines Unternehmens werden umfangreiche melde- und beitragsrechtliche Arbeiten bei den Einzugsstellen ausgelöst. Hinzu kommt die Überwachung bis zum Abschluss des Verfahrens, der Abschluss selbst sowie die Prüfung der Weiterverfolgungsmöglichkeiten (Haftung) nebst entsprechender Durchführung. Die Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten ist zulässig, wenn nach dem Stand der Technik angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit ergriffen worden sind, ein aktuelles C-5-Testat (oder gleichwertig) der datenverarbeitenden Stelle im Hinblick auf die C5-Basiskriterien für die im Rahmen des Cloud-Computing-Dienstes eingesetzten Cloud-Systeme und eingesetzte Technik vorliegt und die im Prüfbericht des Testats enthaltenen, korrespondierenden Kriterien für Kunden umgesetzt sind. Für gleichwertige Sicherheitsnachweise zum C-5-Standard gelten die Anforderungen der C-5-Gleichwertigkeitsverordnung vom 19.3.2025. Mit dem Angebot wird die Auftraggeberin eine nachprüfbare Darlegung anfordern, wie der erforderliche Standard spätestens ab Vertragsbeginn sichergestellt wird.
Das auszuschreibende Volumen beläuft sich aktuell auf ca. 1.850 Bestandsfälle sowie ca. 35 Neufälle pro Jahr. Der Stundenaufwand wird daher auf ca. 4730 Stunden pro Jahr geschätzt. Maximal werden über den Rahmenvertrag 5.300 Stunden pro Jahr abgerufen, es gilt eine Mindestabnahmemenge von 3.500 Stunden pro Jahr. Die Leistungsaufnahme soll innerhalb von maximal 6 Wochen ab Zuschlagserteilung erfolgen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt E-3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern abzugeben.
- Kriterium
Erforderlich ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Teilnahmeanträge. Bewerber a … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Teilnahmeanträge. Bewerber aus anderen Ländern haben vergleichbare Unterlagen der für sie zuständigen Institutionen vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder im Falle der Eignungsleihe ist ein aktueller Handelsregisterauszug auch von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem eignungsleihenden Unternehmen abzugeben.- Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt E-4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt E-4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerber und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).- Kriterium
Erforderlich ist eine Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mindestens 2-fach maximiert). Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprec … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mindestens 2-fach maximiert). Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen und bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung ausrecht erhalten wird, Formblatt E-6. Der geforderte Nachweis muss im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).- Kriterium
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten betreffend die Bearbeitung von Kollektivkonten mit Insolvenzberührung, Formblatt E-7. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen über die Bearbeitung von Kollektivkonten mit Insolvenzberührung mit einem Au … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten betreffend die Bearbeitung von Kollektivkonten mit Insolvenzberührung, Formblatt E-7. Mindestanforderung: Mindestens erforderlich sind zwei Referenzen über die Bearbeitung von Kollektivkonten mit Insolvenzberührung mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 100.000 Euro netto, die zwischen dem 01.01.2019 und der Teilnahmeantragsfrist vollständig erbracht worden sind. Beide Referenzen müssen jeweils für eine gesetzliche Krankenkasse erbracht worden sein. Die Referenzanforderung muss im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt E-5) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.- Kriterium
- Im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft sind neben dem Formblatt E-8 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Formblätter E-1, E-2, E-3 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich ein zweimaliges Verlängerungsrecht um jeweils 6 Monate vor. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerpl. 2, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung f … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E27131717 barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizie … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E27131717 barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 2. Das Verfahren wird als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der ersten Verfahrensstufe wird die Eignung der Bewerber geprüft; die qualifizierten Bewerber erhalten sodann eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote werden alle Bieter, die ein frist- und formgemäßes, vollständiges und wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. 4. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten. 5. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind diese möglichst zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt E-5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Art und Weise erbringen. 6. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird neben den Formblättern zum Eignungsnachweis zur näheren Darstellung des Beschaffungsgegenstandes auch ein Entwurf der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um eine Arbeitsfassung; Anpassungen bleiben vorbehalten. Die weiteren für die zweite Verfahrensstufe relevanten Unterlagen wie insbesondere der Vertrag, die finale Fassung der Leistungsbeschreibung, das Preisblatt sowie die Bewertungsmatrix werden den qualifizierten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. 7. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 8. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 9. Für den Fall, dass der Vertrag mit dem im Rahmen des Vergabeverfahrens bezuschlagten Bieter aufgrund einer Probezeitkündigung vorzeitig beendet werden sollte, behält sich die Auftraggeberin vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses denjenigen Bietern auf Basis der von ihnen im Vergabeverfahren angebotenen Konditionen anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- novitas bkk
- Anschrift
- Zum Portsmouthplatz 24, 47051 Duisburg
- Website
- novitas-bkk.de
- Kontakt
- info@
novitas-bkk.de
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- Rahmenvertrag über Leistungen zur Unterstützung in der Bearbeitung von Erstattungsansprüchen aus § 231 SGB V22.03.2024 · 2 Angebote
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16c116fb-2581-4ac9-b071-528fe45c178b.