Universität zu Köln - SAP RISE
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025_64_0186veröffentlicht 29.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
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Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50923, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (54 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (121 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Universität zu Köln (im Folgenden "UzK") beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft das SAP RISE Private Cloud Angebot der SAP Deutschland SE & Co. KG (im Folgenden "SAP") zu beschaffen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Gesamtpreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den fr … ganz lesenkürzer
A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYTXPFEH4S# A) Der Auftraggeber hat mit Bekanntmachung vom 20.10.2025 die freiwillige Ex Ante Transparenz Bekanntmachung veröffentlicht. Aktenzeichen: OJ S 201/2025 B) Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Ge … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYTXPFEH4S# A) Der Auftraggeber hat mit Bekanntmachung vom 20.10.2025 die freiwillige Ex Ante Transparenz Bekanntmachung veröffentlicht. Aktenzeichen: OJ S 201/2025 B) Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. C) Fortsetzung der Begründung: Die Implementierung eines jeden zusätzlichen Intermediärs resultiert in der Aufschichtung der von SAP bezogenen Leistungen, was zu einer Erhöhung der Marge sowie der Verwaltungskosten führt, ohne dass dabei ein technischer oder qualitativer Mehrwert generiert wird ("Margin Stacking"). Der Abschluss eines direkten Vertrags mit dem Unternehmen SAP bietet den Vorteil, dass Lizenz- oder Supportkosten vermieden werden können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verantwortung für den Betrieb, die Updates und die Security-Patches ausschließlich bei einem Vertragspartner liegt. Die Universität zu Köln muss aufgrund des von SAP verbindlich angekündigten Wartungsendes für das derzeitige ERP-System SAP ECC 6.0 zum 31. Dezember 2027 zwingend auf SAP S/4HANA migrieren. Ab diesem Zeitpunkt stellt SAP keine Fehlerbehebungen, Sicherheits- oder Rechtsanpassungsupdates mehr bereit. Ein Weiterbetrieb des Altsystems würde damit zu erheblichen Sicherheits-, Stabilitäts- und Compliance-Risiken führen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit (BSI-Anforderungen) und ordnungsgemäße Buchführung nach HGB und Hochschulrecht. Das SAP-System bildet bei der Universität zu Köln die zentrale digitale Integrationsplattform für nahezu sämtliche administrativen und betriebswirtschaftlichen Kernprozesse der Hochschule. Neben dem Finanz- und Rechnungswesen (inkl. Zahlungsverkehr, Debitoren-/Kreditorenverwaltung und Anlagenbuchhaltung) werden darüber u. a. auch - Finanzwesen, Rechnungslegung und Zahlungsverkehr, - Personalverwaltung, - Beschaffung und Materialwirtschaft, - Drittmittel- und Zuwendungsmanagement, - Immobilienmanagement (RE-FX), - Berichtswesen und Controlling. Nur die SAP SE ist in der Lage, die bestehende Lizenzbasis der Universität zu Köln rechtssicher, wirtschaftlich und revisionskonform in das Cloud-basierte Nutzungsmodell RISE with SAP zu überführen und zugleich alle für Betrieb, Sicherheit und Wartung erforderlichen Leistungen in einem integrierten Gesamtpaket bereitzustellen. Die direkte Beauftragung gewährleistet damit den rechtssicheren Erhalt der bisherigen Investitionen, vermeidet unnötige Zwischenmargen (Margin Stacking) und stellt die technische Integrität, Sicherheit und Compliance der künftigen SAP-Systemlandschaft sicher. Ein alternatives Beschaffungsmodell über Drittanbieter würde hingegen zu höheren Gesamtkosten, verlängerten Entscheidungswegen und zusätzlichen Schnittstellenrisiken führen, ohne einen eigenständigen technischen oder funktionalen Mehrwert zu schaffen. Eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten oder die Einschaltung eines Intermediärs würde zudem die eindeutige SLA-Zuordnung ("Single Point of Accountability") aufheben und die Systemverfügbarkeit gefährden. Ein stabiler, sicherer und rechtssicherer Betrieb dieser Systeme ist für die Gesamtfunktionalität der Hochschulverwaltung und die Fortführung sämtlicher Kernaufgaben der Universität zu Köln unabdingbar. Das SAP-System bildet die zentrale Integrationsplattform der Universität und unterstützt nahezu alle administrativen und betriebswirtschaftlichen Kernprozesse - darunter Finanz- und Rechnungswesen, Personal- und Stellenmanagement, Beschaffungs- und Vergabewesen, Drittmittelverwaltung, Anlagenbuchhaltung, Reisemanagement, Controlling, Berichtswesen und Schnittstellen zu Campus- und Forschungssystemen. Die technische und organisatorische Komplexität des Transformationsvorhabens erfordert daher eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb und Hersteller-Support aus einer Hand, um Schnittstellen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SAP Deutschland SE & Co. KG, Walldorf | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
- Website
- uni-koeln.de
- Kontakt
- vergabestelle@
verw.uni-koeln.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4f3f329e-768a-4626-8c3a-b6b3bd881bb8.