Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Unterhaltsreinigung städtische Liegenschaften, Heringen (Werra)

Magistrat der Stadt Heringen (Werra) · Heringen (Werra), Hessen

Aktenzeichen 303131veröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 446 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Hessen (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 128 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preispunkte40 %
  • Leistungspunkte60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Unterhaltsreinigung für städtische Liegenschaften, Heringen (Werra) In drei städtischen Einrichtungen der Stadt Heringen (Werra) sollen täglich ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung durchgeführt werden. - Rathaus, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) - Bauhof, Riedweg 12, 36266 Heringen (Werra) - Kläranlage, An der Kläranlage 2, 36266 Heringen (Werra)

Beschreibung des Loses

Folgende Flächenangaben der einzelnen Liegenschaften liegen vor: 1. Rathaus: 2.218,78 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) und 139,52 m² (Gesamtfläche Teppich und textile Oberflächen) 2. Bauhof: 195,11 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) 3. Kläranlage: 135,44 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) >>>Unterhaltsreinigung<<< Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich durchzuführen. Sie umfasst die Reinigung, Pflege, Desinfektion, Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken und Wände und Trennwände, der Heizkörper, Reinigung der Sockelleisten und Einrichtungsgegenstände, der sanitären Ausstattung sowie der Gegenstände der Raumausstattung nach Leistungsbeschreibung in den vorgegebenen Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungszeiten sind zwischen Auftragnehmer und den Fachbereichsleitungen der entsprechenden Liegenschaften abzusprechen. Geplant ist eine Reinigungszeit von 16:30 - 19:30 Uhr. >>>Grundreinigung<<< Die Grundreinigung ist 1-mal jährlich nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Zur Grundreinigung gehören folgende Tätigkeiten: Gründliche Reinigung des Fußbodens unter Wergrücken der beweglichen Gegenstände. Schmutz ist zu entfernen. Gründliche Nassreinigung aller Heizkörper, Türen mit Rahmen sowie Fensterbänke und Kabelkanäle. Gründliche Reinigung der Textilbeläge. Gründliche Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände einschließlich der Leuchtmittel. Reinigung der Sockel- und Fußleisten. Zu der Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen/-beschichtungen und Verkrustungen sowie das intensive Beseitigen von Flecken, soweit die nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlieren frei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Das Mobiliar ist vor den Arbeiten zu entfernen und nach der Grundreinigung und Einpflege der Böden wieder an Ort und Stelle einzuräumen. Den vollumfänglichen Auftragsgegenstand und -zweck sowie die Arten der Reinigungsleistung entnehmen Sie bitte aus nachfolgender Datei: Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.pdf Bei Interesse zur Teilnahme an der Angebotsabgabe ist der Bewerbungsbogen und das Preisblatt (Anlage 5) auszufüllen und fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen: Bew.Bogen_bitte-ausgefüllt-einreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx Anlage 5_Preisblatt_bitte-ausgefüllt-als-pdfeinreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preispunkte40 %
Leistungspunkte60 %
Preis
PreispunkteDie Euro-Angebotspreise aller Angebote werden mit einer Transformationsformel in Preispunkte umgewandelt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl in der Höhe der maximalen Leistungspunktzahl.
Qualität
LeistungspunkteFür die Bewertung der Qualität wird je Bieter eine Leistungspunktzahl ermittelt. Hierfür hat der Bieter gemeinsam mit seinem wirtschaftlichen Angebot ein sog. Fachliches Angebot einzureichen. Die in diesem Zusammenhang geltenden Anforderungen und Wertungskriterien sowie die zu vergebene Punkte sind in dem Bewerbungsbogen in dem Registerblatt Formales Angebot beschrieben.

Eignung13 von 13 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Das sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - di … ganz lesenDas sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindest-Deckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssummen Personenschäden 1.500.000,00 EUR, sonstige Schäden 250.000,00 EUR Die Deckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften genügt der kumulative Nachweis der Versicherungssumme.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben. Geforderter Mindestjahresumsatz netto im Mittel der letzten 3 Jahre (2022 bis 2024): 250.000 EUR
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewerber haben anhand einer Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung de … ganz lesenBewerber haben anhand einer Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bewerber explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedeutet zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen in technischer oder organisatorischer Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen einer Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bewerber der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Es sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise du … ganz lesenEs sind Erklärungen über die im Auftragsfall geplante Besetzung der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen abzugeben. Dabei ist es unerheblich, ob die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen dem Unternehmen angehören oder nicht. Die geplante Besetzung kann auch beispielsweise durch Nachunternehmer ohne Eignungsleihe angedacht und im Auftragsfall sichergestellt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist die geplante Besetzung kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Abgabe einer Erklärung, dass Bewerber nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, jeweils gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder gem. § … ganz lesen1) Abgabe einer Erklärung, dass Bewerber nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, jeweils gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG). *** 2) Abgabe einer Erklärung, dass die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingehalten wurden und auch zukünftig einhalten werden. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html *** 3) Abgabe einer Erklärung, dass alle eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises, sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis der Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des … ganz lesenDem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises, sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis der Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom./Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Abgabe einer Erklärung, sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten zu lassen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abgabe einer Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abgabe einer Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abgabe einer Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen Verstoß gegen die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung vorliegt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abgabe einer Erklärung, dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB vorliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die eingereichten Erstangebote werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit über die Zuschlagskriterien "Preis" und "Qualität" ausgewertet. … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die eingereichten Erstangebote werden hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit über die Zuschlagskriterien "Preis" und "Qualität" ausgewertet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots findet die Preisquotientenmethode Anwendung, bei der die Euro-Angebotspreise in Preispunkte umgerechnet werden. Gewicht für die Leistung (w): 60 % Gewicht für den Preis (1 - w): 40 % Für die Zuschlagsentscheidung wird für jedes Angebot eine Gesamtpunktzahl (Score) aus der Summe der gewichteten Leistungspunkte und der gewichteten Preispunkte berechnet. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Score) erhält den Zuschlag. Die gewichteten Leistungspunkte ergeben sich aus der Multiplikation des Gewichts für die Leistungspunktzahl (siehe oben: Gewicht w) mit der im Rahmen der Präsentation erreichten Leistungspunktzahl. Die gewichteten Preispunkte ergeben sich aus der Multiplikation des Gewichts für den Preis (siehe oben: Gewicht (1 - w) mit der vom Angebot erreichten Preispunkte und mit der maximalen Leistungspunktzahl. Formel zur Berechnung der Gesamtpunktzahl (Score) S bei der Preisquotientenmethode: S = w * L + (1 - w) * (Pmin / P) * Lmax In der vorstehenden Formel gilt: S: Gesamtpunktzahl (Score) L: Leistungspunktzahl, L >= 0 Lmax: Maximal mögliche Leistungspunktzahl, Lmax > 1 P: Angebotspreis in EUR, P > 0 Pmin: niedrigster Angebotspreis in EUR, Pmin > 0 w: Gewichtungsfaktor für den Leistungstherm, 0 % "kleiner oder gleich" w "kleiner oder gleich" 100 % (1 - w): Gewichtungsfaktor für den Preistherm Gerechnet wird mit 2 Stellen hinter dem Komma. Es findet das kaufmännische Runden Anwendung. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DDL5U4M

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

300vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (425 Lose mit Angabe)
377.676 €Zuschlagswert im Median
202.363 € – 896.496 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Hessen (27 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39c98f6a-38ac-4fa2-90ce-50a3467e5942.