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Umsetzung des ideellen Begleitprogramms des Brandenburg-Stipendiums für Landlehrerinnen und Landlehrer ab dem 01.10.2026

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 03/2026/36.4veröffentlicht 25.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 37 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftragnehmer soll für Lehramtsstudierende, die das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer erhalten, ein ideelles Begleitprogramm mit verschiedenen Fortbildungsangeboten, Netzwerkveranstaltungen und einem Mentoren-Programm anbieten.

Beschreibung des Loses

Die Gewinnung von grundständig qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern für den Brandenburger Schuldienst ist und bleibt für die Bildungspolitik ein zentrales Thema. Der Bedarf ist weiterhin hoch - vor allem in den ländlichen Regionen Brandenburgs. Das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer wurde 2021 eingerichtet, um durch eine individuelle Förderung - materiell und ideell - Lehramtsstudierende für Schulen zu gewinnen, die einen hohen Anteil an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und daher einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben (sogenannte Programmschulen). Durch den frühen Kontakt zu den jeweiligen Programmschulen und Orten sollen Bindungen aufgebaut werden, die langfristig tragen und somit Bildungsqualität sichern. Das Stipendienprogramm bietet den Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600,- Euro sowie ein ideelles Begleitprogramm mit verschiedenen Fortbildungsangeboten, Netzwerkveranstaltungen und einem Mentoren-Programm. Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend. Der mögliche Förderzeitraum beginnt frühestens mit dem Beginn des 3. Jahres des Lehramtsstudiums. Er endet mit dem Studienabschluss in der Regelstudienzeit. Die ideelle Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten soll: - die Stipendiatinnen und Stipendiaten in ihrer persönlichen Entwicklung als angehende Lehrkräfte unterstützen und die dafür notwendigen Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsleistungen anbieten, - eine individuelle Beratung sicherstellen und zu Beginn der Programmteilnahme ein Kennenlerngespräch, ein jährliches "Status-quo-Gespräch" sowie die Erreichbarkeit für auftretende Fragen während des Förderzeitraums garantieren, - im Rahmen der Fortbildungsangebote Veranstaltungen anbieten, welche die pädagogisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten in Ergänzung zum Lehramtsstudium fördern. Beratende, moderierende und vermittelnde Tätigkeiten in unterschiedlichen Kontexten und mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren des schulischen Umfelds sollen Berücksichtigung finden. Auch sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten konkrete Bedarfe/Seminarthemen äußern können und diese bei der Seminarplanung Berücksichtigung finden. - die Vernetzung zwischen den Stipendiatinnen und Stipendiaten als auch mit der Region sowie den Akteuren vor Ort fördern. Der Berufseinstieg soll dadurch erleichtert werden. Das Angebot zur ideellen Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss sich mindestens an folgenden Rahmenbedingungen orientieren: 1. Jährlich werden 40 Stipendien vergeben - 20 Stipendien zum 1. April eines Jahres (Sommersemester), 20 Stipendien zum 1. Oktober (Wintersemester). Die maximale Förderdauer beträgt 3 Jahre. Damit befinden sich pro Jahr durchschnittlich 120 Stipendiatinnen und Stipendiaten im Programm, welche vom Auftragnehmer begleitet und beraten werden müssen. 2. Es ist ein Beratungsangebot für die Stipendiatinnen und Stipendiaten anzubieten, welches einen guten Einstieg in das Programm gewährleistet sowie die kontinuierliche Begleitung über den jeweiligen Förderzeitraum sichert. Es ist darzustellen, in welcher Form und in welchem Umfang die Stipendiatinnen und Stipendiaten beraten und unterstützt werden. Es wird erwartet, dass zu Beginn der Förderung ein persönliches Kennenlerngespräch erfolgt, im Anschluss einmal pro Jahr ein "Status-quo-Gespräch" geführt wird und während der Förderung eine regelmäßige Ansprechbarkeit gegeben ist. 3. Es ist pro Semester ein Seminarangebot mit ganztägigen Seminaren anzubieten, das allen Stipendiatinnen und Stipendiaten die Teilnahme an mindestens zwei unterschiedlichen Seminaren ermöglicht. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind zur Teilnahme an zwei Seminaren pro Semester verpflichtet. Die Seminare sollen möglichst in Kleingruppen organisiert sein und moderne Unterrichtsmethoden enthalten (u.a. Lern-, Rollen- und Sportspiele, Diskussionen, projektorientiertes Arbeiten). Die erforderliche Technik und notwendige Materialien für die Seminardurchführung sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. 4. Die Seminare sollen in der Regel samstags stattfinden, um die Vereinbarkeit von Lehramtsstudium und Stipendienprogramm zu gewährleisten (außerhalb der Vorlesungszeit können die Seminare auch an anderen Wochentagen stattfinden). 5. Mindestens einmal pro Jahr ist ein zweitägiges Seminar anzubieten, das der Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten untereinander und mit der Region bzw. ihren Schulen dienen soll (Vernetzungstreffen). Das zweitägige Seminar ist grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit durchzuführen an einem mit dem Liniennetz Regionalverkehr des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) zu erreichenden Ort einschließlich einer Übernachtung. Die Teilnahme ist für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichtend. Die erforderliche Technik und notwendige Materialien für die Seminardurchführung sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. 6. Die Veranstaltungsinhalte und -orte sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Hinsichtlich der Orte ist darauf zu achten, dass dem regionalen Bezug der Programmschulen Rechnung getragen wird. Landeseigene Räumlichkeiten können in Absprache genutzt werden. 7. Es wird überdies erwartet, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Vernetzungs- und Kontaktangeboten der jeweiligen Einsatzregion unterstützt werden wie z.B. Unterstützung bei der Wohnungssuche, Arbeitsplatzsuche des Partners/Partnerin oder der Suche eines Kitaplatzes. Gleichzeitig wird die Vernetzung mit dem jeweils zuständigen staatlichen Schulamt für alle in dem Bereich tätigen Stipendiaten gewünscht, um den Austausch der zukünftigen Lehrkräfte zu fördern. Mindestens einmal pro Semester soll diesbezüglich in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Newsletter herausgegeben werden, der die Stipendiatinnen und Stipendiaten über wichtige Themen informiert. 8. Der Auftragnehmer hat die Teilnahme an der ca. zweistündigen Stipendienvergabe sicherzustellen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Keine Bewertung erforderlich, da für die Leistungsumsetzung nur ein Wirtschaftsteilnehmer in Betracht kommt. Unterlagen werden auf Vollständigkeit, Preise auf Angemessenheit geprüft, zu erbringende Leistungen müssen im Rahmen einer Konzeptdarstellung zugesichert werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoption (zeitlicher Aspekt)
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, siehe § 160 Absatz 1 GWB. Der Nachprüfantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1GWB unzulässig, soweit: "1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ei … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, siehe § 160 Absatz 1 GWB. Der Nachprüfantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1GWB unzulässig, soweit: "1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5HHZD9# Das im Abschnitt zu dem zukünftigen Vertragspartner eingetragene Datum ist das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung. Ein Datum des Vertragsschlusses kann hier noch nicht eingetragen werden, weil der Vertragsschluss nicht vor Ablauf von 10 Tagen nach Veröffent … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5HHZD9# Das im Abschnitt zu dem zukünftigen Vertragspartner eingetragene Datum ist das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung. Ein Datum des Vertragsschlusses kann hier noch nicht eingetragen werden, weil der Vertragsschluss nicht vor Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen kann und daher das konkrete Datum für den Vertragsschluss noch nicht benannt werden kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb547f13-650b-4660-8ae7-e3b06ae727c1.