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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Unsterile Untersuchungshandschuhe

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen OV 023-25veröffentlicht 15.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 442 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
221 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahrbis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg20251, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Technische Anforderungen5 %
  • Nutzerbewertung30 %
  • Logistikkonzept15 %
  • Qualitätssicherungskonzept15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt, die Beschaffung eines unsterilen Untersuchungshandschuhs für den kompletten UKE-Konzern zu tätigen. Der Einsatzbereich bezieht sich auf den klinischen Alltag mit höchsten Anforderungen an Ausstattung, Funktionalität und Zuverlässigkeit auf medizinisch höchstem Niveau. Die Lieferleistung soll im Rahmen eines Kaufs aus Basis eines Vendor Managed Inventory-Konzepts erfolgen, wobei folgende vertragliche Vereinbarung angestrebt wird: Es soll ein Liefervertrag über 1 Jahr geschlossen werden. Die Vereinbarung kann nach Ablauf um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag soll mit dem Bieter mit der höchsten Punktzahl aus den Zuschlagskriterien geschlossen werden. Die Zuschlagskriterien können der Vergabeunterlage entnommen werden.

Beschreibung des Loses

Im detaillierten Leistungsverzeichnis finden sich die konkreten Anforderungen, die die unsterilen Untersuchungshandschuhe zum Einsatz im UKE-Konzern im Rahmen der vorgesehenen Tätigkeiten erfüllen müssen. Die einzelnen Kriterien werden unterschiedlich bewertet. Es gibt Kriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebots führen, da deren Einhaltung für den Einsatz im UKE zwingend erforderlich sind. Weiterhin gibt es Bewertungskriterien, deren Erfüllung wünschenswert sind und zu einer höheren Punktzahl führen. Der Handschuh wird in den Größen XS, S, M, L und XL benötigt. Pro Jahr beläuft sich die voraussichtliche Bedarfsmenge auf rund 28 Mio. Stk. Die aktuelle Größenverteilung kann dem Preisblatt entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis35 %
Technische Anforderungen5 %
Nutzerbewertung30 %
Logistikkonzept15 %
Qualitätssicherungskonzept15 %
Preis
Für die Bewertung des Preises werden die Gesamtkosten in einer Punkteskala von 0 bis 15 Punkten normiert. 15 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten. 0 Punkte erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten. Alle Angebote mit angebotenen Gesamtkosten darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die zwischen den niedrigsten Gesamtkosten und dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten liegenden Kosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen. Max. können 15 Punkte erreicht werden.
Qualität
Technische AnforderungenDie Mindestanforderungen sind alle zwingend zu erfüllen. Kann eine der Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren. Ein Zuschlag ist dann nicht möglich. Für jede Anforderung, die als Bewertungskriterium gekennzeichnet ist, können maximal 15 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl wird durch die Anzahl der Kriterien geteilt (Mittelwert) und auf zwei Nachkommastellen gerundet. Insgesamt können für die technischen Anforderungen 15 Punkte erreicht werden.
Qualität
NutzerbewertungFolgende Aspekte sind dem Auftraggeber für die Funktionalitätsbewertung wichtig: - Eignung hinsichtlich des Handlings (insbesondere geeignete Verpackung, leichtes Öffnen, anforderungsgerechte Kennzeichnung und Etikettierung, problemlose Einzelentnahme aus der Spenderbox, gute Handhabung, leichtes An- und Ausziehen) -Eignung des Handschuhmaterials und der Verarbeitung (insbesondere geruchsarme Materialien, anforderungsgerechte Reißfestigkeit, intakte und unversehrte Handschuhe ohne Löcher und Fabrikationsrückstände etc., geeignete Griffigkeit, Dichtheit, gute Passform, adäquate Größen-Passform) Es können für den angebotenen Handschuh maximal 15 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Bewertung ist die untenstehende Benotungssystematik.
Qualität
LogistikkonzeptDer Bieter reicht ein Logistikkonzept zur adäquaten Versorgung des UKE mit den angebotenen unsterilen Untersuchungshandschuhen ein. Gefordert ist die Umsetzung eines Vendor Managed Inventory-Konzepts. Die mindestens geforderten Konzept-Details sind den beiden Anlagen - VMI_Konsignationsvertrag_Entwurf - VMI_Anlage 1_Leistungsbeschreibung VMI-Lager zu entnehmen. Für die Ausarbeitung des Konzepts ist kein Formblatt o. ä. in den Unterlagen enthalten. Der Bieter nutzt zur Ausarbeitung bitte eine eigene Vorlage und bindet die o. g. Aspekte bzw. die Inhalte der beiden Anlagen ein. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass sein eingereichtes Logistikkonzept in eingereichter Form umgesetzt wird. Der Bieter kann pro Konzept maximal 15 Punkte entsprechend der Benotungssystematik aus den Vergabeunterlagen erhalten.
Qualität
QualitätssicherungskonzeptDer Bieter reicht ein Qualitätssicherungskonzept ein. Das Konzept enthält alle Aspekte, die der Bieter zur Sicherstellung einer gleichbleibend guten Handschuhqualität vorsieht. Der Bieter beschreibt im Detail die einzelnen Maßnahmen, deren Zeitpunkte und ggf. Konsequenzen. Dem UKE ist an einer gleichbleibend guten Qualität der Untersuchungshandschuhe gelegen. Ggf. vorkommende Schwankungen sind mit Hilfe des Qualitätssicherungskonzepts zu vermeiden. Für die Ausarbeitung des Konzepts ist kein Formblatt o. ä. in den Unterlagen enthalten. Der Bieter nutzt zur Ausarbeitung bitte eine eigene Vorlage. Der Bieter kann zur Untermauerung der Konzeptbeschreibung gern zusätzlich zur Konzeptbeschreibung eigene QM-Dokumente einreichen. Der Bieter kann pro Konzept maximal 15 Punkte entsprechend der Benotungssystematik aus den Vergabeunterlagen erhalten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMHLM# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden di … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMHLM# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Martinistr. 52, 20251 Hamburg
Kontakt
submissionsstelle@uke.de

Bei uns erfasst

167Bekanntmachungen
97Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 330 (Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
0Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.08.2025
  3. BekanntmachungFrist 21.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c95b4e5-6494-40b2-af3b-a337fdd7f3ae.