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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Umplanung Schöpfwerk Bullenbruch

NLWKN Betriebsstelle Stade · Stade, Niedersachsen

Aktenzeichen S21.2026-160.002veröffentlicht 03.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 36 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stade21680, Landkreis Stade, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Personal70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an NLWKN Betriebsstelle Stade
    vor 43 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 36 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Das Schöpfwerk Bullenbruch wird zur Steigerung der Förderleistung von 4 m³/s auf 6 m³/s und zur Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit umgebaut. Zur Erhöhung der Förderleistung wird die Pumpentechnik inkl. der Stromversorgung komplett ausgetauscht. Die Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit für den Fischabstieg soll durch fischschonende Pumpentechnik realisiert werden. Die Planung umfasst den Ingenieurbau, die gesamte technische Ausrüstung sowie Instandsetzungen am denkmalgeschützten Bestand.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung

Die im Folgenden beschriebenen sind nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen. Der Auftraggeber hat bereits qualifizierte Vorleistungen erbracht. Diese Vorleistungen sind vom Auftragnehmer zwingend als verbindliche Planungsgrundlage zu übernehmen und fortzuführen. Die Vergütung reduziert sich um die bereits erbrachten Prozentpunkte nach § 8 HOAI. Das Honorar richtet sich nach den Leistungsbildern der aktuell gültigen HOAI. Prozentuale Honorarabschläge durch den Bieter sind im Rahmen des Wettbewerbs zulässig. Nach HOAI Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 6 für - LPH 1 (Grundlagenermittlung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 2 (Vorplanung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 3 (Entwurfsplanung): Zu 50 % erbracht. Wiederholung der gesamten LPH 3 aufgrund der Abweichung von der bisher geplanten Pumpentechnik. Restleistung (100 %) durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % vollständig erbracht. Keine Leistung durch AN. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Als besondere Leistungen sind folgende drei Leistungen zu erbringen: Der vorh. Erläuterungsbericht aus der Entwurfsplanung (LP3) ist im Rahmen der Wiederholung dieser Leistungsphase durch den AN auf die aktuelle Planungsvariante anzupassen und Fortzuschreiben. Der Entwurfsbericht ist für den Einbau von zwei drucklosen fischschonenden Rohrmantelschnecken erstellt. Ein Kostenvergleich zeigt das Lösungsvarianten mit Druckpumpen (z.B. Halbaxialpumpen) die Mortalitätsraten <5 % aufweisen wirtschaftlichere Lösungskonzepte für das Schöpfwerk ermöglicht. Neben den Grundleistungen sind folgende spezifische Aufgaben zwingend im Leistungssoll enthalten: EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Moderation der Risikobeurteilungen aller Gewerke und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für das Schöpfwerk als "Gesamtheit von Maschinen". BBQ-Management: Gestellung eines fachkundigen BBQ-Koordinators zur Planung und Umsetzung eines Betonbaukonzepts der Klasse BBQ-S nach DIN 1045-1000. Denkmalrechtliches Gutachten: Fachgerechte Dokumentation der geschützten Bausubstanz in Abstimmung mit dem Landkreis Stade gemäß Zusage I.3.2.12 des PFB. Fischereibiologische Begleitung: Nachweis der Fischverträglichkeit der Gesamtanlage sowie Monitoring des Fischabstiegs in der ersten Betriebsphase. Bauzeitliche Konzepte: Planung einer bauzeitlichen Entwässerung für 3 m³/s sowie Erstellung eines Sturmflut-Räumungskonzepts für die Baustelle. Schadstoffuntersuchung und REK: Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts für belastete Baustoffe (z. B. PCB, Asbest) im Bestand. Beweissicherung und Monitoring: Dokumentation des Zustands der Nachbarbebauung und der Brücke K36 sowie kontinuierliche Erschütterungsmessungen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.

––
2
Tragwerksplanung

Die im Folgenden beschriebenen sind nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen. Der Auftraggeber hat bereits qualifizierte Vorleistungen erbracht. Diese Vorleistungen sind vom Auftragnehmer zwingend als verbindliche Planungsgrundlage zu übernehmen und fortzuführen. Die Vergütung reduziert sich um die bereits erbrachten Prozentpunkte nach § 8 HOAI. Das Honorar richtet sich nach den Leistungsbildern der aktuell gültigen HOAI. Prozentuale Honorarabschläge durch den Bieter sind im Rahmen des Wettbewerbs zulässig. Nach HOAI Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 6 für - LPH 1 (Grundlagenermittlung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 2 (Vorplanung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 3 (Entwurfsplanung): Zu 50 % erbracht. Wiederholung der gesamten LPH 3 aufgrund der Abweichung von der bisher geplanten Pumpentechnik. Restleistung (100 %) durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % vollständig erbracht. Keine Leistung durch AN. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Als besondere Leistungen sind folgende drei Leistungen zu erbringen: Der vorh. Erläuterungsbericht aus der Entwurfsplanung (LP3) ist im Rahmen der Wiederholung dieser Leistungsphase durch den AN auf die aktuelle Planungsvariante anzupassen und Fortzuschreiben. Der Entwurfsbericht ist für den Einbau von zwei drucklosen fischschonenden Rohrmantelschnecken erstellt. Ein Kostenvergleich zeigt das Lösungsvarianten mit Druckpumpen (z.B. Halbaxialpumpen) die Mortalitätsraten <5 % aufweisen wirtschaftlichere Lösungskonzepte für das Schöpfwerk ermöglicht. Neben den Grundleistungen sind folgende spezifische Aufgaben zwingend im Leistungssoll enthalten: EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Moderation der Risikobeurteilungen aller Gewerke und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für das Schöpfwerk als "Gesamtheit von Maschinen". BBQ-Management: Gestellung eines fachkundigen BBQ-Koordinators zur Planung und Umsetzung eines Betonbaukonzepts der Klasse BBQ-S nach DIN 1045-1000. Denkmalrechtliches Gutachten: Fachgerechte Dokumentation der geschützten Bausubstanz in Abstimmung mit dem Landkreis Stade gemäß Zusage I.3.2.12 des PFB. Fischereibiologische Begleitung: Nachweis der Fischverträglichkeit der Gesamtanlage sowie Monitoring des Fischabstiegs in der ersten Betriebsphase. Bauzeitliche Konzepte: Planung einer bauzeitlichen Entwässerung für 3 m³/s sowie Erstellung eines Sturmflut-Räumungskonzepts für die Baustelle. Schadstoffuntersuchung und REK: Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts für belastete Baustoffe (z. B. PCB, Asbest) im Bestand. Beweissicherung und Monitoring: Dokumentation des Zustands der Nachbarbebauung und der Brücke K36 sowie kontinuierliche Erschütterungsmessungen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.

––
3
Technische Ausrüstung

Die im Folgenden beschriebenen sind nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen. Der Auftraggeber hat bereits qualifizierte Vorleistungen erbracht. Diese Vorleistungen sind vom Auftragnehmer zwingend als verbindliche Planungsgrundlage zu übernehmen und fortzuführen. Die Vergütung reduziert sich um die bereits erbrachten Prozentpunkte nach § 8 HOAI. Das Honorar richtet sich nach den Leistungsbildern der aktuell gültigen HOAI. Prozentuale Honorarabschläge durch den Bieter sind im Rahmen des Wettbewerbs zulässig. Nach HOAI Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 6 für - LPH 1 (Grundlagenermittlung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 2 (Vorplanung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 3 (Entwurfsplanung): Zu 50 % erbracht. Wiederholung der gesamten LPH 3 aufgrund der Abweichung von der bisher geplanten Pumpentechnik. Restleistung (100 %) durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % vollständig erbracht. Keine Leistung durch AN. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Als besondere Leistungen sind folgende drei Leistungen zu erbringen: Der vorh. Erläuterungsbericht aus der Entwurfsplanung (LP3) ist im Rahmen der Wiederholung dieser Leistungsphase durch den AN auf die aktuelle Planungsvariante anzupassen und Fortzuschreiben. Der Entwurfsbericht ist für den Einbau von zwei drucklosen fischschonenden Rohrmantelschnecken erstellt. Ein Kostenvergleich zeigt das Lösungsvarianten mit Druckpumpen (z.B. Halbaxialpumpen) die Mortalitätsraten <5 % aufweisen wirtschaftlichere Lösungskonzepte für das Schöpfwerk ermöglicht. Neben den Grundleistungen sind folgende spezifische Aufgaben zwingend im Leistungssoll enthalten: EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Moderation der Risikobeurteilungen aller Gewerke und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für das Schöpfwerk als "Gesamtheit von Maschinen". BBQ-Management: Gestellung eines fachkundigen BBQ-Koordinators zur Planung und Umsetzung eines Betonbaukonzepts der Klasse BBQ-S nach DIN 1045-1000. Denkmalrechtliches Gutachten: Fachgerechte Dokumentation der geschützten Bausubstanz in Abstimmung mit dem Landkreis Stade gemäß Zusage I.3.2.12 des PFB. Fischereibiologische Begleitung: Nachweis der Fischverträglichkeit der Gesamtanlage sowie Monitoring des Fischabstiegs in der ersten Betriebsphase. Bauzeitliche Konzepte: Planung einer bauzeitlichen Entwässerung für 3 m³/s sowie Erstellung eines Sturmflut-Räumungskonzepts für die Baustelle. Schadstoffuntersuchung und REK: Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts für belastete Baustoffe (z. B. PCB, Asbest) im Bestand. Beweissicherung und Monitoring: Dokumentation des Zustands der Nachbarbebauung und der Brücke K36 sowie kontinuierliche Erschütterungsmessungen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Personal70 %
Kosten
PreisZur Ermittlung des Honorars in der Objektplanung für die Leistungsphasen 1 - 6 ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.962.500 Euro auszugehen. Grundlage für die Ermittlung der Honorare sind die Tabellenwerke der HOAI 2021, hier sind jeweils entsprechende Zu- und Abschläge auf die angegebenen Werte zu machen. Eine Unterschreitung der Mindestwerte ist dabei unzulässig. Das Honorar richtet sich nach den Leistungsbildern der aktuell gültigen HOAI. Prozentuale Honorarabschläge durch den Bieter sind im Rahmen des Wettbewerbs zulässig. Nach HOAI Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 6 für - LPH 1 (Grundlagenermittlung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 2 (Vorplanung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 3 (Entwurfsplanung): Zu 50 % erbracht. Wiederholung der gesamten LPH 3 aufgrund der Abweichung von der bisher geplanten Pumpentechnik. Restleistung (100 %) durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % vollständig erbracht. Keine Leistung durch AN. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.
Qualität
PersonalErstellung eines Personaleinsatzplans mit verbindlicher Nennung des Projektverantwortlichen / Projektleiters und mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung in der Objektplanung erbringen sollen. Für die genannten Personen ist ihre Qualifikation/Erfahrung z.B. mittels Referenzen der von ihnen bisher durchgeführten Projekte nachzuweisen. Es erfolgt eine Vorstellung des Personals und des Büros des AN am Sitz des AG im Rahmen eines 20 min. Vortrags durch den AN mit einer anschließenden Besprechung von 15 min.

Eignung6 von 6 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 1,5 Mio. EUR. Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Es ist ein Mindestjahresumsatz der mindestens letzten 2 Jahre in Höhe von jeweils 150.000 Euro nachzuweisen. Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann den Anlagen 005 und 006 entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Weitere Angaben hierzu unter dem Pkt. "Verfahren" Zusätzliche Informationen in dieser Bekanntmachung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragg … ganz lesenGem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDCRKK5# Zusätzliche Angaben zum Verfahren Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Prüfung des form- und fristgerechten Eingangs der geforderten Unterlagen 2. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlag … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDCRKK5# Zusätzliche Angaben zum Verfahren Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Prüfung des form- und fristgerechten Eingangs der geforderten Unterlagen 2. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sofern ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. 3. Angaben zu Nachunternehmern, Eignungsleihe und Bewerbergemeinschaften müssen mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb abgegeben werden. 4. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens berücksichtigt werden: Geplante Mindestanzahl pro Los: 5 / Höchstanzahl pro Los: 5 Hinweis VgV § 51 (3): Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber berücksichtigt, die über die geforderte Eignung verfügen. 5. Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 100% Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann den Anlagen 005 und 006 entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung sind von dem Bewerber bis zu drei abgeschlossene Referenzen für das jeweilige Los ( Leistungsbild) gem. der Anlage 005 "Allgemeine Angaben zu Referenzen" mit Angabe des privaten oder öffentlichen Auftraggebers einzureichen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 15 Jahren erbrachten worden sein und sollten eine hohe Vergleichbarkeit zum planenden Projekt aufweisen. Wichtiger Hinweis: Falls mit dem Teilnahmewettbewerb eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird, bzw. Nachunternehmer beauftragt werden (s. Teilnahmeantrag), so können die Referenzen der Arge-Partner oder Nachunternehmer beigelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 6. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen. Hinweise zur Abgabe Teilnahmeanträge/Angebote Die elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich. Die elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden. Bei elektronischer Teilnahme- Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.

Lose 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Personal70 %
Kosten
PreisZur Ermittlung des Honorars in der Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 - 6 ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.320.000 Euro auszugehen. Grundlage für die Ermittlung der Honorare sind die Tabellenwerke der HOAI 2021, hier sind jeweils entsprechende Zu- und Abschläge auf die angegebenen Werte zu machen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.
Qualität
PersonalErstellung eines Personaleinsatzplans mit verbindlicher Nennung des Projektverantwortlichen / Projektleiters und mit namentlicher Benennung der Personen, welche die Leistung in der Tragwerksplanung erbringen sollen. Für die genannten Personen ist ihre Qualifikation/Erfahrung z.B. mittels Referenzen der von ihnen bisher durchgeführten Projekte nachzuweisen. Es erfolgt eine Vorstellung des Personals und des Büros des AN am Sitz des AG im Rahmen eines 20 min. Vortrags durch den AN mit einer anschließenden Besprechung von 15 min.

Eignung6 von 6 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 1,5 Mio. EUR. Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Es ist ein Mindestjahresumsatz der mindestens letzten 2 Jahre in Höhe von jeweils 150.000 Euro nachzuweisen. Der Nachweis ist den Teilnahmeunterlagen beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann den Anlagen 005 und 006 entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Weitere Angaben hierzu unter dem Pkt. "Verfahren" Zusätzliche Informationen in dieser Bekanntmachung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragg … ganz lesenGem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDCRKK5# Zusätzliche Angaben zum Verfahren Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Prüfung des form- und fristgerechten Eingangs der geforderten Unterlagen 2. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlag … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDCRKK5# Zusätzliche Angaben zum Verfahren Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: 1. Prüfung des form- und fristgerechten Eingangs der geforderten Unterlagen 2. Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sofern ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. 3. Angaben zu Nachunternehmern, Eignungsleihe und Bewerbergemeinschaften müssen mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb abgegeben werden. 4. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens berücksichtigt werden: Geplante Mindestanzahl pro Los: 5 / Höchstanzahl pro Los: 5 Hinweis VgV § 51 (3): Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestanzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber berücksichtigt, die über die geforderte Eignung verfügen. 5. Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 100% Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann den Anlagen 005 und 006 entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind ausschließlich die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung sind von dem Bewerber bis zu drei abgeschlossene Referenzen für das jeweilige Los ( Leistungsbild) gem. der Anlage 005 "Allgemeine Angaben zu Referenzen" mit Angabe des privaten oder öffentlichen Auftraggebers einzureichen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 15 Jahren erbrachten worden sein und sollten eine hohe Vergleichbarkeit zum planenden Projekt aufweisen. Wichtiger Hinweis: Falls mit dem Teilnahmewettbewerb eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird, bzw. Nachunternehmer beauftragt werden (s. Teilnahmeantrag), so können die Referenzen der Arge-Partner oder Nachunternehmer beigelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 6. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen. Hinweise zur Abgabe Teilnahmeanträge/Angebote Die elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich. Die elektronische Teilnahme- Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden. Bei elektronischer Teilnahme- Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Harsefelder Strasse 2, 21680 Stade
Kontakt
poststelle.std@nlwkn.niedersachsen.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18eceab8-3b60-40c0-81a2-b397aa8905de.