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vergebenEU-weitBeratung

Unterstützende Leistungen für die Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (Modul 4)"

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/005-23#008veröffentlicht 09.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1146 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
10,7 Mio. €
Laufzeit
21 Monate03.04.2024 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 31 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die vorwiegend fachlich-technische Prüfung der Anträge aus der Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)- Zuschuss (Modul 4)“, welches grundsätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert wird. Die EEW ist ein erfolgreiches, stark aufwachsendes Förderprogramm; insgesamt hat sich die Anzahl der Anträge von 2019 bis 2022 fast verdoppelt, im für diesen Auftrag wesentlichen Modul 4 hat sich die Zahl der Anträge in diesem Zeitraum mehr als verfünffacht. Aufgrund dieses Erfolges hat sich durch die starke Belastung des BAFA die benötigte Verfahrensdauer für die Prüfung von Anträgen im Modul 4 der EEW deutlich erhöht. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) übernimmt für das BMWK als Auftraggeber (im Folgenden: AG) fachlich-technische, verwaltungsmäßige und dienstleistende Aufgaben zur Unterstützung des BAFA. Der AN prüft und bewertet vom BAFA ausgewählte und über eine elektronische Schnittstelle mit dem BAFA ausgetauschte Förderanträge im Modul 4 der Zuschuss-Variante der EEW. Die abschließende Entscheidung über die Förderanträge verbleibt, auch nach Prüfung und Bewertung durch den AN, beim BAFA. Zusätzlich soll der AN, ergänzend zum BAFA, Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern sowie Förderinteressierten übernehmen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des geplanten Auftrags ist die Unterstützung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der fachlich-technischen Prüfung der Anträge aus dem Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (kurz: EEW) - Zuschuss (Modul 4)“, welches grundsätzlich beim BAFA administriert wird. Im Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen, gefördert. Der AN prüft und bewertet vom BAFA ausgewählte und über eine elektronische Schnittstelle mit dem BAFA ausgetauschte Förderanträge im Modul 4 der Zuschuss-Variante der EEW, um das BAFA angesichts stark gestiegener Antragszahlen bei der zügigen Abarbeitung der Anträge zu unterstützen. Die abschließende Entscheidung über die Förderanträge verbleibt, auch nach Prüfung und Bewertung durch den Auftragnehmer, beim BAFA. Ziel des Auftrages ist es, das BAFA bei der Prüfung der Anträge im Modul 4 so zu unterstützen, dass die Wartezeiten für Antragsteller bzgl. einer Erstreaktion (derzeit über 5 Monate) auf ungefähr vier Wochen reduziert werden können. Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenfelder: Beratung der Förderantragssteller Sichtung und fachlich-inhaltliche Bewertung von Anträgen aus Modul 4 des Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (EEW)“, geplant ist die Übernahme von 4.000 Anträgen in 2024 und 4.500 Anträgen in 2025 (bei Verlängerung 5.000 Anträge in 2026, 4.000 Anträge in 2027), Berichtspflichten, Projektmanagement sowie Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem AG und Dritten.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.04.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoption: zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Grundlaufzeit von 2 Jahren beginnt voraussichtlich am 01.01.2024 und endet am 31.12.2025. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2027. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert umfasst die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum und somit die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.09.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 635c7898-7443-41e9-8f28-b55ab5bbdf01.