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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung an Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet

Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH · Strausberg, Brandenburg

Aktenzeichen REINIGUNG2026veröffentlicht 20.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 243 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg durch einen qualifizierten Auftragnehmer. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV. Den einzelnen Losen I bis IV sind die jeweils zu reinigenden Objekte gemäß jeweiliger Objektliste zugewiesen. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Unterhaltsreinigungsleistungen in Eingangsbereichen (Haueingangstüren, Fußroste/Fußmatten, Eingangsbeleuchtung, Klingelanlage, Hausaushangs- und Briefkästen), Treppenhausbereichen (Treppen und Podeste einschließlich Tritt- und Setzstufen, Fußböden und Scheuerleisten, Handläufe, Licht- und Klingeltaster, Fensterbretter, Wände und Decken, Heizkörper, Treppenhausgeländer, Türen/Zargen einschließlich Seitenteile, Lampen), Aufzügen (sofern vorhanden, einschließlich Aufzugskabinen, Aufzugstüren, Türführungsschienen) und Kellergängen. Darüber hinaus sind Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV jeweils Glasreinigungsleistungen (Treppenhausfenster, Fenster in den Kellergängen und Fenster in den zugänglichen Gemeinschaftsräumen, Hof- und Nebentüren, Glasschächte Aufzüge), Grundreinigungsleistungen (Fußbodenbeläge im Treppenhaus und Aufzug) und Sonderreinigungsleistungen. Die Reinigungsleistungen sind turnusmäßig in Woche, Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr gemäß Leistungsverzeichnis durchzuführen. Sonderreinigungsleistungen sind bei Bedarf auszuführen. Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 01.07.2026 und enden am 30.06.2028. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit(en) um jeweils 1 Jahr vorgesehen.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los I

Gegenstand des Loses 1 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Die in diesem Los jeweils zu reinigenden Objekte ergeben sich aus der Objektliste. Die Objektliste ist in Aufgänge unterteilt, in denen der komplette Aufgang zu reinigen ist und in denen die Reinigung auf einzelnen Etagen erfolgt. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 7.370,00 m2, Bodenfläche Kellergänge 2.861,65 m2, Bodenfläche Aufzüge 17,60 m2, Spiegelfläche Aufzüge 12,34 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 1.202,29 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 7.387,60 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.

2 Jahre–
2
Los II

Gegenstand des Loses 2 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 8.019,98m2, Bodenfläche Kellergänge 1.992,50 m2, Bodenfläche Aufzüge 25,60 m2, Spiegelfläche Aufzüge 46,08 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 380,30 m2, Glasschachtflächen Aufzüge 962,88 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 8.045,58 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.

2 Jahre–
3
Los III

Gegenstand des Loses 3 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Die in diesem Los jeweils zu reinigenden Objekte ergeben sich aus der Objektliste. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 2.909,80 m2, Bodenfläche Kellergänge 1.068,28 m2, Bodenfläche Aufzüge 11,20 m2, Spiegelfläche Aufzüge 8,40 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 383,68 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 2.921,00 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.

2 Jahre–
4
Los IV

Gegenstand des Loses 4 ist die Erbringung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für und im Namen der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH an und in Wohn- und Geschäftsgebäuden der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH im Stadtgebiet Strausberg. Die in diesem Los jeweils zu reinigenden Objekte ergeben sich aus der Objektliste. Umfang der Unterhaltsreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser 7.771,04 m2, Bodenfläche Kellergänge 2.208,01 m2, Bodenfläche Aufzüge 46,12 m2, Spiegelfläche Aufzüge 75,20 m2. Umfang Glasreinigung: Fensterflächen 585,20 m2, Glasschachtflächen Aufzüge 1.504,50 m2. Umfang Grundreinigung: Bodenfläche Treppenhäuser und Aufzüge 7.817,16 m2. Sonderreinigung bei Bedarf.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es wird eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vereinbart, sofern nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung erklärt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Postdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbe … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Loslimitierung erteilt. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolg … ganz lesenDer Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Loslimitierung erteilt. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. In jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigen Angebot werden ermittelt; hierbei bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot haben als der angegebenen Höchstzahl. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt. Als Beispiel für die methodische Vorgehensweise bei der Loslimitierung/Loskombination siehe Anlage 9.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Postdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbe … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Loslimitierung erteilt. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolg … ganz lesenDer Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Loslimitierung erteilt. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. In jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose, in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigen Angebot werden ermittelt; hierbei bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot haben als der angegebenen Höchstzahl. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt. Als Beispiel für die methodische Vorgehensweise bei der Loslimitierung/Loskombination siehe Anlage 9.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Anschrift
Kastanienallee 40, 15344 Strausberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

123vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
304.718 €Zuschlagswert im Median
147.792 € – 625.585 €mittlere Hälfte, 58 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19ae52fe-3906-461b-8a1c-940c1f9a664f.