Universitätsklinikum Bonn - Beschaffung eines kombinierten Einzel-Photonen-Emissions/Röntgen-Computertomographen (SPECT/CT)
Universitätsklinikum Bonn AöR · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 12.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53127, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Heute
Beschreibung
Beschaffung eines Kombinierten Einzel-Photonen-Emissions/Röntgen-Computertomographen (SPECT/CT)
Beschreibung des Loses
Die Universitätsklinik Bonn AÖR beabsichtigt, für die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die Anschaffung eines kombinierten Einzel-Photonen-Emissions/Röntgen-Computertomograph (SPECT/CT) mit Patientenlagerungstisch und Zubehör zu beschaffen. Es soll ein modernes SPECT/CT System beschafft werden, das in erster Linie für Ganzkörperuntersuchungen mit Schwerpunkt auf onkologische Fragestellungen eingesetzt werden soll. Zum erweiterten Leistungsspektrum sollen aber auch alle gängigen neurologischen, abdominellen, kardialen und vaskulären Untersuchungen des UKB abgedeckt werden. Des Weiteren erfolgt die nuklearmedizinische Diagnostik mit Tc-99m-basierten Radiopharmaka. Das System soll die Krankenversorgung auf höchstem Niveau sicherstellen, sowie die Durchführung aktueller Forschungsprojekte im Bereich der Onkologie, Kardiologie und Neurologie, mit verschiedenen Fragstellungen in der nuklearmedizinischen Therapie, ermöglichen. Somit ist es essentieller Bestandteil mit Schwerpunkt in der Entwicklung neuer Radiopharmaka und der Therapieforschung.as System bzw. der Anbieter müssen über eine Qualitätssicherung (QS) verfügen und gemäß ISO-Normen, sowie den allgemein gültigen Standards und Vorschriften für Nuklearmedizinischen Arbeitsplätze und dem MDR/MPDG, entsprechen. Sämtliche Planungsleistungen, sowie die zur Inbetriebnahme und Umsetzung des Strahlenschutzes erforderlichen Aufgaben und Anforderungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Das System muss nahtlos in die vorhandene System- und Netzwerklandschaft des Universitätsklinikums Bonn integriert werden können. Die Anbindung an die vorhandene PACS-Installation und das Orbis KIS der Fa. Dedalus werden vorausgesetzt. Alle geräteseitigen Schnittstellen (wie z.B. DICOM, HL7, etc.), die für die vollständige Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein. Bei Auslieferung wird die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle Hardware-, Software- und Firmware-Version geliefert. Die Gewährleistung muss mindestens 24 Monate betragen und ist im Angebotspreis enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Lieferung und Installation des Systems hinaus Wartungs- und Serviceleistungen optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Optionen besteht nicht. Die vollständige Inbetriebnahme, sowie die Ersteinweisungen und Mitarbeiterschulungen sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Demontage, den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung (inkl. Entsorgungsnachweis an das UKB) für das vorhandene Bestandsgerät, sofern der Auftragnehmer keine Weiterveräußerung des Bestandsgerätes vornimmt. Die hierfür ggfs. entstehenden Kosten sind anzugeben einzutragen. Darüber hinaus offeriert der Auftragnehmer einen Übernahmepreis für das vorhandene Bestandsgerät. Der Auftragnehmer übernimmt die Projektleitung für die Demontage des Bestandsgeräts und die vollständige Montae des Neugeräts.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es sind einzureichen: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB; b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister. c) Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handels … ganz lesenkürzer
Es sind einzureichen: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB; b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister. c) Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.- Kriterium
- Von den Bietern/Bietergemeinschaften wird die Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert.
- Kriterium
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer … ganz lesenkürzer
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. a) Es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu benennen, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag (im finanziellen und inhaltlich komplexen Umfang) vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Auftraggeber des Referenzprojektes; - Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.); - Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung etc.); - Ausführungszeitraum; - Auftragsvolumen; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer). b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter. c) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485:2003+AC:2009 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System. d) Bieter müssen angeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 8 MONTHS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: -
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, 50677 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sp … ganz lesenkürzer
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die unter genannten Anforderungen zur technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die … ganz lesenkürzer
1. Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die unter genannten Anforderungen zur technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. 2. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7) des anderen Unternehmens vorzulegen. 3. Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen. 4. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) abzugeben. 5. Auf Basis der vom Land Nordrhein-Westfalen gewährten Fördermittel gilt für die ausgeschriebene Leistung (das Großgerät) eine Preisobergrenze in Höhe von 1.500.000 EUR brutto. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Preisobergrenze nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV ganz oder teilweise aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDXMD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 330 (Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Medtronic GmbH6 Zuschläge
- Abbott Medical GmbH5 Zuschläge
- Boston Scientific Medizintechnik GmbH4 Zuschläge
- Medline International Germany GmbH4 Zuschläge
- P.J. Dahlhausen & Co. GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.01.2024 auf 09.02.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f9d089c-d4ea-4c15-a0a1-9e06c1a8f5c9.