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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Umsetzung der Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" zur Einführung des Kommunalen Unterstützungssystems "KUS" in den Schulen der Stadt Hamm

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle · Hamm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-04/142veröffentlicht 23.04.2025erstmals 23.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 521 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamm.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2025 – 31.07.2027, bis zu 6 Verlängerungen
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 19 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
    vor 17 Monaten
  4. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 17 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 06:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  6. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 15 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt in dieser Ausschreibung die Leistungen der Säule I "schulische Betreuungsangebote und Familiengrundschulzentren" in diesem Offenen Verfahren europaweit aus.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Jahn-/Lindenschule (Grund- und Förderschule)

Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schülerinnen und Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülerinnen und Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schülerinnen und Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.

2 Jahre–
2
Johannesschule (Grundschule)

Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schülerinnen und Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülerinnen und Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schülerinnen und Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.

2 Jahre–
3
Theodor-Heuss-Schule (Grundschule)

Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schülerinnen und Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülerinnen und Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schülerinnen und Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.

2 Jahre–
4
Sophie-Scholl-Schule (Gesamtschule)

Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schülerinnen und Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülerinnen und Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schülerinnen und Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.

2 Jahre–
5
Friedrich-Ebert-Realschule (Realschule)

Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schülerinnen und Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülerinnen und Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schülerinnen und Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.

2 Jahre–
6
Märkische Gymnasium (Gymnasium)

Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an: - Stärkung der Familien vor Ort - Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung - Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen. Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen der Schülerinnen und Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können. Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülerinnen und Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen. Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schülerinnen und Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Aussagekräftige Auftragnehmer Beschreibung, Ziele und Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit (Vordruck Bieterfragebogen) (1.2) Referenzen (Vordruck Bieterfragebogen) der vergangenen 3 Jahre (2022 bis 2024) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ v … ganz lesen(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Aussagekräftige Auftragnehmer Beschreibung, Ziele und Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit (Vordruck Bieterfragebogen) (1.2) Referenzen (Vordruck Bieterfragebogen) der vergangenen 3 Jahre (2022 bis 2024) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Leistungen. Referenzen mit Angabe der Leistung / Maßnahme Art / Zielgruppe, des Auftragswertes, Leistungszeitraumes, Auftraggebers (Name des Auftraggebers mit Organisations-einheit und zentraler Tel.-Nr.). Der Nachweis ist erbracht, wenn der Bieter bereits zur zu vergebenden Leistung quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere: - Erfahrungen des Bieters bei Tätigkeiten an Schulen im Primarbereich mit vergleichbaren Zielgruppen und Zielsetzungen. - Erfahrungen in der Gruppenarbeit mit Schülern im Primarbereich, dabei muss die Arbeit mit den Schülern im schulischen Kontext stattgefunden haben. Die ausschließliche Arbeit mit einzelnen Kindern reicht hier nicht aus. Sofern ein Bieter bereits aktuell entsprechende OGSsen an Schulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2024/2025 als Träger übernommen hat, müssen keine Referenzen mehr vorgelegt werden. Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. (2) Auf besondere Anforderung innnerhalb von 6 Kalendertagen: (2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
bis zu 6-mal: Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2033. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Optionen
Die meisten Schulen bieten derzeit nicht alle möglichen Angebote an. Angebote, die derzeit nicht genutzt werden, können jeweils zum Schuljahresbeginn nachgebucht bzw. optional beauftragt werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht jedoch nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
05.06.2025, 06:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Ei … ganz lesenLeistung: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str- 9, 48147 Münster
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTM1JB5U2 (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTM1JB5U2 (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: - Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" - Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" - Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben - die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck Bieterfragebogen) (1.4) Bei Eignungsleihe: - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (1.6) Vordruck "Angebot" (1.7) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot (2) Auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen: (2.1) Bei Nachunternehmereinsatz - Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Leistungsbeschreibung - Leistungsverzeichnisse der Lose 1 bis 6 inkl. der darin enthaltenen Schulsteckbriefe der Schulen - Wertungsmatrix - Bewerbungsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe - Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 26.05.2025 auf 05.06.2025 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7338e65f-5491-410b-8763-3b32dfb83fbf.