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Umsetzung Breitbandausbau im Landkreis Prignitz, weiterführende technische Beratungsleistungen für Infrastrukturmaßnahmen

Landkreis Prignitz · Perleberg, Brandenburg

Aktenzeichen GBV.KUI.023.25/offV EUveröffentlicht 26.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 494 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Umsetzungskonzept40 %
  • Referenzen30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 16 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Berliner Str. 8, 1948 Perleberg
    vor 16 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Im Rahmen der Beratungs- und Planungsleistung für den Breitbandausbau im Landkreis Prignitz soll im nächsten Schritt die Ausschreibung des Infrastrukturausbaus unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Markterkundungsverfahrens fristgerecht durchgeführt werden.

Beschreibung des Loses

Die Beratung dient der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen im Landkreis Prignitz im Sinne Punkt Nr. 3.1 oder 3.2 der Gigabitstrategie 2.0. Daher richtet sich die Aufgabenstellung der Planungs- und Beratungsleistungen maßgeblich an den Anforderungen dieser aus.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Berechnung der Punktzahl des Kriteriums Preis: Beim Kriterium Preis erhält das günstigste Angebot 40 Punkte. Die Punkte der weiteren Bieter berechnen sich wie folgt: (Preis günstigster Bieter / Preis Bieter) x Maximalpunktzahl Wenn es sich bei dem Ergebnis um keine ganze Zahl handelt, wird sie kaufmännisch auf die nächste ganze Zahl gerundet. Die Punktzahl geht mit 30% in die Wertung ein.
Qualität
UmsetzungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 40Berechnung der Punktzahl des Kriteriums Qualität: 40 Punkte sehr überzeugend d.h. sehr schlüssige und fundierte Darstellung; die Darstellung ist sehr konkret, berücksichtigt in besonderem Maße die Ziele, Rahmenbedin-gungen und die zu erbringende Leistung / Funktionalität; ist plausibel, nachvollziehbar und dient augenscheinlich in besonderer Weise der Zielerreichung 30 Punkte gut d.h. schlüssige und gute Darstellung; die Darstellung ist konkret, be-rücksichtigt die Ziele, die Rahmenbedingungen und die zu erbringende Leistung / Funktionalität, ist plausibel, nachvollziehbar und entspricht im Wesentlichen oder voll den Anforderungen 20 Punkte ausreichend d.h. die Darstellung ist geradeso nachvollziehbar; die Ziele und Rahmenbedingungen und die zu erbringende Leistung / Funktionalität werden teilweise berücksichtigt; Plausibilität weist Defizite auf, Anforderungen werden größtenteils erfüllt 10 Punkte mangelhaft d.h. die Darstellung ist kaum nachvollziehbar oder unkonkret, berücksichtigt die Ziele, die Rahmenbedingungen und die zu erbringende Leistung / Funktionalität wenig und entspricht kaum im erforderlichen Umfang den Anforderungen 0 Punkte Ungenügend Die Punktzahl geht mit 30% in die Wertung ein.
Qualität
ReferenzenGewichtung (Punkte, genau) 30Berechnung der Punktzahl des Kriteriums Referenzen/Projektteam: 40 Punkte Sehr überzeugend Team bestehend aus mind. 3 Mitarbeitern; Durchschnittlich mind. als 15 einschlägige Referenzen über eine we-sentliche Beteiligung an vergleichbaren Beratungsaufträgen - Gigabit 2.0 - oder zum Auftrag passende Schulungsnachweise pro am Projekt beteiligter Person; 30 Punkte gut Team bestehend aus mind. 2 Mitarbeitern; Durchschnittlich 12 oder mehr einschlägige Referenzen über eine we-sentliche Beteiligung an vergleichbaren Beratungsaufträgen - Gigabit 2.0 - oder zum Auftrag passende Schulungsnachweise pro am Projekt beteiligter Person; 20 Punkte ausreichend Team bestehend aus mind. 2 Mitarbeitern; Durchschnittlich 8 oder mehr einschlägige Referenzen über eine wesentliche Beteiligung an Beratungsaufträgen - Gigabit 2.0 - oder zum Auftrag passende Schulungsnachweise pro am Projekt beteiligter Person; 10 Punkte mangelhaft 1 Mitarbeiter; Durchschnittlich 3 oder mehr einschlägige Referenzen über eine wesentliche Beteiligung an Beratungsaufträgen - Gigabit 2.0 - oder zum Auftrag passende Schulungsnachweise pro am Projekt beteiligter Person Liegen weniger als drei einschlägige Referenzen oder Schulungsnachweise vor, ist der Bieter ungeeignet und das Angebot fällt aus der Wertung. Die Punktzahl geht mit 20% in die Wertung ein.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein B … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der … ganz lesenZum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Nachweisführung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die beigefügte Eigenerklärung zu verwenden: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, bzw. Erklärung des Bieters, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen im Auftragsfall absi … ganz lesenZum Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, bzw. Erklärung des Bieters, dass er die vorgegebenen Versicherungssummen im Auftragsfall absichern wird - Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall innerhalb von vier Wochen vorzulegen. - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Versicherung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungspolice) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
01.07.2025, 13:00 Uhr. Berliner Str. 8, 1948 Perleberg. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Es wird mindestens der Lohn nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz von aktuell 13 Euro/h gezahlt. - beigefügter Nachweis zur Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist vorzulegen (auch an Anforderung für evtl. Nachunternehmer) … ganz lesenLeistung: 1. Es wird mindestens der Lohn nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz von aktuell 13 Euro/h gezahlt. - beigefügter Nachweis zur Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist vorzulegen (auch an Anforderung für evtl. Nachunternehmer) 2. Der unterschriebene Beratungsvertrag und die Vereinbarung zu den Mindestanforderungen gem. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) werden Vertragsbestandteil.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemach … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 01.07.2025 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50H5ZS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d0eb2763-14d7-4091-89c9-33aba70cd582.