Unterhalts- & Grundreinigung Staatl. FSen Saarbrücken, Püttlingen (ex-post-Bekanntmachung)
Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen Z2404OIIveröffentlicht 17.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 35 Monate
- 16.08.2024 – 31.07.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
- Jahresvertrag Reinigungsleistung öffentlicher Toilettenanlagen MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 19.11.2026
- Unterhalts, Grund und Glasreinigung in der Kreuzbergschule MerzigKreisstadt Merzig · 66663 MerzigFrist 18.11.2026
- Reinigungsdientsleitungen INMINM - Leibniz-Institut für Neue Materialien gGmbH · SaarbrückenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 35 Monate16.08.2024 – 31.07.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66111, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an den Staatlichen Förderschulen in Püttlingen und Saarbrücken (mit der Dependance Püttlingen). Die Unterhalts- und Grundreinigung umfasst Los 1: FS körperliche und motorische Entwicklung, Köllertalstr. 145, 66346 Püttlingen, Los 2: FS soziale Entwicklung Saarbrücken, Von der Heydt 9a, 66115 Saarbrücken, der Dependance dieser FS Ritterstr. 2a und 2b, 66346 Püttlingen sowie 2 Gebäude in 66346 Püttlingen, Theodolinde-Katzenmeier-Str. 1 und 3.
Gegenstand nach CPV
- 90919300Reinigung von SchulenHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | FS körperliche und motorische Entwicklung, Köllertalstr. 145, 66346 Püttlingen In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt in den Schulgebäuden keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. In Sportstätten können Reinigungsarbeiten auch möglichst am frühen Morgen vor Schulbeginn durchgeführt werden, müssen aber jeweils zu Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Das Aufstellen von Waschmaschinen wird nicht zugelassen. Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr im Schulbereich auszugehen; die Anzahl der Reinigungstage im Schulbereich ist durch den AG jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht zugesichert werden. Bei der Kalkulation der Preise ist zu berücksichtigen, dass bei der Gebäudereinigung eine durchschnittliche Stundenleistung bei der schultäglichen Unterhaltsreinigung für Los 1 von 205 qm (Leistungskennzahl) nicht unterschritten werden darf; Reinigungszeit: mindestens 16,49 Stunden/Reinigungstag. Für Los 2 gilt die Leistungskennzahl 205 qm; Reinigungszeit: mindestens 9,19 Stunden/Reinigungstag. | 35 Monate | – |
| 2 | FS soziale Entwicklung Saarbrücken, Von der Heydt 9a, 66115 Saarbrücken sowie weitere Gebäude In Ferienzeiten und an schulfreien Tagen erfolgt in den Schulgebäuden keine Unterhaltsreinigung; die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache in den Schulferien. Die Reinigungszeiten der Unterrichtsräume sind schultäglich nach Unterrichtsende in Absprache mit dem AG festzulegen. In Sportstätten können Reinigungsarbeiten auch möglichst am frühen Morgen vor Schulbeginn durchgeführt werden, müssen aber jeweils zu Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im jeweiligen Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Gleiches gilt für die zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher). Das Aufstellen von Waschmaschinen wird nicht zugelassen. Es ist von durchschnittlich 185 Reinigungstagen/Jahr im Schulbereich auszugehen; die Anzahl der Reinigungstage im Schulbereich ist durch den AG jedoch nicht exakt bestimmbar und kann daher nicht zugesichert werden. Bei der Kalkulation der Preise ist zu berücksichtigen, dass bei der Gebäudereinigung eine durchschnittliche Stundenleistung bei der schultäglichen Unterhaltsreinigung für Los 1 von 205 qm (Leistungskennzahl) nicht unterschritten werden darf; Reinigungszeit: mindestens 16,49 Stunden/Reinigungstag. Für Los 2 gilt die Leistungskennzahl 205 qm; Reinigungszeit: mindestens 9,19 Stunden/Reinigungstag. | 35 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Kriterium Niedrigster PreisGewichtung (Punkte, genau) 100Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag zu unveränderten Konditionen 1x um 1 Jahr zu verlängern, damit bis längstens 31.07.2028.
- Optionen
- Gemäß § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühe … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YS5HUWN
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | GEMIS GmbH, Saarbrücken | 4 |
| 2 | GEMIS GmbH, Saarbrücken | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
- Kontakt
- vergabe@
bildung.saarland.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Saarland (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereinigung und Gebäudedienste SE & Co. KG9 Zuschläge
- Labitzke Gebäudereinigung GmbH5 Zuschläge
- SSG Saar Service GmbH5 Zuschläge
- GEG Gebäudedienste GmbH4 Zuschläge
- GEMIS GmbH4 Zuschläge
- S.A.A.R. GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 779c4e99-4d29-4c63-8c58-e3fc6a9eb5a1.