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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Unterflurhebeanlagen (UFHA) und Dacharbeitsbühnen (DAB)

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF2-0559-2025veröffentlicht 23.01.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 255 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate01.09.2026 – 15.01.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Technische Qualität Unterflurhebeanlagen (UFHA)30 %
  • Technische Qualität Dacharbeitsstände und Krane (DAB + Kran)10 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.01.2030
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Fertigung, Lieferung und Montage von drei Unterflurhebeanlagen (UFHA) und drei elektrisch verfahrbaren Dacharbeitsbühnen (DAB) mit Kran für die neu zu errichtenden KT-Hallen im Rahmen des Werkstättenkonzepts U-Bahn.

Beschreibung des Loses

Kurze Beschreibung: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) plant den Bau von neuen Werkstatthallen an den drei Standorten Friedrichsfelde, Britz und Machandelweg, um die zukünftige Instandhaltungsstrategie der Berliner U-Bahn infrastrukturell sicherzustellen. An jedem Standort sollen je drei Unterflurhebeanlagen (UFHA) für den Komponententausch, wie zum Beispiel Drehgestellen und Kupplungen, beschafft werden. Zusätzlich ist an jedem Standort, auf einem der UFHA-Gleise, eine elektrisch verfahrbare Dacharbeitsbühne (bestehend aus vier Fahrkörben, die einzeln oder paarweise, gegenüberliegend betrieben werden), sowie eine Krananlage mit zwei Deckenlaufkranen geplant. In Summe werden neun UFHA und drei verfahrbare Dacharbeitsbühnen mit Krananlage benötigt. Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme von insgesamt drei elektrisch verfahrbaren Dacharbeitsbühnen, drei Krananlagen und neun Unterflurhebeanlagen in Kragarmausführung mit elektrisch verfahrbaren Unterflur-Wagenkastenabstützungen. Je Standort sind zwei Unterflurhebeanlagen und eine kombinierte Anlage bestehend aus Unterflurhebeanlage, Dacharbeitsstand und Krananlage zu liefern. Die Leistungen sind gemäß der Leistungsbeschreibung, sowie dessen Anlagen zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Technische Qualität Unterflurhebeanlagen (UFHA)30 %
Technische Qualität Dacharbeitsstände und Krane (DAB + Kran)10 %
Preis60 %
Qualität
Technische Qualität Unterflurhebeanlagen (UFHA)Bewertung der technischen Unterlagen und Konzepte gemäß Funktionaler Leistungsbeschreibung (FLB), insbesondere: Qualität der Zeichnungen, Ausführung von Steuerpult und Fernbedienung, Erfüllung der Soll-Kriterien.
Qualität
Technische Qualität Dacharbeitsstände und Krane (DAB + Kran)Bewertung der technischen Unterlagen und Konzepte gemäß FLB, insbesondere: Zeichnungen, Fernbedienungs- und Schaltschränke, Erfüllung der Soll-Kriterien.
Preis
Beschaffungskosten (UFHA, WKA, Kran, DAB) (90%) & Instandhaltungskosten während und nach der Mängelhaftungsfrist (UFHA, WKA, Kran, DAB) (10%)

Eignung11 von 11 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Vom Bewerber wird verlangt, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 5.000.000 EUR netto erzielt hat. Diese Anforderung stellt eine verbindliche Mindestanforderung dar. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Die Angaben hierzu sind in der Eigenerklärung zur Eignung vorzunehmen.
Spezifischer Jahresumsatz
Vom Bewerber wird verlangt, dass er in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist einen Umsatz von mindestens 1.000.000 EUR netto je Referenz erzielt hat, bezogen auf Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte, … ganz lesenVom Bewerber wird verlangt, dass er in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist einen Umsatz von mindestens 1.000.000 EUR netto je Referenz erzielt hat, bezogen auf Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte, die die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von Unterflurhebeanlagen (UFHA) umfassen. Der Bewerber hat hierzu mindestens drei abgeschlossene Unternehmensreferenzen anzugeben, deren Endabnahme innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist liegt. Diese Anforderung stellt eine verbindliche Mindestanforderung dar. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Angaben in der "Eigenerklärung zur Eignung", Abschnitt 3.1 Unternehmensreferenzen.
Spezifischer Jahresumsatz
Vom Bewerber wird verlangt, dass er in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist einen Umsatz von mindestens 250.000 EUR netto je Referenz erzielt hat, bezogen auf Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte, di … ganz lesenVom Bewerber wird verlangt, dass er in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist einen Umsatz von mindestens 250.000 EUR netto je Referenz erzielt hat, bezogen auf Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte, die die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von Dacharbeitsbühnen (DAB) umfassen. Der Bewerber hat hierzu mindestens zwei abgeschlossene Unternehmensreferenzen anzugeben, deren Endabnahme innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist liegt. Diese Anforderung stellt eine verbindliche Mindestanforderung dar. Bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Der Nachweis erfolgt durch entsprechende Angaben in der "Eigenerklärung zur Eignung", Abschnitt 3.1 Unternehmensreferenzen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Vom Bewerber wird verlangt, dass er mindestens drei abgeschlossene Unternehmensreferenzen über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, vorlegt. Maßgeblich ist, dass die Endabnahme der jeweiligen Referenz innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt is … ganz lesenVom Bewerber wird verlangt, dass er mindestens drei abgeschlossene Unternehmensreferenzen über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, vorlegt. Maßgeblich ist, dass die Endabnahme der jeweiligen Referenz innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt ist. Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte, die die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von Unterflurhebeanlagen (UFHA) umfassen und ein Auftragsvolumen von mindestens 1.000.000 € netto je Referenz aufweisen. Die Angaben sind in der "Eigenerklärung zur Eignung" im Abschnitt 3.1 Unternehmensreferenzen vorzunehmen und müssen folgende Informationen enthalten: - Referenzbezeichnung und Auftraggeber (mit Kontaktdaten), - Leistungszeitraum (von/bis), - Auftragsvolumen (netto), - Datum der Endabnahme / Projektabschluss, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges. Diese Anforderung stellt eine verbindliche Mindestanforderung dar.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Vom Bewerber wird verlangt, dass er mindestens zwei abgeschlossene Unternehmensreferenzen über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, vorlegt. Maßgeblich ist, dass die Endabnahme der jeweiligen Referenz innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt is … ganz lesenVom Bewerber wird verlangt, dass er mindestens zwei abgeschlossene Unternehmensreferenzen über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, vorlegt. Maßgeblich ist, dass die Endabnahme der jeweiligen Referenz innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt ist. Als vergleichbare Leistungen gelten insbesondere Projekte, die die Entwicklung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von Dacharbeitsbühnen (DAB) umfassen und ein Auftragsvolumen von mindestens 250.000 € netto je Referenz aufweisen. Die Angaben sind in der "Eigenerklärung zur Eignung" im Abschnitt 3.1 Unternehmensreferenzen vorzunehmen und müssen folgende Informationen enthalten: - Referenzbezeichnung und Auftraggeber (mit Kontaktdaten), - Leistungszeitraum (von/bis), - Auftragsvolumen (netto), - Datum der Endabnahme / Projektabschluss, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges. Diese Anforderung stellt eine verbindliche Mindestanforderung dar.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber hat anzugeben, über wie viele Mitarbeiter er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich verfügt hat. Die Angaben sind in der "Eigenerklärung zur Eignung", Abschnitt 3.2 "Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter", vorzunehmen und gelten als Pflichtangaben. Es ist für jedes der drei Geschäftsjahre die jeweilige durchschnittliche Gesamtanzahl der Beschäftigten anzugeben.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein deutschsprachiger Service für den Auftraggeber verfügbar ist. Bei ausländischen Bietern ist mindestens ein Servicemitarbeiter mit Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (selbständige Sprachverwendung einschließlich technischer Fac … ganz lesenDer Bewerber hat nachzuweisen, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein deutschsprachiger Service für den Auftraggeber verfügbar ist. Bei ausländischen Bietern ist mindestens ein Servicemitarbeiter mit Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 (selbständige Sprachverwendung einschließlich technischer Fachdiskussionen) bereitzustellen. Der entsprechende Nachweis (z. B. gültiges Sprachzertifikat eines fest angestellten Servicemitarbeiters) ist im Rahmen der Angebotsabgabe vorzulegen. Diese Anforderung stellt eine verbindliche Mindestanforderung dar.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Vom Bewerber wird der Nachweis folgender gültiger Zertifikate verlangt: • DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagementsystem • DIN EN ISO 14001 - Umweltmanagementsystem • DIN EN 1090-2, Ausführungsklasse EXC3 Im Falle der Nichtverfügbarkeit der geforderten Zertifikate für DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 1400 … ganz lesenVom Bewerber wird der Nachweis folgender gültiger Zertifikate verlangt: • DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagementsystem • DIN EN ISO 14001 - Umweltmanagementsystem • DIN EN 1090-2, Ausführungsklasse EXC3 Im Falle der Nichtverfügbarkeit der geforderten Zertifikate für DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN 1090-2 Ausführungsklasse EXC3 werden gleichwertige Zertifizierungen oder Nachweise akzeptiert, sofern diese auf international anerkannten Qualitäts-, Umwelt- oder Herstellungsstandards basieren und den genannten Normen in Inhalt und Wirkung entsprechen. Als gleichwertig gelten insbesondere Nachweise, die • ein wirksames Qualitätsmanagementsystem gemäß den Grundsätzen der DIN EN ISO 9001 gewährleisten, • Maßnahmen zur Minimierung von Umweltauswirkungen sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung gemäß den Grundsätzen der DIN EN ISO 14001 enthalten, • eine gleichwertige Herstellerqualifikation im Sinne der DIN EN 1090-2, Ausführungsklasse EXC3, nachweisen. Der Nachweis erfolgt über die "Eigenerklärung zur Eignung", Abschnitt 3.4 "Zertifikate und Unternehmensqualifikation". Diese Anforderungen stellen verbindliche Mindestanforderungen dar..
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt, dass zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20.000.000 € besteht, die alle Risiken des zu schließenden Vertrages abdeckt. Diese Anforderung stellt eine verbindliche Mindestanforderung dar. Auf Anforderung des Auftraggebers ist eine Versicherungsbestätigung oder Policenabschrift vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
15.01.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Optionaler Wartungsvertrag für zunächst 36 Monate, mit Verlängerungsoption bis zu zweimal um jeweils 30 Monate. Maximale Gesamtlaufzeit 96 Monate.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz i … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vo … ganz lesen1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin , nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber-/Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mindestens 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mindestens 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) und Beantwortungen von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben und Erklärungen abgeben sowie Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dü …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf2@bvg.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 424 (Hebezeuge und Fördermittel sowie Teile) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5bf30928-84f3-4859-b5e8-ffc6ca156fe7.