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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art

Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 25-HD-68-Fundtiereveröffentlicht 12.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 398 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10315, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, schließt mit einer Auftrag nehmenden Stelle einen Vertrag über die Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie von Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art. Auf dem Gebiet des Landes Berlin werden regelmäßig:

a. von privaten oder öffentlichen Stellen Tiere gefunden, die den Vorschriften der §§965 ff. BGB unterliegen (Fundtiere) b. von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere auf Grundlage einer behördlichen Anordnung in amtliche Verwahrung genommen oder eingezogen (Verwahr- & Sicherstellungstiere) oder von den zuständigen öffentlichen Stellen Tiere aus tiergesundheitsrechtlichen Gründen unter amtliche Beobachtung gestellt (Beobachtungstiere) c. aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen sowie aufgrund von vorliegenden Umständen von Privatpersonen in Verwahrung genommen werden (Verwahrtiere)

Der Leistungsumfang umfasst die: • Unterbringung, Versorgung und ggf. Rückgabe oder Vermittlung von Fundtieren sowie Beobachtungstieren, sichergestellten oder zu verwahrenden Tieren aller Art, außer Fischen bzw. solchen Tieren, die in Anlage Teil A und B der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 10.01.2017 (GVBl. Berlin vom 20.01.2017, S. 183 ff) aufgeführt sind. Bei den folgend benannten Beobachtungstieren, sichergestellten und zu verwahrenden Tieren sind die Angebotspreise als optional zu beauftragende Leistungen zu verstehen, da sie unter der Finanzierungszusage der betreffenden Stellen stehen sowie entsprechende Ressourcen seitens der Auftrag nehmenden Stelle verfügbar sein müssen. Die Auftrag gebende Stelle wird bei diesen Tieren ausschließlich in Amtshilfe tätig. Ein Zugriff anderer Stellen, auf den vorliegenden Vertrag, ist ausgeschlossen. Es wird jedoch grundsätzlich Kooperation seitens der Auftrag nehmenden Stelle vorausgesetzt, um etwaige Amtshilfen bestmöglich zu gewährleisten.

Das Auftrag nehmende Unternehmen erbringt sämtliche erforderlichen Leistungen mit eigenem Material und Personal im Auftrag des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sind insbesondere Räumlichkeiten der Unterbringung in ausreichender Kapazität und örtlicher Nähe unter Berücksichtigung von art- und haltungsgerechten Bedingungen notwendig.

Im Jahr 2024 haben 3.539 Tiere die Tiersammelstelle durchlaufen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

niedrigster Preis mit einer Gewichtung von 100%.100 %
Preis
niedrigster Preis mit einer Gewichtung von 100%.niedrigster Preis mit einer Gewichtung von 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das maximale Auftragsvolumen wird für die abzuschließende Rahmenvereinbarung wie folgt festgelegt. Mehr als die folgende Anzahl an eingebrachten „hoheitlichen“ Tieren gemäß dem vorliegenden Vertrag je Vertragsjahr kann seitens der Auftrag gebenden Stelle nicht beauftragt werden: 4.500 Tiere
Hinweis
Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben … ganz lesenEs handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Beschreibungen zur Vorgehensweise der elektronischen Angebotseinreichung sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/ Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG. Hinweis: Für den Fall, dass die Auftrag nehmende Stelle vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist die auftraggebende Stelle entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote je Los in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem dann Zweitplatzierten, anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Tierheim Berlin gGmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9be64195-65a0-46ee-8053-c69ce81cf67f.