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Umweltplanung Industriegebiet Am Oberwald II (Los 2)

Stadtverwaltung Wörth am Rhein · Wörth am Rhein, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen E27929946veröffentlicht 22.12.2023erstmals 22.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1023 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung25 %
  • Herangehensweise an die konkrete Maßnahme45 %
  • Honorare30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 35 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die vorbereitenden Planungen (Rahmenplan, FNP-Änderung) und die Erstellung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Oberwald II“ in Wörth am Rhein. "Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind nur die Leistungen der Umweltplanung, die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich sind (Los 2).

Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen: Erstellung Grünordnungsplan, Änderung Landschaftsplan, Erstellung Umweltbericht im Rahmen des Bebauungsplans, Erstellung Umweltbericht im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung, Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Artenschutzprüfung, Erstellung FFH-Verträglichkeitsprüfung (inkl. Natura-2000-Vorprüfung)

Beschreibung des Loses

Der Auftrag umfasst die vorbereitenden Planungen (Rahmenplan, FNP-Änderung) und die Erstellung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Oberwald II“ in Wörth am Rhein. "Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind nur die Leistungen der Umweltplanung, die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich sind (Los 2).

Die Stadt Wörth am Rhein, im äußersten Südosten von Rheinland-Pfalz gegenüber der Stadt Karlsruhe gelegen, ist das industrielle Zentrum der Südpfalz. Zum Einen ist in Wörth das weltgrößte LKW-Montagewerk ansässig. Zum Anderen verfügt Wörth über einen der leistungsfähigsten Containerterminals am Oberrhein. Weitere bedeutende Industrie- und Gewerbebetriebe konzentrieren sich in dem 120 ha großen Industriegebiet „Am Oberwald“. Die Stadt Wörth beabsichtigt, auf einer ca. 45 ha großen Freifläche südwestlich des bestehenden Industriegebiets „Am Oberwald“ ein Industriegebiet auszuweisen („Am Oberwald II“). Ziel ist es, hier ein grünes, nachhaltiges Industriegebiet zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des neuen Industriegebiets schaffen soll. Als Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans soll im Vorfeld ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt werden, der die städtebaulichen, verkehrlichen und landschaftsplanerischen Eckpunkte für das Gebiet „Am Oberwald II“ definiert. Der Rahmenplan soll aufbauend auf einem schlüssigen Erschließungskonzept und einem Grünkonzept insbesondere Aussagen zur Bebauungsstruktur, zur Anbindung an die angrenzenden (über-)regionalen Verkehrswege (aktuell: B 9 und K 25; zukünftig: B 9 und B 293 mit der dann realisierten neuen Rheinbrücke) und zur harmonischen Einbindung in die Landschaft enthalten (insbesondere zum Auwald am Wörther Altrhein). Um die Realisierung planungsrechtlich vorzubereiten, ist parallel außerdem die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wörth am Rhein („FNP II“ von 2006) erforderlich, da sich der vorgesehene Gebietscharakter des geplanten Bebauungsplans nicht aus dem Flächennutzungsplan der Stadt ableiten lässt. Der Bebauungsplan soll den Namen „Am Oberwald II“ erhalten. Die Leistungen Bauleitplanung, Städtebaulicher Rahmenplan als Grundlage für den Bebauungsplan „Am Oberwald II“, Bebauungsplan (§ 8 BauGB) gem. § 21 HOAI, parallel Änderung Teilbereich Flächennutzungsplan (§ 5 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB) gem. § 20 HOAI werden in einem zuvor ausgeschriebenen Verfahren vergeben. . Größe des Plangebiets/ Geltungsbereichs: ca. 45 ha . Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen: . Umweltplanung Grünordnungsplan gemäß § 11 BNatSchG i.V.m. LNatSchG Rheinland-Pfalz gem. § 29 HOAI sowie Umweltbericht im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans, parallel Änderung des Landschaftsplans gem. § 25 HOAI (naturschutzfachlicher Beitrag) sowie Umweltbericht im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans, FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG i.V.m. § 36 BNatSchG, LNatSchG RLP) einschl. Natura-2000-Vorprüfung gemäß § 31 ff BNatSchG Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (§44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) einschl. Artenschutzprüfung . Stufe 1 umfasst LPH 1-2 Grünordnungsplan und LPH 1-2 Änderung Landschaftsplan, Vorbereitung/Grundlagenermittlung Umweltberichte, FFH-Vorprüfung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe 2 umfasst LPH 3-4 Grünordnungsplan und LPH 3-4 Änderung Landschaftsplan Endfassung Umweltberichte, FFH-Vorprüfung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

. Detaillierte Leistungsbeschreibungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) siehe Anlagen (Aufgabenbeschreibung, Leistungsverzeichnis). In Stufe 1 bzw. LPH 1 soll nochmals überprüft und dargelegt werden, welche Leistungsbausteine zur Erstellung des Bebauungsplans erforderlich sind. Optional können zusätzliche Leistungen beauftragt werden. Nur die erforderlichen Leistungen werden beauftragt. . Zeitraum der Ausführung: Das Projekt beginnt unmittelbar nach Auftragsvergabe 2024und soll zügig durchgeführt werden. Stufe 1 soll möglichst in einem Zeitrahmen von weniger als 16 Monaten bearbeitet werden. .

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung25 %
Herangehensweise an die konkrete Maßnahme45 %
Honorare30 %
Qualität
Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die konkrete Auftragsabwicklung
Qualität
Herangehensweise an die konkrete Maßnahme
Preis
Honorare

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicheru … ganz lesenNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV: Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Kriterium
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) er … ganz lesenErklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt. . Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. . Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert. Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen. Webseite zur Erstellung einer EEE: https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Kriterium
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Umweltplanung, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Ja … ganz lesenDie tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung Umweltplanung, sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen. . Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. . Die Projektleitung Umweltplanung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. . Die Referenzen dürfen nachweislich nicht älter als 5 Jahre sein, das heißt der Abschluss der Referenzprojekte muss 2018 oder später erfolgt sein. . Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben: . Bei Bewerbung ist für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Umweltplanung mindestens je 1 Referenz je Wertungskriterium – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie beschrieben – vorzulegen. . Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 im entspechenden Bereich betragen. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt” und/oder „Stadtplaner” und/oder „Ingenieur” und/oder „Master” und/oder „Bachelor” oder vergleichbarer Hochschulabschluss. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite)Frist 19.01.2024
  2. BekanntmachungFrist 19.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd515e9c-4995-4b0f-aa9b-3383c5a47773.