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Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS)

Finanzamt Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen GS 141 OV 022022veröffentlicht 03.03.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
32
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Unterhaltsreinigung (UHR) und Glas- und Rahmenreinigung (GLAS) für die in der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS" unter II.2 - je Los - genannten Liegenschaften. b) Zur Gewährleistung eines positiven Erscheinungsbildes der genannten Finanzämter besteht ein besonderes Interesse an einem optimalen Sauberkeitsgrad und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher. c) Die Anlagen "1a - Übersicht Lose UHR" und "1b - Übersicht Lose GLAS" dienen der vereinfachten Übersicht für die - je Los - zu erbingenden Leistungen. d) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 5. der Anlagen "5 - Leistungsbeschreibung UHR" und "5 - Leistungsbeschreibung GLAS". e) Zur Zielerreichung eines einwandfreien Hygiene- und Reinigungszustandes im Objekt und zur Vermeidung von zu dokumentierenden vertragsschädlichen Schlechtleistungen werden - je Los UHR - die Gesamtobjektleistungswerte vorgegeben (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffern 3.7. und 3.8. i. V. m. 5. Leistungsbeschreibung Ziffer 5.10.2.) f) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. beispielsweise Objektbesichtigung; Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.

Lose32 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 8.024 - Jahresreinigungsfläche in m²: 680.750 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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2
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 6.067 - Jahresreinigungsfläche in m²: 438.915 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: nein - Schlüsselversicherung: 10.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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3
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 15.724 - Jahresreinigungsfläche in m²: 1.182.778 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 40.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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4
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 20.816 - Jahresreinigungsfläche in m²: 1.585.039 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 60.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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5
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Eisleben

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 4.542 - Jahresreinigungsfläche in m²: 383.663 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: nein - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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6
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Genthin

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 3.102 - Jahresreinigungsfläche in m²: 225.411 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: nein - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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7
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Haldensleben

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 3.800 - Jahresreinigungsfläche in m²: 280208 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 20.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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8
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Halle (Saale)

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 11.812 - Jahresreinigungsfläche in m²: 845.418 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: ja - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Magdeburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 11.688 - Jahresreinigungsfläche in m²: 895.451 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Merseburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 3.875 - Jahresreinigungsfläche in m²: 317.395 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Naumburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 5.266 - Jahresreinigungsfläche in m²: 438.197 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Quedlinburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 7.966 - Jahresreinigungsfläche in m²: 670.577 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 60.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.er vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Salzwedel

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 3.813 - Jahresreinigungsfläche in m²: 266.655 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 10.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Staßfurt

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 4.726 - Jahresreinigungsfläche in m²: 333.561 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Stendal

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 6.246 - Jahresreinigungsfläche in m²: 458.341 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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16
Unterhaltsreinigung (UHR) - Finanzamt Wittenberg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 3.050 - Jahresreinigungsfläche in m²: 243.146 - Grundreinigung Sanitär: Turnus J1 - Grundreinigung sonstige: bei Bedarf - Tiefgarage: nein - Schmutzfangmattenservice: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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17
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Bitterfeld-Wolfen

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 4.384 - Jahresreinigungsfläche in m²: 6.274 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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18
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 1.287 - Jahresreinigungsfläche in m²: 2.574 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 10.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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19
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 4.634 - Jahresreinigungsfläche in m²: 9.268 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 40.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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20
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste -, Standort Magdeburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 10.173 - Jahresreinigungsfläche in m²: 25.590 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 60.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: ja b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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21
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Eisleben

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 1.738 - Jahresreinigungsfläche in m²: 4.274 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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22
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Genthin

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 928 - Jahresreinigungsfläche in m²: 1.571 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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23
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Haldensleben

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 733 - Jahresreinigungsfläche in m²: 1.447 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: nein - Schlüsselversicherung: 20.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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24
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Halle (Saale)

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 4.097 - Jahresreinigungsfläche in m²: 9.407 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 + Glasfronten - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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25
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Magdeburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 1.926 - Jahresreinigungsfläche in m²: 3.853 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: nein - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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26
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Merseburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 706 - Jahresreinigungsfläche in m²: 1.413 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: nein - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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27
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Naumburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 862 - Jahresreinigungsfläche in m²: 1.707 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: nein - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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28
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Quedlinburg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 1.953 - Jahresreinigungsfläche in m²: 3.907 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 60.000€ - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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29
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Salzwedel

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 453 - Jahresreinigungsfläche in m²: 907 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: nein - Schlüsselversicherung: 10.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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30
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Staßfurt

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 1.073 - Jahresreinigungsfläche in m²: 2.147 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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31
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Stendal

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 1.292 - Jahresreinigungsfläche in m²: 2.585 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 25.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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32
Glas-und Rahmenreinigung (GLAS) - Finanzamt Wittenberg

a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Grundfläche in m²: 630 - Jahresreinigungsfläche in m²: 1.260 - grundsätzlicher Turnus (vgl. Ausnahmen Glasfronten J6 möglich): J2 - Einsatz Hubarbeitsbühne: ja - Schlüsselversicherung: 50.000 € - Sicherheitsüberprüfung § 34 Hmb SÜG: nein b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist eine besonders sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Reinigungsleistung und ein kontinuierlich sicherzustellender optisch und hygienisch einwandfreier Reinigungszustand (vgl. optimaler Sauberkeitsgrad) und dass die Reinigungsflächen nach der Durchführung der täglichen Reinigungsleistungen gefahrlos (vgl. Ausschluss - soweit möglich - von Gefahren für Gesundheit und Leben der Nutzer) begangen werden können. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.

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Zuschläge

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AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Zentrale Regierungsbehörde, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
39114 Magdeburg
Kontakt
keine Angabe

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1dfdc5c-66e0-4aa7-9228-aba928a47c5b.