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vergebenEU-weitDienstleistungen

Unterstützung der Internen Revision

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen O037-24-002veröffentlicht 13.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 827 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 22 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20097, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Verfügbarkei20 %
  • Personal- und Ausführungskonzept30 %
  • Umwelt-/Nachhaltigkeitsaspekte10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausschreibung zur Unterstützung der Internen Revision der IFB Hamburg

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Prüfungen in bankfachlichen und förderrechtlichen Themen

Voraussichtliche Themengebiete: Hier werden vor allem Themen aus folgenden Bereichen zu prüfen sein (nicht abschließend): * Gesamtbanksteuerung, Risikocontrolling/-steuerung * Meldewesen * EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung)

48 Monate–
2
Prüfungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von IT-Systemen und -Verfahren

Voraussichtliche Themengebiete: Die Interne Revision der IFB verfügt über keine eigenen speziellen IT-Revisoren. Die externe Prüfungsunterstützung der Internen Revision soll ab 2025 die DORA-Anforderungen (im Zusammenhang mit MaRisk und - falls noch vorhanden - den BAIT) abdecken. Somit werden unter anderem folgende DORA-Inhalte zu prüfen sein (nicht abschließend): * IKT-Risikomanagement * IKT-Drittparteirisikomanagement * Überwachung von kritischen IKT-Drittdienstleistern * IKT-Vorfallmeldewesen * Testen der digitalen operationalen Resilienz * Threat Led Penetration Tests (TLPT) * Information Sharing & Cyberübungen Betrachtet man die MaRisk, die BAIT und die DORA-Anforderungen, so wird unter anderem Folgendes zu prüfen sein (nicht abschließend): * IT-Strategie, inkl. digitaler operationaler Resilienz * IT-Governance, inkl. der geforderten Funktionen * Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement, inkl. Tests der IT * Operative Informationssicherheit * Identitäts- und Berechtigungsmanagement * IT-Projekt- und -Portfoliomanagement * Individuelle Datenverarbeitung und Softwareentwicklung, inkl. deren Test * IT-Betrieb, inkl. des Tests von Änderungen * Outsourcing und I(K)T-Dienstleistermanagement, inkl. Dienstleisterrisiken * IT und Business Notfallmanagement, inkl. l(K)T-Vorfällen und Tests der Widerstandsfähigkeit Die Einzelheiten zum Leistungsinhalt werden im jeweiligen Einzelabruf / Einzelvertrag auf Grundlage der Rahmenvereinbarung festgelegt.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 400
Qualität
VerfügbarkeiGewichtung (Punkte, genau) 200
Qualität
Personal- und AusführungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 300
Qualität
Umwelt-/NachhaltigkeitsaspekteGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerung des Vertrages einmal um ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit bei beiden Losen beträgt somit 4 Jahre.
Optionen
Die IFB hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages einmal um ein Jahr zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Finanzbehörde, Vergabekammer (FB VK), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1V9860A0 Die Angaben unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Gesamtwert des bezuschlagten Angebots" dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angabe … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1V9860A0 Die Angaben unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Gesamtwert des bezuschlagten Angebots" dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht. Schutz der Vertraulichkeit von Informationen Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden - mit Ausnahme der Unterlagen 01_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und 01a_Vertraulichkeitserklärung - sämtliche Vergabeunterlagen passwortgeschützt zur Verfügung gestellt (§§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 3 Satz 1 VgV). Das Passwort wird den Bieter gegen Abgabe der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen: 10.1 Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt die Auftraggeberin hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten. 10.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an die Auftraggeberin übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllenden Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools). 10.3 Fragen / Hinweise der Bieter Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 10.1 und 10.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an die Auftraggeberin zu übermitteln. Dabei ist das von der Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 18. Juli 2024 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berück-sichtigen. Im Übrigen gilt Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen. 10.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein An …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1CASIS Wirtschaftsprüfung, Hamburg3
2Wavestone Germany AG, München4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Anschrift
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
Kontakt
de-vergabeverfahren@kpmg-law.com
Auskünfte
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)de-vergabeverfahren@kpmg-law.com

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19f42b87-ecce-41ed-b9e6-9f1d60916ab9.