Unterstützung der Internen Revision
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen O037-24-002veröffentlicht 13.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- Gastronomieflächen 2027Flughafen Hamburg GmbH · HamburgFrist 18.11.2026
- Digitalisierung von Mikrofilmen für das StaatsarchivBVC Behörde für Finanzen und Bezirke · HamburgFrist 17.11.2026
- Garten- und Baumpflegearbeiten für das Landesfunkhaus NiedersachsenNorddeutscher Rundfunk · HamburgFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 22 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Verfügbarkei20 %
- Personal- und Ausführungskonzept30 %
- Umwelt-/Nachhaltigkeitsaspekte10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausschreibung zur Unterstützung der Internen Revision der IFB Hamburg
Gegenstand nach CPV
- 79212200Interne BetriebsrevisionHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Prüfungen in bankfachlichen und förderrechtlichen Themen Voraussichtliche Themengebiete: Hier werden vor allem Themen aus folgenden Bereichen zu prüfen sein (nicht abschließend): * Gesamtbanksteuerung, Risikocontrolling/-steuerung * Meldewesen * EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) | 48 Monate | – |
| 2 | Prüfungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von IT-Systemen und -Verfahren Voraussichtliche Themengebiete: Die Interne Revision der IFB verfügt über keine eigenen speziellen IT-Revisoren. Die externe Prüfungsunterstützung der Internen Revision soll ab 2025 die DORA-Anforderungen (im Zusammenhang mit MaRisk und - falls noch vorhanden - den BAIT) abdecken. Somit werden unter anderem folgende DORA-Inhalte zu prüfen sein (nicht abschließend): * IKT-Risikomanagement * IKT-Drittparteirisikomanagement * Überwachung von kritischen IKT-Drittdienstleistern * IKT-Vorfallmeldewesen * Testen der digitalen operationalen Resilienz * Threat Led Penetration Tests (TLPT) * Information Sharing & Cyberübungen Betrachtet man die MaRisk, die BAIT und die DORA-Anforderungen, so wird unter anderem Folgendes zu prüfen sein (nicht abschließend): * IT-Strategie, inkl. digitaler operationaler Resilienz * IT-Governance, inkl. der geforderten Funktionen * Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement, inkl. Tests der IT * Operative Informationssicherheit * Identitäts- und Berechtigungsmanagement * IT-Projekt- und -Portfoliomanagement * Individuelle Datenverarbeitung und Softwareentwicklung, inkl. deren Test * IT-Betrieb, inkl. des Tests von Änderungen * Outsourcing und I(K)T-Dienstleistermanagement, inkl. Dienstleisterrisiken * IT und Business Notfallmanagement, inkl. l(K)T-Vorfällen und Tests der Widerstandsfähigkeit Die Einzelheiten zum Leistungsinhalt werden im jeweiligen Einzelabruf / Einzelvertrag auf Grundlage der Rahmenvereinbarung festgelegt. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 400
- Qualität
- VerfügbarkeiGewichtung (Punkte, genau) 200
- Qualität
- Personal- und AusführungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 300
- Qualität
- Umwelt-/NachhaltigkeitsaspekteGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verlängerung des Vertrages einmal um ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit bei beiden Losen beträgt somit 4 Jahre.
- Optionen
- Die IFB hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages einmal um ein Jahr zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Finanzbehörde, Vergabekammer (FB VK), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1V9860A0 Die Angaben unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Gesamtwert des bezuschlagten Angebots" dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angabe … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1V9860A0 Die Angaben unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Gesamtwert des bezuschlagten Angebots" dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht. Schutz der Vertraulichkeit von Informationen Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden - mit Ausnahme der Unterlagen 01_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und 01a_Vertraulichkeitserklärung - sämtliche Vergabeunterlagen passwortgeschützt zur Verfügung gestellt (§§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 3 Satz 1 VgV). Das Passwort wird den Bieter gegen Abgabe der Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen: 10.1 Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt die Auftraggeberin hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten. 10.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an die Auftraggeberin übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllenden Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools). 10.3 Fragen / Hinweise der Bieter Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 10.1 und 10.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an die Auftraggeberin zu übermitteln. Dabei ist das von der Auftraggeberin mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 18. Juli 2024 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berück-sichtigen. Im Übrigen gilt Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen. 10.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein An …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | CASIS Wirtschaftsprüfung, Hamburg | 3 |
| 2 | Wavestone Germany AG, München | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
- Anschrift
- Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
- Kontakt
- de-vergabeverfahren@
kpmg-law.com - Auskünfte
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)de-vergabeverfahren@
kpmg-law.com
Bei uns erfasst
- Outsourcing Rechenzentrum der IFB Hamburg20.03.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Prüfungsleistungen Jahres- und Konzernabschluss für den STADT UND LAND Konzern 2027 und FolgejahreSTADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbHFrist 27.11.2026
- Rahmenvereinbarung über Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031Duisburger Hafen AGFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19f42b87-ecce-41ed-b9e6-9f1d60916ab9.