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Unterhalts-, Grund-, Glasreinigung und Winterdienst in der FFA Filmförderungsanstalt in Berlin

Filmförderungsanstalt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-12 FFAveröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 331 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Reinigungsstunden40 %
  • Preis40 %
  • Qualitätsmanagement20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund-, Glasreinigung und Winterdienst in der FFA Filmförderungsanstalt in Berlin.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Reinigung Große Präsidentenstraße 9

Das Los 1 umfasst folgende Hauptleistungen: Große Präsidentenstraße 9 10178 Berlin

2 Jahre–
2
Los 2 - Reinigung Friedrichstraße 153a

Das Los 1 umfasst folgende Hauptleistungen: Große Präsidentenstraße 9 10178 Berlin

2 Jahre–
3
Los 3 - Glasreinigung Große Präsidentenstraße 9 und Friedrichstraße 153a

Gegenstand des Loses ist die regelmäßige Reinigung sämtlicher Glas- und Rahmenflächen an den Standorten Große Präsidentenstraße 9 und Friedrichstraße 153a in Berlin der Auftraggeberin FFA. Die Reinigung umfasst sowohl Innen- als auch Außenflächen der Fenster, einschließlich feststehender Glasteile, Rahmen, Falze und Fensterbänke, sofern diese Teil der Fensterkonstruktion sind. Die Leistung umfasst insbesondere: Reinigung sämtlicher Fenster- und Glasflächen innen und außen einschließlich feststehender Glaselemente, Reinigung der Rahmenflächen innen und außen, Reinigung der Falze und ggf. vorhandener Fensterbänke (sofern nicht Teil der Innenreinigung), Nachreinigung und Nachtrocknen sämtlicher gereinigter Flächen, Einsatz geeigneter, materialschonender Reinigungsmittel und -geräte, Entfernung von Verschmutzungen wie Staub, Fingerabdrücken, Regenrückständen, Insektenresten etc., Abschlusskontrolle der gereinigten Bereiche und Beseitigung von Rückständen. Die Reinigung erfolgt turnusmäßig wie folgt: Außenreinigung der Glas- und Rahmenflächen: 2-mal jährlich (Frühjahr und Herbst), Innenreinigung der Glas- und Rahmenflächen: 1-mal jährlich, Sonderreinigung auf Abruf (z. B. nach Bauarbeiten oder außergewöhnlicher Verschmutzung). Es bestehen keine besonderen Zugangsbeschränkungen. Einzelne Büros (z. B. Vorstandsbereiche) sind nach Absprache zu reinigen. Die Reinigung erfolgt mit Leiter oder Teleskopsystemen, Hubarbeitsbühnen sind nicht erforderlich (max. Arbeitshöhe 4,5 m). Außenjalousien sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Arbeiten dürfen ausschließlich werktags durchgeführt werden. Die Ausführung soll bevorzugt in den frühen Morgenstunden bzw. außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Büros erfolgen. Abweichungen sind vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Es sind klare, streifenfreie Oberflächen ohne Rückstände sicherzustellen. Rahmen und Falze sind vollständig zu reinigen. Nach Fertigstellung erfolgt eine Sicht- und Stichprobenprüfung durch die Auftraggeberin. Bei Beanstandungen sind Nacharbeiten unverzüglich und ohne Mehrkosten durchzuführen. Die Abrechnung erfolgt nach den im Preisblatt anzugebenden Stundenpreisen auf Basis des tatsächlichen Leistungsaufwands. Im Stundenpreis sind sämtliche Nebenleistungen enthalten, insbesondere: An- und Abfahrt, Reinigung, Trocknung und Kontrolle, Bereitstellung der Geräte und Reinigungsmittel, Entsorgung von Reststoffen, Reinigung der Arbeitsgeräte nach Einsatzende. Nach jedem Reinigungsturnus ist ein Leistungsnachweis vorzulegen mit Datum, bearbeitetem Bereich, eingesetztem Personal und Reinigungsumfang. Ziel ist die dauerhafte Gewährleistung eines gepflegten Erscheinungsbilds und der Werterhaltung der Glas- und Rahmenflächen an den Standorten.

2 Jahre–
4
Los 4 - Winterdienst Große Präsidentenstraße 9

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung des Winterdienstes auf den Außenflächen der Hauptliegenschaft der Auftraggeberin, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin. Die Leistung umfasst das Räumen und Streuen der Verkehrsflächen, Wege und Zufahrten zur Sicherung der Begeh- und Befahrbarkeit während der Winterperiode. Leistungsumfang Der Auftragnehmer führt alle erforderlichen Maßnahmen des Winterdienstes durch, insbesondere: Gehweg 35m² Streuen mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln entsprechend den Witterungsverhältnissen, Räumung von Eis- und Schneeresten, Beseitigung von Glätte nach Bedarf, Reinigung und Rückführung der eingesetzten Geräte nach Einsatzende. Im Stundenpreis sind sämtliche Nebenleistungen enthalten, insbesondere An- und Abfahrt, Rüstzeiten, Materialbereitstellung, Rückweg und Gerätereinigung. Einsatzzeiten Die Einsätze erfolgen nach Erfordernis, insbesondere bei Schneefall, Eisbildung oder Glätte. Die Leistungen sind werktags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr sicherzustellen. Auf besondere Anforderungen (z. B. frühe Räumzeiten bei Arbeitsbeginn) ist Rücksicht zu nehmen. Leistungszeitraum Der Winterdienst erstreckt sich über die Winterperioden von November bis März in den Jahren 2026 bis 2027. Zielsetzung Ziel der Leistung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den betreuten Flächen, insbesondere für Beschäftigte, Besucher und Lieferdienste. Die Ausführung erfolgt zuverlässig, witterungsabhängig und bedarfsgerecht nach den geltenden Verkehrssicherungspflichten.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Reinigungsstunden40 %
Preis40 %
Qualitätsmanagement20 %
Kosten
ReinigungsstundenDer Bieter, der das wertbare Angebot mit den höchsten Reinigungsstunden vorlegt, erhält die maximale Punktzahl. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer jährlichen Reinigungsstunden zu dem Angebot mit den höchsten jährlichen Reinigungsstunden.
Preis
Der niedrigste wertbare Jahresbruttopreis (Gesamtkosten abzgl. Skonto) erhält die maximale Punktzahl. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punkte im Verhältnis ihres Preises zum Preis des Niedrigsten
Qualität
QualitätsmanagementQualitätsmanagement (20 %) - Bewertungsmatrix Gegenstand des Zuschlagskriteriums Das Zuschlagskriterium „Qualitätsmanagement“ bewertet die projektspezifischen Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung der Qualität der ausgeschriebenen Leistungen. Es werden ausschließlich leistungsbezogene, auftragsbezogene Maßnahmen bewertet. Unternehmensbezogene Eignungsnachweise (insbesondere Zertifizierungen wie ISO 9001 oder gleichwertige Nachweise) sind bereits im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt und finden keine Berücksichtigung in der Zuschlagswertung. Eine doppelte Wertung von Eignungskriterien wird damit ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend definierten Punkteskala von 0 bis 5 Punkten. Vom Bieter einzureichende Unterlagen Die Bieter haben zur Bewertung des Zuschlagskriteriums folgende projektbezogene Darstellungen einzureichen: 1. Projektbezogenes Qualitätssicherungskonzept mit Darstellung der im Auftragsgegenstand vorgesehenen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsprozesse. 2. Konzept zur Leistungskontrolle einschließlich Turnus, Umfang, Methodik, Verantwortlichkeiten sowie geplanter Dokumentation der Kontrollergebnisse. 3. Projektorganisation und Verantwortlichkeiten insbesondere Darstellung der Objektleitung, Zuständigkeiten, Reaktionszeiten und Eskalationswege. 4. Kommunikations- und Reportingkonzept zur Beschreibung der vorgesehenen regelmäßigen Kommunikation mit der Auftraggeberin und der Aufbereitung sowie Übermittlung der Leistungsnachweise. 5. Konzept zur Schulung und Einweisung des eingesetzten Personals mit Bezug auf objektspezifische Anforderungen sowie Arbeitsschutz- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Bewertungsmatrix Die Bewertung erfolgt wie folgt: 5 Punkte - Hervorragende Darstellung - Vollständig ausgearbeitetes und konsistent dargestelltes Qualitätssicherungskonzept, eindeutig auf die ausgeschriebene Leistung ausgerichtet. - Klare, messbare und dokumentierte Kontrollprozesse mit hoher Kontrolldichte und nachvollziehbaren Turnussen. - Schlüssige Projektorganisation einschließlich klarer Verantwortlichkeiten, definierter Reaktionszeiten und strukturierter Eskalationswege. - Regelmäßiges, transparentes und strukturiertes Reporting mit nachvollziehbarer Datenbasis. - Detailliertes, objektspezifisches Schulungs- und Einweisungskonzept. 4 Punkte - Sehr gute Darstellung - Vollständig nachvollziehbares, weitgehend projektspezifisches Qualitätssicherungskonzept. - Plausible Kontrollprozesse, definierte Verantwortlichkeiten und angemessene Kontrolldichte. - Reporting- und Kommunikationsprozesse schlüssig beschrieben. - Schulungs- und Einweisungskonzept überwiegend projektspezifisch. 3 Punkte - Befriedigende Darstellung - Grundsätzlich tragfähiges, aber teilweise allgemeines Qualitätssicherungskonzept. - Kontroll- und Dokumentationsprozesse beschrieben, jedoch ohne ausreichende Detaillierung oder klare Turnusse. - Projektorganisation nachvollziehbar, aber nicht vollständig ausgearbeitet. - Schulungs- oder Reportingkonzept nur allgemein dargestellt. 2 Punkte - Unterdurchschnittliche Darstellung - Qualitätssicherungskonzept rudimentär oder stark allgemein. - Kontrollprozesse nicht klar definiert oder nicht auftragsbezogen. - Projektorganisation und Verantwortlichkeiten nur ansatzweise beschrieben. - Kommunikations- und Reportingprozesse unvollständig. 1 Punkt - Unzureichende Darstellung - Qualitätssicherung kaum erkennbar. - Keine nachvollziehbaren Kontrollmechanismen oder Verantwortlichkeiten. - Keine projektbezogene Struktur der Qualitätssicherung. 0 Punkte - Nicht bewertbare Darstellung - Es wurden keine oder vollständig unzureichende Unterlagen eingereicht. - Die Angaben lassen keine Bewertung zu. Gewichtung Der für das Zuschlagskriterium „Qualitätsmanagement“ erzielte Punktwert geht mit einer Gewichtung von 20 % in die Gesamtwertung ein. Die Berechnung erfolgt nachfolgender Formel: (erreichte Punkte ÷ 5 Punkte) × 20 % = Wertungsbeitrag # Die Angaben sind in der Datei „Zuschlagskriterium-Qu …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das v … ganz lesenDie Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Eigenerklaerung_Russlandssanktionen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Die Ortsbesichtigung für die Lose 1 bis 3 ( nicht notwendig für das Los 4 Winterdienst) ist verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herr Heese, zu vereinbaren. Kontakt zur Terminvereinbarung: Beschaffung@ffa.de Ansprechpartner: Herr Heese Telefonnummer: 03027577225 Ortsbesichtigungen können grundsätzlich nur im Zeitraum vor Ablauf der Angebotsabgabefrist durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine sind spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsabgabefrist zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur die von der Auftraggeberin bestätigten Termine werden durchgeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 2. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch, uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de. 3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de), die die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben, können als Teilnehmer Bieterfragen stellen. Auf anderem Wege übermittelte Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens sieben Kalendertage vor dem Ende der Angebotsabgabefrist gestellt wurden, damit etwaige zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden können. Die Antworten erfolgen in anonymisierter Form über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig eigenständig über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die veröffentlichten Antworten der Vergabestelle zu informieren und diese bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Registrierte Teilnehmer der e-Vergabe-Plattform werden zusätzlich automatisch benachrichtigt. Eine Nichtbeachtung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4. Zur elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die e-Vergabe-Plattform des Bundes genügt anstelle einer eigenhändigen Unterschrift die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB sowie die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot bei der Angebotsabgabe beizufügen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über die Funktion „Meine e-Vergabe“ beizufügen. 5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Webseite: https://www.evergabe-online.de Kontaktformular: https://www.evergabe-online.de/contact.htm Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerst …

Lose 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gewichtung des Preises: 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das v … ganz lesenDie Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Eigenerklaerung_Russlandssanktionen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Die Ortsbesichtigung für die Lose 1 bis 3 ( nicht notwendig für das Los 4 Winterdienst) ist verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herr Heese, zu vereinbaren. Kontakt zur Terminvereinbarung: Beschaffung@ffa.de Ansprechpartner: Herr Heese Telefonnummer: 03027577225 Ortsbesichtigungen können grundsätzlich nur im Zeitraum vor Ablauf der Angebotsabgabefrist durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine sind spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsabgabefrist zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur die von der Auftraggeberin bestätigten Termine werden durchgeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 2. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch, uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de. 3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de), die die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben, können als Teilnehmer Bieterfragen stellen. Auf anderem Wege übermittelte Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens sieben Kalendertage vor dem Ende der Angebotsabgabefrist gestellt wurden, damit etwaige zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden können. Die Antworten erfolgen in anonymisierter Form über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig eigenständig über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die veröffentlichten Antworten der Vergabestelle zu informieren und diese bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Registrierte Teilnehmer der e-Vergabe-Plattform werden zusätzlich automatisch benachrichtigt. Eine Nichtbeachtung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4. Zur elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die e-Vergabe-Plattform des Bundes genügt anstelle einer eigenhändigen Unterschrift die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB sowie die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot bei der Angebotsabgabe beizufügen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über die Funktion „Meine e-Vergabe“ beizufügen. 5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Webseite: https://www.evergabe-online.de Kontaktformular: https://www.evergabe-online.de/contact.htm Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerst …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Lorenz Gebäudereinigung GmbH, Mannheim–
2Lorenz Gebäudereinigung GmbH, Mannheim–
3Gies Dienstleistungen GmbH, Stadtallendorf–
4RK Gebäudeservice, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

168vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (320 Lose mit Angabe)
790.662 €Zuschlagswert im Median
330.163 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 09.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 28.11.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.11.2025 auf 01.12.2025 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.12.2025 auf 09.12.2025 verschoben
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.12.2025 auf 11.12.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aaef79fe-00ac-4eec-9c6a-57fd93ed0f44.