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Umgestaltung Hornsche Straße

Stadt Detmold - Fachbereich 5 - Immobilienmanagement und Tiefbau · Detmold, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0152veröffentlicht 05.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Detmold32756, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Leistungsfähigkeit10 %
  • vergleichbare Projekte40 %

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Straßenplanung gem. HOAI Verkehrsanlagen (LOS 1) / Beleuchtungsplanung (LOS 2) / Lichtsignalanlagenplanung (LOS 3)

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Umgestaltung der Hornschen Straße zwischen der Straße "Neustadt" und der Leopoldstraße. Baulast- und Vorhabenträger der Maßnahme ist die Stadt Detmold. Auf der Hornschen Straße liegt die zugelassene Geschwindigkeit bei derzeit 30 km/h. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind folgende Randbereiche und Interessen zu berücksichtigen. - Neubau des Areals rund um das "Hornsche Tor" mit Parkhaus / Tiefgarage, Hotel, Lebensmittelmarkt und weiteren relevanten Verkehrserzeugern o Prüfung der neuen LSA-Zufahrt unter Beachtung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit in Kombination der Knotenpunkte Neustadt / Hornsche Straße und Leopoldstraße / Hornsche Straße - Städtebauliche Integration des Straßenabschnittes mit dem neuen Areal des Hornschen Tores - Enge Abstimmung (insb. im Rahmen der städtebaulichen Integration, der Schnittpunkte am Übergang der Grundstücke sowie später im Bauablauf mit Investoren, weiteren Projektleitern und Beteiligten sowie mit der Politik und den Bürgern. - Einbindung der ÖPNV-Linien mit möglicher Bevorrechtigung - Einbindung von konzeptionellen Rad- und Fußverkehrsachsen - Erarbeitung von förderfähigen Varianten

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
HOAI Verkehrsanlagen

LOS 1: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Planung sollte im Bereich der vorhandenen Fahrbahn lediglich eine Deck- und Binderschichterneuerung vorsehen, wenn möglich. Dort, wo gemäß der Planung noch keine Fahrbahn vorhanden ist, erfolgt der Vollausbau der Straße und der Seitenanlagen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für geplante Querungshilfen ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorzusehen. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Straßenbeleuchtung wird im gesamten Ausbauabschnitt erneuert. LOS 2: 1. Aufgabenbeschreibung I. Das Ziel der Lichtplanung ist eine normgerechte Beleuchtung der Außenanlage nach der DIN EN 13201-1/2 und für die Fußgängerüberwege die R-FGÜ 2001 mit der Einhaltung des BNatSchG 2022. Die Planung bezieht sich nur auf die Leuchte und das Tragsystem. Die Planung der elektrischen Leistung ist nicht Gegenstand des Angebotes. Die Schnittstelle ist die Anschlussklemme im Kabelübergangskasten. 2. Projektbeschreibung I. Die Stadt Detmold beabsichtigt die Hornsche Straße in Detmold, zwischen der Straße "Neustadt" und der Leopoldstraße auf einer Gesamtstrecke von rund 250 m mit zwei bis drei Lichtsignalanlagen / Knotenpunkte oder mit einem Kreisverkehr samt Fußgängerüberwegen umzubauen. Bei der Hornschen Straße handelt es sich um eine klassifizierte innerstädtische Hauptverkehrsstraße (L 758), die der Erschließung des neuen Areals rund um das "Hornsche Tor" mit dem örtlichen Einzelhandel- und Versorgungsangebot und öffentlicher Einrichtungen sowie einem Hotel dient. Ein Parkhaus / Tiefgarage ist ferner geplant. Das Baugebiet ist über das überregionale Straßennetz verkehrsgünstig angebunden. Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst den Bauabschnitt in dem eine Erneuerung der Straße, Geh- und Radweg durchgeführt wird. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme, die Abschnittsweise durchgeführt wird, muss die vorhandene Straßenbeleuchtung auf voller Bauabschnittlänge erneuert werden. LOS 3: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für die Furten ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorgesehen. Bei der Erstellung der signaltechnischen Unterlagen ist in Abstimmung mit der SVD (Stadtverkehr Detmold) und der Feuerwehr Detmold die Beschleunigung der Busse und der Feuerwehr-/ und Rettungswagen zu berücksichtigen und zu integrieren. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Lichtsignalanlage Nr. 9 Paulinenstraße / Hornsche Straße / Neustadt ist auf aktuellem Ausbaustand (Baujahr 2017) und muss dem neuen Straßenausbau entsprechend angepasst werden. Die Lichtsignalanlage Nr.10 Hornsche Straße / Zufahrt zum Parkplatz wird entsprechend den Ausbauentwurf neu errichtet. Die Lichtsignalanlage Nr.11 Hornsche Straße / Leopoldstraße wird entsprechend den Ausbauentwurf neugestaltet. Die Lichtsignalanlagen sind gemäß RILSA, nach aktuellem OCIT Stand und mit LISA+ zu Planen und zu errichten. Alle Fußgängerfurten sind mit Blindenakustik auszustatten. Die Lichtsignalanlagen werden an das Verkehrsrechnersystem der Stadt Detmold (OCIT) angeschlossen. Die Koordinierung der Lichtsignalanlagen im Zuge des inneren Verkehrsringes ist in der Planung zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Lichtsignalanlagen Nr. 10 und Nr. 11 können auch als Teilknoten aus einem Steuergerät geplant und gebaut werden (das war in der Vergangenheit so).

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2
Beleuchtungsplanung

LOS 1: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Planung sollte im Bereich der vorhandenen Fahrbahn lediglich eine Deck- und Binderschichterneuerung vorsehen, wenn möglich. Dort, wo gemäß der Planung noch keine Fahrbahn vorhanden ist, erfolgt der Vollausbau der Straße und der Seitenanlagen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für geplante Querungshilfen ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorzusehen. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Straßenbeleuchtung wird im gesamten Ausbauabschnitt erneuert. LOS 2: 1. Aufgabenbeschreibung I. Das Ziel der Lichtplanung ist eine normgerechte Beleuchtung der Außenanlage nach der DIN EN 13201-1/2 und für die Fußgängerüberwege die R-FGÜ 2001 mit der Einhaltung des BNatSchG 2022. Die Planung bezieht sich nur auf die Leuchte und das Tragsystem. Die Planung der elektrischen Leistung ist nicht Gegenstand des Angebotes. Die Schnittstelle ist die Anschlussklemme im Kabelübergangskasten. 2. Projektbeschreibung I. Die Stadt Detmold beabsichtigt die Hornsche Straße in Detmold, zwischen der Straße "Neustadt" und der Leopoldstraße auf einer Gesamtstrecke von rund 250 m mit zwei bis drei Lichtsignalanlagen / Knotenpunkte oder mit einem Kreisverkehr samt Fußgängerüberwegen umzubauen. Bei der Hornschen Straße handelt es sich um eine klassifizierte innerstädtische Hauptverkehrsstraße (L 758), die der Erschließung des neuen Areals rund um das "Hornsche Tor" mit dem örtlichen Einzelhandel- und Versorgungsangebot und öffentlicher Einrichtungen sowie einem Hotel dient. Ein Parkhaus / Tiefgarage ist ferner geplant. Das Baugebiet ist über das überregionale Straßennetz verkehrsgünstig angebunden. Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst den Bauabschnitt in dem eine Erneuerung der Straße, Geh- und Radweg durchgeführt wird. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme, die Abschnittsweise durchgeführt wird, muss die vorhandene Straßenbeleuchtung auf voller Bauabschnittlänge erneuert werden. LOS 3: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für die Furten ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorgesehen. Bei der Erstellung der signaltechnischen Unterlagen ist in Abstimmung mit der SVD (Stadtverkehr Detmold) und der Feuerwehr Detmold die Beschleunigung der Busse und der Feuerwehr-/ und Rettungswagen zu berücksichtigen und zu integrieren. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Lichtsignalanlage Nr. 9 Paulinenstraße / Hornsche Straße / Neustadt ist auf aktuellem Ausbaustand (Baujahr 2017) und muss dem neuen Straßenausbau entsprechend angepasst werden. Die Lichtsignalanlage Nr.10 Hornsche Straße / Zufahrt zum Parkplatz wird entsprechend den Ausbauentwurf neu errichtet. Die Lichtsignalanlage Nr.11 Hornsche Straße / Leopoldstraße wird entsprechend den Ausbauentwurf neugestaltet. Die Lichtsignalanlagen sind gemäß RILSA, nach aktuellem OCIT Stand und mit LISA+ zu Planen und zu errichten. Alle Fußgängerfurten sind mit Blindenakustik auszustatten. Die Lichtsignalanlagen werden an das Verkehrsrechnersystem der Stadt Detmold (OCIT) angeschlossen. Die Koordinierung der Lichtsignalanlagen im Zuge des inneren Verkehrsringes ist in der Planung zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Lichtsignalanlagen Nr. 10 und Nr. 11 können auch als Teilknoten aus einem Steuergerät geplant und gebaut werden (das war in der Vergangenheit so).

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3
Lichtsignalanlagenplanung

LOS 1: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Planung sollte im Bereich der vorhandenen Fahrbahn lediglich eine Deck- und Binderschichterneuerung vorsehen, wenn möglich. Dort, wo gemäß der Planung noch keine Fahrbahn vorhanden ist, erfolgt der Vollausbau der Straße und der Seitenanlagen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für geplante Querungshilfen ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorzusehen. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Straßenbeleuchtung wird im gesamten Ausbauabschnitt erneuert. LOS 2: 1. Aufgabenbeschreibung I. Das Ziel der Lichtplanung ist eine normgerechte Beleuchtung der Außenanlage nach der DIN EN 13201-1/2 und für die Fußgängerüberwege die R-FGÜ 2001 mit der Einhaltung des BNatSchG 2022. Die Planung bezieht sich nur auf die Leuchte und das Tragsystem. Die Planung der elektrischen Leistung ist nicht Gegenstand des Angebotes. Die Schnittstelle ist die Anschlussklemme im Kabelübergangskasten. 2. Projektbeschreibung I. Die Stadt Detmold beabsichtigt die Hornsche Straße in Detmold, zwischen der Straße "Neustadt" und der Leopoldstraße auf einer Gesamtstrecke von rund 250 m mit zwei bis drei Lichtsignalanlagen / Knotenpunkte oder mit einem Kreisverkehr samt Fußgängerüberwegen umzubauen. Bei der Hornschen Straße handelt es sich um eine klassifizierte innerstädtische Hauptverkehrsstraße (L 758), die der Erschließung des neuen Areals rund um das "Hornsche Tor" mit dem örtlichen Einzelhandel- und Versorgungsangebot und öffentlicher Einrichtungen sowie einem Hotel dient. Ein Parkhaus / Tiefgarage ist ferner geplant. Das Baugebiet ist über das überregionale Straßennetz verkehrsgünstig angebunden. Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst den Bauabschnitt in dem eine Erneuerung der Straße, Geh- und Radweg durchgeführt wird. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme, die Abschnittsweise durchgeführt wird, muss die vorhandene Straßenbeleuchtung auf voller Bauabschnittlänge erneuert werden. LOS 3: Gemäß dem Leitbild Mobilität und der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Detmold sind die Belange von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln besonders zu berücksichtigen. Die Nutzungsansprüche sind im Rahmen der Vorplanung mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu berücksichtigen und zu bewerten. Die Abtrennung zur Fahrbahn erfolgt überwiegend durch eine Hochbordanlage. Die Bushaltestellen werden mit taktilen Leitelementen sowie Busbordsteinen ausgestattet. Die Verlegung der bisherigen Bushaltestellen kann im Rahmen der Planung diskutiert werden. Für die Furten ist eine umfassend barrierefreie Doppelquerung mit taktilen Leitelementen und Sonderborden entsprechend dem Leitfaden 2012 "Barrierefreiheit im Straßenraum" vorgesehen. Bei der Erstellung der signaltechnischen Unterlagen ist in Abstimmung mit der SVD (Stadtverkehr Detmold) und der Feuerwehr Detmold die Beschleunigung der Busse und der Feuerwehr-/ und Rettungswagen zu berücksichtigen und zu integrieren. Die Zufahrt des Areals rund um das Hornsche Tor soll lichtsignalisiert geregelt werden. Hierzu ist das Verkehrsgutachten von SHP zugrunde zu legen und zu berücksichtigen. Die Lichtsignalanlage Nr. 9 Paulinenstraße / Hornsche Straße / Neustadt ist auf aktuellem Ausbaustand (Baujahr 2017) und muss dem neuen Straßenausbau entsprechend angepasst werden. Die Lichtsignalanlage Nr.10 Hornsche Straße / Zufahrt zum Parkplatz wird entsprechend den Ausbauentwurf neu errichtet. Die Lichtsignalanlage Nr.11 Hornsche Straße / Leopoldstraße wird entsprechend den Ausbauentwurf neugestaltet. Die Lichtsignalanlagen sind gemäß RILSA, nach aktuellem OCIT Stand und mit LISA+ zu Planen und zu errichten. Alle Fußgängerfurten sind mit Blindenakustik auszustatten. Die Lichtsignalanlagen werden an das Verkehrsrechnersystem der Stadt Detmold (OCIT) angeschlossen. Die Koordinierung der Lichtsignalanlagen im Zuge des inneren Verkehrsringes ist in der Planung zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Lichtsignalanlagen Nr. 10 und Nr. 11 können auch als Teilknoten aus einem Steuergerät geplant und gebaut werden (das war in der Vergangenheit so).

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
LeistungsfähigkeitGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
vergleichbare ProjekteGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit: - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYTYRV77TX ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Ange … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYTYRV77TX ACHTUNG: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen. Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen. Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1nts Ingenieurgesellschaft mbH, Münster5
2OC|Lichtplanung, Diepholz4
3T+T Verkehrsmanagement GmbH, Dreieich4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.572vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.391 Lose mit Angabe)
226.929 €Zuschlagswert im Median
94.123 € – 575.917 €mittlere Hälfte, 631 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung def19d41-4ea7-46fc-b5af-197298ec8e93.