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Unterhalts- und Glasreinigung für die AOK NordWest

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 17389veröffentlicht 11.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 764 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 27 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate01.07.2025 – 31.01.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Glas- und Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten der AOK NordWest zu Pauschalpreisen für die jeweiligen Lose.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Unterhaltsreinigung Serviceregion Münsterland

Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nach-folgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 5.035 qm. -Bocholt, Hohenstaufenstr. 12 -Emsdetten, Kolpingstr. 56 -Ibbenbüren, Alte Münsterstr. 25 -Rheine, Herrenschreiberstr. 25 -Steinfurt, Alexander-Koenig-Str. 17; Optional erfolgt die Übernahme von Reinigungsarbeiten als Vertretungsleistung. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

43 Monate–
2
Los 2 - Unterhaltsreinigung Serviceregion Ruhrgebiet

Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nach-folgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 18.620 qm. -Dortmund, Florianstr. 15-21 -Dortmund, Freie-Vogel-Str. 369 -Dortmund, Kopenhagener Str. 1 -Dortmund, Kuhstr. 2; Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

4 Jahre–
3
Los 3 - Unterhaltsreinigung Serviceregion Südwestfalen

Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nach-folgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 4.976 qm. -Arnsberg, Neheimer Markt 3a -Lippstadt, Ostwall 24 -Meschede, Winziger Platz 7; Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

4 Jahre–
4
Los 4 - Unterhaltsreinigung Serviceregion Schleswig-Holstein Nord

Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nach-folgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 5.321 qm. -Heide, Lindenstr. 1-3 -Itzehoe, Theodor-Heuss-Platz 2 -Neumünster, Am Teich 1 -Neumünster, Oderstr. 35; -Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

4 Jahre–
5
Los 5 - Glasreinigung Serviceregion Ostwestfalen-Lippe

Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Glasreinigung an den nach-folgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 7.735 qm. -Bielefeld, Am Ellerbrocks Hof 2-6 -Bielefeld, Oelmühlenstr. 57 -Bielefeld, Oelmühlenstr. 59 -Blomberg, Langer Steinweg 7-9 -Brakel, Nieheimer Str. 23 -Bünde, Nordring 11 -Detmold, Wiesenstr. 22 -Espelkamp, Breslauer Str. 12 -Gütersloh, Barkeystr. 19 -Halle, Kaiserstr. 31 -Herford, Kurfürstenstr. 3-7 -Höxter, Roonstr. 14 -Lemgo, Walterstr. 8 -Lübbecke, Bahnhofstr. 6 -Paderborn, Friedrichstr. 17-19 -Paderborn, Fürstenbergstr. 20b -Rheda-Wiedenbrück, Hauptstr. 93 -Warburg, Josef-Wirmer-Str. 28; Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesen134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Objektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung per E-Mail (andre.kallen@nw.aok.de) an … ganz lesenObjektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung per E-Mail (andre.kallen@nw.aok.de) an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Arbeitstage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin per E-Mail vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT6VT043Z Objektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT6VT043Z Objektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung per E-Mail (andre.kallen@nw.aok.de) an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Arbeitstage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin per E-Mail vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.

Lose 2, 3, 4, 5

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: (1) Standardmäßig beträgt die Hauptvertragslaufzeit 24 Monate. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. (2) Die Auf … ganz lesenbis zu 2-mal: (1) Standardmäßig beträgt die Hauptvertragslaufzeit 24 Monate. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. (2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesen134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Objektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung per E-Mail (andre.kallen@nw.aok.de) an … ganz lesenObjektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung per E-Mail (andre.kallen@nw.aok.de) an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Arbeitstage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin per E-Mail vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT6VT043Z Objektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT6VT043Z Objektbesichtigung: Termine 02.09.2024 bis 20.09.2024 während der jeweiligen Geschäftszeiten. Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Ortsbesichtigung per E-Mail (andre.kallen@nw.aok.de) an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Arbeitstage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin per E-Mail vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Klüh Cleaning GmbH, Düsseldorf6
2Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG, Essen-Kettwig13
3Klüh Cleaning GmbH, Düsseldorf7
4Klüh Cleaning GmbH, Düsseldorf7
5L&S Gebäudeservice, Greven4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

717vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.10.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.10.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4bf4c107-f6cd-4cc4-9f05-0be2763a808a.