Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal
Gemeinde Salzatal · Salzatal, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen RG 2026 Salzatalveröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2026 – 31.07.2030
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Stadt Bernburg (Saale) - Gebäudereinigung RathäuserStadt Bernburg (Saale) · Bernburg (Saale)Frist 19.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2026 – 31.07.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Salzatal06198, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen30 %
- jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2030
- Heute
Beschreibung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal in drei Lose für die Unterhalts- und Grundreinigung und ein Glaslos
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal Baubetriebshof OT Schiepzig Lettiner Straße 1b 06198 Salzatal Bürgerhaus OT Lieskau Hallesche Straße 5a 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Hort OT Lieskau Friedenssraße 11c 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Saal "Friedenseiche" OT Lieskau Hallesche Straße 5 06198 Salzatal Saal im SFZ OT Salzmünde Sportlerweg 4 06198 Salzatal Turnhalle OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude I OT Salzmünde Straße der Einheit 12a 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II OT Salzmünde Schulstraße 3 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II/2 OT Salzmünde Schulstraße 3b 06198 Salzatal Vereinshaus OT Schiepzig Geschwister-Scholl-Straße 6 06198 Salzatal | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal Grundschule und Hort OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Gemeindezentrum OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal Kinder- und Jugendcamp OT Köllme Am Steinbruch 16a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Bennstedt Karl-Marx-Platz 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Köllme Salzmünder Landstraße 10e 06198 Salzatal Turnhalle OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Trauzimmer OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal Grundschule und Hort OT Höhnstedt Hauptstraße 12a 06198 Salzatal Gemeindezentrum "Weißes Haus" OT Beesenstedt Eschenweg 3a-d 06198 Salzatal Kulturhaus OT Höhnstedt Hauptstraße 38a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Beesenstedt Wettinerstraße 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Schochwitz An der Feuerwache 2 06198 Salzatal Mehrzweckhalle OT Schochwitz An der Feuerwache 1 06198 Salzatal Touristikgebäude OT Höhnstedt Hauptstraße 38 06198 Salzatal | 4 Jahre | – |
| 4 | Los 4 Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Gemeinde Salzatal Baubetriebshof OT Schiepzig Lettiner Straße 1b 06198 Salzatal Bürgerhaus OT Lieskau Hallesche Straße 5a 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Hort OT Lieskau Friedenssraße 11c 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Saal "Friedenseiche" OT Lieskau Hallesche Straße 5 06198 Salzatal Saal im SFZ OT Salzmünde Sportlerweg 4 06198 Salzatal Turnhalle OT Salzmünde Schulstraße 11 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude I OT Salzmünde Straße der Einheit 12a 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II OT Salzmünde Schulstraße 3 06198 Salzatal Verwaltungsgebäude II/2 OT Salzmünde Schulstraße 3b 06198 Salzatal Vereinshaus OT Schiepzig Geschwister-Scholl-Straße 6 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Gemeindezentrum OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal Kinder- und Jugendcamp OT Köllme Am Steinbruch 16a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Bennstedt Karl-Marx-Platz 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Köllme Salzmünder Landstraße 10e 06198 Salzatal Turnhalle OT Bennstedt Rüstergarten 24 06198 Salzatal Trauzimmer OT Bennstedt Am Gemeindezentrum 1 06198 Salzatal Grundschule und Hort OT Höhnstedt Hauptstraße 12a 06198 Salzatal Gemeindezentrum "Weißes Haus" OT Beesenstedt Eschenweg 3a-d 06198 Salzatal Kulturhaus OT Höhnstedt Hauptstraße 38a 06198 Salzatal Kindertagesstätte OT Beesenstedt Wettinerstraße 14 06198 Salzatal Kindertagesstätte und Hort OT Schochwitz An der Feuerwache 2 06198 Salzatal Mehrzweckhalle OT Schochwitz An der Feuerwache 1 06198 Salzatal Touristikgebäude OT Höhnstedt Hauptstraße 38 06198 Salzatal | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
- Qualität
- jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB habenöffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen desUnternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigungihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Diesgilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevordie Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darfein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB habenöffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen desUnternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigungihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Diesgilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevordie Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darfein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-VergabePortal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal
- Kontakt
- bauverwaltung@
salzatal.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe5144b8-b9be-499a-b142-b7c680100c36.