Zum Inhalt
Menü

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal

Gemeinde Salzatal · Salzatal, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen RG 2026 Salzatalveröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 131 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2026 – 31.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Salzatal06198, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen30 %
  • jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal in drei Lose für die Unterhalts- und Grundreinigung und ein Glaslos

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal

Baubetriebshof OT Schiepzig Lettiner Straße 1b 06198 Salzatal Bürgerhaus OT Lieskau Hallesche Straße 5a 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Hort OT Lieskau Friedenssraße 11c 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Saal "Friedenseiche" OT Lieskau Hallesche Straße 5 06198 Salzatal Saal im SFZ OT Salzmünde Sportlerweg 4 06198 Salzatal Turnhalle OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude I OT Salzmünde Straße der Einheit 12a 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II OT Salzmünde Schulstraße 3 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II/2 OT Salzmünde Schulstraße 3b 06198 Salzatal Vereinshaus OT Schiepzig Geschwister-Scholl-Straße 6 06198 Salzatal

4 Jahre–
2
Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal

Grundschule und Hort OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Gemeindezentrum OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal Kinder- und Jugendcamp OT Köllme Am Steinbruch 16a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Bennstedt Karl-Marx-Platz 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Köllme Salzmünder Landstraße 10e 06198 Salzatal Turnhalle OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Trauzimmer OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal

4 Jahre–
3
Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal

Grundschule und Hort OT Höhnstedt Hauptstraße 12a 06198 Salzatal Gemeindezentrum "Weißes Haus" OT Beesenstedt Eschenweg 3a-d 06198 Salzatal Kulturhaus OT Höhnstedt Hauptstraße 38a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Beesenstedt Wettinerstraße 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Schochwitz An der Feuerwache 2 06198 Salzatal Mehrzweckhalle OT Schochwitz An der Feuerwache 1 06198 Salzatal Touristikgebäude OT Höhnstedt Hauptstraße 38 06198 Salzatal

4 Jahre–
4
Los 4 Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal

Baubetriebshof OT Schiepzig Lettiner Straße 1b 06198 Salzatal Bürgerhaus OT Lieskau Hallesche Straße 5a 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Hort OT Lieskau Friedenssraße 11c 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Saal "Friedenseiche" OT Lieskau Hallesche Straße 5 06198 Salzatal Saal im SFZ OT Salzmünde Sportlerweg 4 06198 Salzatal Turnhalle OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude I OT Salzmünde Straße der Einheit 12a 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II OT Salzmünde Schulstraße 3 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II/2 OT Salzmünde Schulstraße 3b 06198 Salzatal Vereinshaus OT Schiepzig Geschwister-Scholl-Straße 6 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Gemeindezentrum OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal Kinder- und Jugendcamp OT Köllme Am Steinbruch 16a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Bennstedt Karl-Marx-Platz 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Köllme Salzmünder Landstraße 10e 06198 Salzatal Turnhalle OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Trauzimmer OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Höhnstedt Hauptstraße 12a 06198 Salzatal Gemeindezentrum "Weißes Haus" OT Beesenstedt Eschenweg 3a-d 06198 Salzatal Kulturhaus OT Höhnstedt Hauptstraße 38a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Beesenstedt Wettinerstraße 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Schochwitz An der Feuerwache 2 06198 Salzatal Mehrzweckhalle OT Schochwitz An der Feuerwache 1 06198 Salzatal Touristikgebäude OT Höhnstedt Hauptstraße 38 06198 Salzatal

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen30 %
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen70 %
Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Qualität
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB habenöffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen desUnternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigungihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Diesgilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevordie Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darfein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen100 %
Preis
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB habenöffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen desUnternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigungihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Diesgilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevordie Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darfein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal
Kontakt
bauverwaltung@salzatal.de

Bei uns erfasst

21Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe5144b8-b9be-499a-b142-b7c680100c36.