Unterhalts-, Grund-, Glasreinigung und Winterdienst in der FFA Filmförderungsanstalt in Berlin
Filmförderungsanstalt · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2025-12 FFAveröffentlicht 28.10.2025erstmals 28.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 23 Monate
- 01.02.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 23 Monate01.02.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Reinigungsstunden40 %
- Preis40 %
- Qualitätsmanagement20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 12 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 12 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 11 Monatenan Filmförderungsanstalt
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 10 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund-, Glasreinigung und Winterdienst in der FFA Filmförderungsanstalt in Berlin.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Reinigung Große Präsidentenstraße 9 Das Los 1 umfasst folgende Hauptleistungen: Große Präsidentenstraße 9 10178 Berlin | 23 Monate | – |
| 2 | Los 2 - Reinigung Friedrichstraße 153a Das Los 1 umfasst folgende Hauptleistungen: Große Präsidentenstraße 9 10178 Berlin | – | – |
| 3 | Los 3 - Glasreinigung Große Präsidentenstraße 9 und Friedrichstraße 153a Gegenstand des Loses ist die regelmäßige Reinigung sämtlicher Glas- und Rahmenflächen an den Standorten Große Präsidentenstraße 9 und Friedrichstraße 153a in Berlin der Auftraggeberin FFA. Die Reinigung umfasst sowohl Innen- als auch Außenflächen der Fenster, einschließlich feststehender Glasteile, Rahmen, Falze und Fensterbänke, sofern diese Teil der Fensterkonstruktion sind. Die Leistung umfasst insbesondere: Reinigung sämtlicher Fenster- und Glasflächen innen und außen einschließlich feststehender Glaselemente, Reinigung der Rahmenflächen innen und außen, Reinigung der Falze und ggf. vorhandener Fensterbänke (sofern nicht Teil der Innenreinigung), Nachreinigung und Nachtrocknen sämtlicher gereinigter Flächen, Einsatz geeigneter, materialschonender Reinigungsmittel und -geräte, Entfernung von Verschmutzungen wie Staub, Fingerabdrücken, Regenrückständen, Insektenresten etc., Abschlusskontrolle der gereinigten Bereiche und Beseitigung von Rückständen. Die Reinigung erfolgt turnusmäßig wie folgt: Außenreinigung der Glas- und Rahmenflächen: 2-mal jährlich (Frühjahr und Herbst), Innenreinigung der Glas- und Rahmenflächen: 1-mal jährlich, Sonderreinigung auf Abruf (z. B. nach Bauarbeiten oder außergewöhnlicher Verschmutzung). Es bestehen keine besonderen Zugangsbeschränkungen. Einzelne Büros (z. B. Vorstandsbereiche) sind nach Absprache zu reinigen. Die Reinigung erfolgt mit Leiter oder Teleskopsystemen, Hubarbeitsbühnen sind nicht erforderlich (max. Arbeitshöhe 4,5 m). Außenjalousien sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Arbeiten dürfen ausschließlich werktags durchgeführt werden. Die Ausführung soll bevorzugt in den frühen Morgenstunden bzw. außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Büros erfolgen. Abweichungen sind vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Es sind klare, streifenfreie Oberflächen ohne Rückstände sicherzustellen. Rahmen und Falze sind vollständig zu reinigen. Nach Fertigstellung erfolgt eine Sicht- und Stichprobenprüfung durch die Auftraggeberin. Bei Beanstandungen sind Nacharbeiten unverzüglich und ohne Mehrkosten durchzuführen. Die Abrechnung erfolgt nach den im Preisblatt anzugebenden Stundenpreisen auf Basis des tatsächlichen Leistungsaufwands. Im Stundenpreis sind sämtliche Nebenleistungen enthalten, insbesondere: An- und Abfahrt, Reinigung, Trocknung und Kontrolle, Bereitstellung der Geräte und Reinigungsmittel, Entsorgung von Reststoffen, Reinigung der Arbeitsgeräte nach Einsatzende. Nach jedem Reinigungsturnus ist ein Leistungsnachweis vorzulegen mit Datum, bearbeitetem Bereich, eingesetztem Personal und Reinigungsumfang. Ziel ist die dauerhafte Gewährleistung eines gepflegten Erscheinungsbilds und der Werterhaltung der Glas- und Rahmenflächen an den Standorten. | – | – |
| 4 | Los 4 - Winterdienst Große Präsidentenstraße 9 Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung des Winterdienstes auf den Außenflächen der Hauptliegenschaft der Auftraggeberin, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin. Die Leistung umfasst das Räumen und Streuen der Verkehrsflächen, Wege und Zufahrten zur Sicherung der Begeh- und Befahrbarkeit während der Winterperiode. Leistungsumfang Der Auftragnehmer führt alle erforderlichen Maßnahmen des Winterdienstes durch, insbesondere: Gehweg 35m² Streuen mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln entsprechend den Witterungsverhältnissen, Räumung von Eis- und Schneeresten, Beseitigung von Glätte nach Bedarf, Reinigung und Rückführung der eingesetzten Geräte nach Einsatzende. Im Stundenpreis sind sämtliche Nebenleistungen enthalten, insbesondere An- und Abfahrt, Rüstzeiten, Materialbereitstellung, Rückweg und Gerätereinigung. Einsatzzeiten Die Einsätze erfolgen nach Erfordernis, insbesondere bei Schneefall, Eisbildung oder Glätte. Die Leistungen sind werktags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr sicherzustellen. Auf besondere Anforderungen (z. B. frühe Räumzeiten bei Arbeitsbeginn) ist Rücksicht zu nehmen. Leistungszeitraum Der Winterdienst erstreckt sich über die Winterperioden von November bis März in den Jahren 2026 bis 2027. Zielsetzung Ziel der Leistung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den betreuten Flächen, insbesondere für Beschäftigte, Besucher und Lieferdienste. Die Ausführung erfolgt zuverlässig, witterungsabhängig und bedarfsgerecht nach den geltenden Verkehrssicherungspflichten. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- ReinigungsstundenDer Bieter, der das wertbare Angebot mit den höchsten Reinigungsstunden vorlegt, erhält die maximale Punktzahl. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer jährlichen Reinigungsstunden zu dem Angebot mit den höchsten jährlichen Reinigungsstunden.
- Preis
- Der niedrigste wertbare Jahresbruttopreis (Gesamtkosten abzgl. Skonto) erhält die maximale Punktzahl. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punkte im Verhältnis ihres Preises zum Preis des Niedrigsten
- Qualität
- QualitätsmanagementQualitätsmanagement (20 %) - Bewertungsmatrix Gegenstand des Zuschlagskriteriums Das Zuschlagskriterium „Qualitätsmanagement“ bewertet die projektspezifischen Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung der Qualität der ausgeschriebenen Leistungen. Es werden ausschließlich leistungsbezogene, auftragsbezogene Maßnahmen bewertet. Unternehmensbezogene Eignungsnachweise (insbesondere Zertifizierungen wie ISO 9001 oder gleichwertige Nachweise) sind bereits im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt und finden keine Berücksichtigung in der Zuschlagswertung. Eine doppelte Wertung von Eignungskriterien wird damit ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgend definierten Punkteskala von 0 bis 5 Punkten. Vom Bieter einzureichende Unterlagen Die Bieter haben zur Bewertung des Zuschlagskriteriums folgende projektbezogene Darstellungen einzureichen: 1. Projektbezogenes Qualitätssicherungskonzept mit Darstellung der im Auftragsgegenstand vorgesehenen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsprozesse. 2. Konzept zur Leistungskontrolle einschließlich Turnus, Umfang, Methodik, Verantwortlichkeiten sowie geplanter Dokumentation der Kontrollergebnisse. 3. Projektorganisation und Verantwortlichkeiten insbesondere Darstellung der Objektleitung, Zuständigkeiten, Reaktionszeiten und Eskalationswege. 4. Kommunikations- und Reportingkonzept zur Beschreibung der vorgesehenen regelmäßigen Kommunikation mit der Auftraggeberin und der Aufbereitung sowie Übermittlung der Leistungsnachweise. 5. Konzept zur Schulung und Einweisung des eingesetzten Personals mit Bezug auf objektspezifische Anforderungen sowie Arbeitsschutz- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Bewertungsmatrix Die Bewertung erfolgt wie folgt: 5 Punkte - Hervorragende Darstellung - Vollständig ausgearbeitetes und konsistent dargestelltes Qualitätssicherungskonzept, eindeutig auf die ausgeschriebene Leistung ausgerichtet. - Klare, messbare und dokumentierte Kontrollprozesse mit hoher Kontrolldichte und nachvollziehbaren Turnussen. - Schlüssige Projektorganisation einschließlich klarer Verantwortlichkeiten, definierter Reaktionszeiten und strukturierter Eskalationswege. - Regelmäßiges, transparentes und strukturiertes Reporting mit nachvollziehbarer Datenbasis. - Detailliertes, objektspezifisches Schulungs- und Einweisungskonzept. 4 Punkte - Sehr gute Darstellung - Vollständig nachvollziehbares, weitgehend projektspezifisches Qualitätssicherungskonzept. - Plausible Kontrollprozesse, definierte Verantwortlichkeiten und angemessene Kontrolldichte. - Reporting- und Kommunikationsprozesse schlüssig beschrieben. - Schulungs- und Einweisungskonzept überwiegend projektspezifisch. 3 Punkte - Befriedigende Darstellung - Grundsätzlich tragfähiges, aber teilweise allgemeines Qualitätssicherungskonzept. - Kontroll- und Dokumentationsprozesse beschrieben, jedoch ohne ausreichende Detaillierung oder klare Turnusse. - Projektorganisation nachvollziehbar, aber nicht vollständig ausgearbeitet. - Schulungs- oder Reportingkonzept nur allgemein dargestellt. 2 Punkte - Unterdurchschnittliche Darstellung - Qualitätssicherungskonzept rudimentär oder stark allgemein. - Kontrollprozesse nicht klar definiert oder nicht auftragsbezogen. - Projektorganisation und Verantwortlichkeiten nur ansatzweise beschrieben. - Kommunikations- und Reportingprozesse unvollständig. 1 Punkt - Unzureichende Darstellung - Qualitätssicherung kaum erkennbar. - Keine nachvollziehbaren Kontrollmechanismen oder Verantwortlichkeiten. - Keine projektbezogene Struktur der Qualitätssicherung. 0 Punkte - Nicht bewertbare Darstellung - Es wurden keine oder vollständig unzureichende Unterlagen eingereicht. - Die Angaben lassen keine Bewertung zu. Gewichtung Der für das Zuschlagskriterium „Qualitätsmanagement“ erzielte Punktwert geht mit einer Gewichtung von 20 % in die Gesamtwertung ein. Die Berechnung erfolgt nachfolgender Formel: (erreichte Punkte ÷ 5 Punkte) × 20 % = Wertungsbeitrag # Die Angaben sind in der Datei „Zuschlagskriterium-Qu …
Eignung11 von 11 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Gesamtumsatz des Unternehmens für die Jahre 2022, 2023 und 2024, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (das letzte Jahr ggf. vorläufig). Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags) für die Jahre 2022, 2023 und 2024, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (das letzte Jahr ggf. vorläufig). Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobj … ganz lesenkürzer
Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (bearbeitete Grundfläche in qm), Leistungszeitraum, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)(mit Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist. … ganz lesenkürzer
Nachweis zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist. Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätiger GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist dem Angebot beizufügen oder in Form einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine … ganz lesenkürzer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt oder ein Bieter sich der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für diejenigen konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dürfen gemäß § 47 Abs. 1 VgV nur die Kapazitäten der Unternehmen herangezogen werden, die tatsächlich die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihnen die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen. Das gerannte Dokument befindet sich in den Vergabeunterlagen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € Vermögensschäden mindestens 500.000 € Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 € (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € Vermögensschäden mindestens 500.000 € Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 € (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.) 100.000 € bei Bearbeitungsschäden (Bearbeitungsschäden sind Schäden, die während der Durchführung der Reinigungsarbeiten an Gebäuden, Einrichtungen oder beweglichen Sachen entstehen, zum Beispiel, wenn durch unsachgemäße Reinigung Böden, Möbel oder technische Anlagen beschädigt werden.) Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Um die Qualität der Leistung sicherzustellen, wird von der Auftraggeberin die Zertifizierung der Auftragnehmerin nachfolgenden Zertifizierungen verlangt: Qualitätsmanagementsystem Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 oder einem gleichwertigen Nachwei … ganz lesenkürzer
Um die Qualität der Leistung sicherzustellen, wird von der Auftraggeberin die Zertifizierung der Auftragnehmerin nachfolgenden Zertifizierungen verlangt: Qualitätsmanagementsystem Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 oder einem gleichwertigen Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV verfügen. Ein gültiges Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen. Branchenspezifisches Qualitätssicherungsniveau Der Bieter muss ein branchenspezifisches Qualitätssicherungssystem nachweisen, das den Anforderungen des RAL-Gütezeichens GZ-902 oder eines gleichwertigen Qualitätssicherungssystems entspricht. Kann das RAL-Gütezeichen nicht vorgelegt werden, ist die Gleichwertigkeit durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z. B. Auditberichte, Verfahrensbeschreibungen, externe Prüfberichte).- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung über die Leistungserbringung: - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Leistungserbringung: - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das v … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Die Ortsbesichtigung für die Lose 1 bis 3 ( nicht notwendig für das Los 4 Winterdienst) ist verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herr Heese, zu vereinbaren. Kontakt zur Terminvereinbarung: Beschaffung@ffa.de Ansprechpartner: Herr Heese Telefonnummer: 03027577225 Ortsbesichtigungen können grundsätzlich nur im Zeitraum vor Ablauf der Angebotsabgabefrist durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine sind spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsabgabefrist zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur die von der Auftraggeberin bestätigten Termine werden durchgeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 2. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch, uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de. 3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de), die die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben, können als Teilnehmer Bieterfragen stellen. Auf anderem Wege übermittelte Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens sieben Kalendertage vor dem Ende der Angebotsabgabefrist gestellt wurden, damit etwaige zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden können. Die Antworten erfolgen in anonymisierter Form über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig eigenständig über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die veröffentlichten Antworten der Vergabestelle zu informieren und diese bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Registrierte Teilnehmer der e-Vergabe-Plattform werden zusätzlich automatisch benachrichtigt. Eine Nichtbeachtung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4. Zur elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die e-Vergabe-Plattform des Bundes genügt anstelle einer eigenhändigen Unterschrift die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB sowie die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot bei der Angebotsabgabe beizufügen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über die Funktion „Meine e-Vergabe“ beizufügen. 5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Webseite: https://www.evergabe-online.de Kontaktformular: https://www.evergabe-online.de/contact.htm Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bun …
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung des Preises: 100%
Eignung11 von 11 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Gesamtumsatz des Unternehmens für die Jahre 2022, 2023 und 2024, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (das letzte Jahr ggf. vorläufig). Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags) für die Jahre 2022, 2023 und 2024, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (das letzte Jahr ggf. vorläufig). Mit dem Angebot ist diese Erklärung abzugeben.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Lei … ganz lesenkürzer
Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)(mit Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist. … ganz lesenkürzer
Nachweis zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Erklärung, dass Unternehmen in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister im Sinne des Anhangs der RL 2014/24/EU, z.B. „Handelsregister“, „Handwerksrolle“, „Vereinsregister“, „Partnerschaftsregister“ oder vergleichbar eingetragen ist. Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder unternehmerisch tätiger GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist dem Angebot beizufügen oder in Forr einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine … ganz lesenkürzer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bieter, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt oder ein Bieter sich der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für diejenigen konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dürfen gemäß § 47 Abs. 1 VgV nur die Kapazitäten der Unternehmen herangezogen werden, die tatsächlich die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Hierzu ist eine verbindliche Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihnen die erforderlichen Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen. Das gerannte Dokument befindet sich in den Vergabeunterlagen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € Vermögensschäden mindestens 500.000 € Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 € (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Geforderte Deckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € Sachschäden mindestens 1,0 Mio. € Vermögensschäden mindestens 500.000 € Schlüsselverlustschäden mindestens 25.000,00 € (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.) 100.000 € bei Bearbeitungsschäden (Bearbeitungsschäden sind Schäden, die während der Durchführung der Reinigungsarbeiten an Gebäuden, Einrichtungen oder beweglichen Sachen entstehen, zum Beispiel, wenn durch unsachgemäße Reinigung Böden, Möbel oder technische Anlagen beschädigt werden.) Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. Ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung über die Leistungserbringung: - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Mater … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Leistungserbringung: - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Besitz eines Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 oder nach EN ISO 14001 oder eine EMAS-Zertifizierung oder eines/r gleichwertigen Bescheinigung/Nachweises verfügt.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das v … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit beträgt 24 Monate (2 Jahre). Der Vertrag kann zweimal zu den bestehenden Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Macht der Auftraggeber von seinem Verlängerungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Bei zweimaliger Verlängerung endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.12.2029.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2. Die Ortsbesichtigung für die Lose 1 bis 3 ( nicht notwendig für das Los 4 Winterdienst) ist verpflichtend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herr Heese, zu vereinbaren. Kontakt zur Terminvereinbarung: Beschaffung@ffa.de Ansprechpartner: Herr Heese Telefonnummer: 03027577225 Ortsbesichtigungen können grundsätzlich nur im Zeitraum vor Ablauf der Angebotsabgabefrist durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine sind spätestens eine Woche vor Ende der Angebotsabgabefrist zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur die von der Auftraggeberin bestätigten Termine werden durchgeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 2. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch, uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter www.evergabe-online.de. 3. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de), die die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben, können als Teilnehmer Bieterfragen stellen. Auf anderem Wege übermittelte Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens sieben Kalendertage vor dem Ende der Angebotsabgabefrist gestellt wurden, damit etwaige zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden können. Die Antworten erfolgen in anonymisierter Form über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist regelmäßig eigenständig über mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die veröffentlichten Antworten der Vergabestelle zu informieren und diese bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Registrierte Teilnehmer der e-Vergabe-Plattform werden zusätzlich automatisch benachrichtigt. Eine Nichtbeachtung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4. Zur elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die e-Vergabe-Plattform des Bundes genügt anstelle einer eigenhändigen Unterschrift die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB sowie die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot bei der Angebotsabgabe beizufügen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über die Funktion „Meine e-Vergabe“ beizufügen. 5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Webseite: https://www.evergabe-online.de Kontaktformular: https://www.evergabe-online.de/contact.htm Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bun …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin
- Kontakt
- beschaffung@
ffa.de
Bei uns erfasst
- Wartung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Filmförderungsanstalt in Berlin: LOS 1: KGR 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen und KGR 420 Wärmeversorgungsanlagen sowie Los 2: KGR 430 RLT-Anlagen und KGR 435 Kältetechnik08.01.2026
- VERGABE VON DIENSTLEISTUNGEN ZUR KONTINUIERLICHEN ERHEBUNG UND ANALYSE DES KONSUMENT*INNENENVERHALTENS IM SVOD-, KINO- UND HOME-VIDEO-MARKT29.09.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH16 Zuschläge
- RUWE GmbH10 Zuschläge
- Gebäudeservice248 Zuschläge
- Capital Infradienst GmbH7 Zuschläge
- 3B Dienstleistung Deutschland GmbH6 Zuschläge
- GRG Services Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 09.12.2025
- BekanntmachungFrist 28.11.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.11.2025 auf 01.12.2025 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 01.12.2025 auf 09.12.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.12.2025 auf 11.12.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Facility Management - Regionalzentren50Hertz Transmission GmbHFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 536f4326-c316-45ad-91e2-463ee111fa2c.