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Unterhalts-, Veranstaltungs-, Grund- und Sonderreinigung verschiedener Objekte der Olympiapark München GmbH

Olympiapark München GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen AV20A4F0-EUveröffentlicht 08.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 992 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,44 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80809, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 194 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • Preis55 %
  • Qualität45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Olympiapark München GmbH
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 33 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 33 Monaten
  5. Bindefrist endet
    132 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 27 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Baureinigung, Grund-reinigung, Sonderreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Unterhaltsreinigung, Veranstaltungsreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Sonderreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Eissportzentrum, Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer. Aufgrund von Sanierungsarbeiten kommt es zu Schließungen des Olympiaturms und des Olympiastadions während der Vertragslaufzeit. In diesem Zeitraum ruhen die Leistungspflichten für diese Objekte. Nach Abschluss der Sanierungen werden die Bürocontainer abgebaut. Damit entfällt möglicherweise der entsprechende Reinigungsbedarf für diesen Leistungsbereich. Nach Umzug des Eishockey-Bundesligaspielbetriebs in den SAP-Garden entfällt der Reinigungsbedarf für die Olympiaeishalle. Es wird eine anschließende Interimsnutzung des Olympia-Eissportzentrums angestrebt, die eine Anpassung der Reinigungsleistungen erforderlich machen wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis55 %
Qualität45 %
Preis
Niedrigster Angebotspreis
Qualität
kalkulierte produktive Stunden

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer … ganz lesenDie Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung unter Nr. II (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Kriterium
Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: 2.500.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, … ganz lesenDie Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: 2.500.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, 500.000 EUR für Tätigkeitsschäden, 100.000 EUR für Schlüsselverlust. Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens. Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzulegen. Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
Kriterium
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Minde … ganz lesenDie Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 1,2 Mio. EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft nachzuweisen. Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach A … ganz lesenZum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Als nach Art (Leistungsbereich) und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen: Die benannte Referenz muss bzw. die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende drei Leistungsbereiche abdecken: Veranstaltungsreinigung bei Stadion-Veranstaltungen, Veranstaltungsreinigung bei Hallenveranstaltungen, Veranstaltungsreinigung Bankett / VIP-Bereich. Die benannten Referenzen können dabei die drei Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt werden, sondern können auch durch bis zu drei einzelne Referenzen zusammen umfasst sein. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für alle Leistungsbereiche ausnahmslos Referenzen vorweisen kann. Die Referenzen müssen jeweils auch Leistungen der Objektleitung umfassen, um vergleichbar zu sein. Die Referenzen müssen in den einzelnen Leistungsbereichen folgenden Umfang aufweisen, der anhand der Kapazität der jeweiligen Referenzobjekte bemessen wird: Stadion-Veranstaltungen: mindestens 25.000 Besucher (pro Tag); Hallenveranstaltungen: mindestens 7.500 Besucher (pro Tag); Bankett / VIP-Bereich: mindestens 1.000 Besucher (pro Tag) Hinsichtlich der Leistungsbereiche Hallenveranstaltungen und Bankett / VIP-Bereich muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt als Reinigungsdienstleister mindestens über ein Jahr betreut haben. Bei Stadion-Veranstaltungen muss der Referenzinhaber das Referenzobjekt entweder ebenfalls mindestens über ein Jahr oder aber zumindest wiederholt (mindestens dreimal) betreut haben. Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes zu machen: Bezeichnung der Referenz, Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags, Land/Ort der Ausführung des Referenzauftrags, Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche, Genaue Angabe des Referenzleistungsinhaltes anhand der Anforderungen des jeweiligen Referenzauftrags nach Art und Umfang (zur Beurteilung der Vergleichbarkeit), insbesondere: Angabe der Besucherkapazitäten der gereinigten Objekte, Inhalte der Objektbetreuungsleistungen, Leistungszeitraum und/oder Anzahl der Reinigungen (bei Stadionveranstaltungen), Angabe zur Stellung des Referenzinhabers (Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmer). Die Benennung des Referenzgebers ist erforderlich, um die Eignung des Bieters zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei dem benannten Referenzgeber nachzuprüfen. Hinsichtlich der Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: - Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag Angebotsfrist). Sofern der Bieter die abzudeckenden Leistungsbereiche über mehrere Referenzen kumulativ nachweist, muss jede Referenz diesen Referenzzeitraum erfüllen. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) alle drei genannten Leistungsbereiche abdecken. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) mindestens die genannten Besucherkapazitäten aufweisen. - Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) den genannten Mindestleistungszeitraum / Reinigungshäufigkeit aufweisen.
Kriterium
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot eine Erklärung der Mitarbeiteranzahl im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren 2021 bis 2023 durchschnittlich beim Bieter beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre vorzulegen. Die Erklärung erfolgt an … ganz lesenDie Bieter haben mit Ihrem Angebot eine Erklärung der Mitarbeiteranzahl im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren 2021 bis 2023 durchschnittlich beim Bieter beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre vorzulegen. Die Erklärung erfolgt anhand der Anlage A.6. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft werden die Mitarbeiterzahlen für die Mitglieder insgesamt berücksichtigt. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahlen von benannten Drittunternehmen. Jedes Mitglied/Drittunternehmen hat jedoch seine Mitarbeiterzahlen gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Mitarbeiterzahlen von Konzernunternehmen oder Muttergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese in Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) iVm Nr. 1 GWB: Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 Reinigungsvertrag während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Ab … ganz lesenbis zu 2-mal: Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) iVm Nr. 1 GWB: Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 Reinigungsvertrag während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Reinigungsvertrag Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihen-folge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft.
Optionen
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit fünf Jahre, also bis zum 31.07.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
132 Tage
Angebotsöffnung
19.02.2024, 12:01 Uhr. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften - bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabe … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften - bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat, - wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. - Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber führt eine verpflichtende Objektbesichtigung durch. Folgende Termine stehen für eine Objektbesichtigung zur Verfügung: 22.01.2024, 23.01.2024, 24.01.2024, 26.01.2024, jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Aufgrund zwingender betrieblicher Gründe können keine alternativen Termine ange … ganz lesenDer Auftraggeber führt eine verpflichtende Objektbesichtigung durch. Folgende Termine stehen für eine Objektbesichtigung zur Verfügung: 22.01.2024, 23.01.2024, 24.01.2024, 26.01.2024, jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Aufgrund zwingender betrieblicher Gründe können keine alternativen Termine angeboten oder akzeptiert werden. Die Bieter werden dringend gebeten, sich die genannten Termine zu reservieren. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht. Die Bieter werden gebeten, sich umgehend, spätestens bis 18.01.2024, über die Vergabeplattform „aumass“ über das Kommunikationstool anzumelden. Es ist eine Erstoption und eine Zweitoption anzugeben. Der Auftraggeber wird aus diesen beiden Optionen einen Termin auswählen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bieter einen anderen Termin zuzuteilen, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich werden sollte. Treffpunkt für die Objektbesichtigung ist der Besucherservice (Infopoint) am Eisstadion. Bitte fahren Sie über die Lerchenauerstr. in den Olympiapark und nutzen Sie den Parkplatz am Eisstadion direkt nach der Einfahrt in den Spiridon-Louis-Ring. Der Besucherservice befindet sich in einem Rondell direkt beim Parkplatz. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers unbedingt erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Die Objektbesichtigung ist verpflichtend und zwingende Voraussetzung für die Wertung des Angebots. Die Bieter haben ihre Teilnahme mit dem Formblatt „Bestätigung Objektbesichtigung“ (Anlage A.7) durch den anwesenden Vertreter des Auftraggebers bestätigen zu lassen. Das vorausgefüllte Formblatt ist zum Termin mitzubringen. Das unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem die als Anlage A.10 den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
359.691 €Zuschlagswert im Median
130.165 € – 841.607 €mittlere Hälfte, 222 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f164fbd1-bd0b-4099-9139-78d3c2b5b50f.