Umgestaltung des Quartiersplatzes Freigericht Alfred-Delp-Straße in Hanau, Planungsleistungen
Magistrat der Stadt Hanau · Hanau, Hessen
Aktenzeichen HIS-VS 12-24veröffentlicht 13.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hanau63450, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Freigerichtsviertel in Hanau wird im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert. Ein zentraler Bestandteil der Aufwertungsmaßnahmen ist die Schaffung eines neuen Quartiersplatzes an der Freigerichtsstraße/Alfred-Delp-Straße, der den Eingang zum Freigerichtviertel von der Innenstadt kommend darstellt. Die Gestaltung eines Quartiersplatzes an dieser Stelle hat daher nicht nur einen hohen Nutzwert für die Anwohnerinnen und Anwohner und Passantinnen und Passanten, sondern bewirkt auch eine Änderung der Außenwahrnehmung des Quartiers. Die Verbindung zur Innenstadt wird von zu Fußgehenden und Radfahrenden lebhaft genutzt. Durch eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität werden die Voraussetzungen für eine Aufwertung der gesamten sozialen Infrastruktur geschaffen. Bestehende soziale kommerzielle Treffpunkte am Platz können sich vernetzen und stabilisieren. Um die Rahmenbedingungen für eine Aufwertung zu schaffen, soll der Kfz-Verkehr auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Die Zugänglichkeit und die Sicherheit der Grün- und Freiflächen kann damit erheblich verbessert werden. Um die Nutzerfrequenz des Platzes noch zu erhöhen, sollen Fußverkehr, Radverkehr und öffentlicher Verkehr gefördert werden. Dies gelingt insbesondere durch die Verbesserung der Sicherheit und der Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer. Die geplante Umgestaltung erfolgt im direkten Umfeld eines großen Lebensmittelhändlers, eines Stadtteilzentrums und einer Moschee. Dies erfordert eine sorgfältige Abstimmung der Planung mit den lokalen Akteuren, um eine harmonische Integration des neuen Quartiersplatzes in die umliegende Umgebung zu gewährleisten. Im Rahmen der Baumaßnahme werden die Versorgungsträger ihre Leitungen erneuern/austauschen. Die Koordination dieser Arbeiten mit der Neugestaltung des Quartiersplatzes ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie der relevanten Akteure wie Stadtkonzern, Verkehrsunternehmen und Umwelt- und Interessensverbände sollen die Akzeptanz und die Transparenz der Planung unterstützen. Im Rahmen von Bürgerinformations- und Stakeholderveranstaltungen werden die Entwicklungen und Maßnahmen kommuniziert und abgestimmt. Leistungsumfang (Details siehe Anlage Leistungsbeschreibung): Objektplanung Freianlagen nach § 38 ff. HOAI LPH 1 bis 3 und 5 bis 9, Honorarzone III und Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI LPH 1 bis 3 und 5 bis 9, Honorarzone III. Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen, Bürgerinformationsveranstaltungen, Termine mit politischen Gremien, Dendrologisches Gutachten, Verkehrsregelpläne für Bauzustände (Anordnungsreif), Koordinierter Leitungsplan Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Projektzeitraum: Beginn Planung 2. Quartal 2025, Baubeginn 2026 Anrechenbare Kosten: Quartiersplatz: Freianlagen ca. 1,47 Mio. Euro netto, Verkehrsanlagen ca. 1,47 Mio. Euro netto Alfred-Delp-Straße: Freianlagen ca. 0,11 Mio. Euro netto, Verkehrsanlagen ca. 0,45 Mio. Euro netto Freigerichtstraße: Freianlagen ca. 0,10 Mio. Euro netto, Verkehrsanlagen ca. 0,40 Mio. Euro netto
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Umsatz des Bewerbers jeweils für Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft (dann in Summe) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe … ganz lesenkürzer
Umsatz des Bewerbers jeweils für Leistungen der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft (dann in Summe) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen Mindesteignung Umsatz, Freianlagenplanung und Verkehrsplanung in Summe: 0,2 Mio. Euro netto im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.- Kriterium
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand REFERENZEN: Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben: - 40 Punkte ab 2 Referenzen für Verkehrsanlagenplanung zum Umbau innerörtlicher Straßenverkehrsanlagen im Bestand (15 Punkte je Ref.). - 30 Punkte ab 2 Referenz … ganz lesenkürzer
Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand REFERENZEN: Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben: - 40 Punkte ab 2 Referenzen für Verkehrsanlagenplanung zum Umbau innerörtlicher Straßenverkehrsanlagen im Bestand (15 Punkte je Ref.). - 30 Punkte ab 2 Referenzen für Freianlagenplanung zu vergleichbarer Nutzung: öffentliche städtische Freianlage als frei zugängliche innerörtliche Fläche oder Platz (kein Schulhof, Kindergartenfreifläche, Vereinsanlage o.ä.) (20 Punkte je Ref.). - max. 30 Punkte für Referenzen zu gestalterischer Qualität öffentlicher Freianlagen (anhand grafischer Nachweise). Bei der Bewertung geht es um grundsätzlich gestalterische Qualität sowie die Angemessenheit und Identität der nutzungs- und ortsspezifischen Gestaltung. Bewertet wird jede eingereichte Referenz individuell, die beiden besten Referenzen fließen in die Bewertung der Eignung ein. Die Bewertung je Referenz erfolgt gestaffelt: voll überzeugend = 15 Punkte weitgehend überzeugend = 10 Punkte teilweise überzeugend = 5 Punkte nicht überzeugend = 0 Punkte Alle eingereichten grafischen Dokumente je Referenz werden in die Bewertung aufgenommen. Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind. Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Mindesteignung Fachkräfte: 2 qualifizierte Fachkräfte. Mindesteignung Referenzen: je 1 grundsätzlich wertbare Referenz für Freianlagen und Verkehrsanlagen. Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: ja- Kriterium
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermitt … ganz lesenkürzer
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der Bewerber zwingend erkennbar sein. Der Bewerber sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen. Hinweis zur Eignungsleihe: Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden. Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben, eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen: - Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggf. über die Vergabeplattform mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Antrages sind, - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (ausgenommen Selbstheilung – vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag), - Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) besteht und dass diese im Falle einer Beauftragung ggf. entsprechend der unter Pkt. III.2.2 aufgeführten Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden erhöht wird, - Erklärung, dass diese Planungs-/ Dienstleistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, - Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU), - Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben. Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen: - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, GVBl. S. 338 (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) - Eigenerklärung der Bewerber, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.- Kriterium
- Für die Ausführung des Auftrags ist eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 7 des Vertragsentwurfs mit Deckungssummen in Höhe von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden erforderlich (bei BG von jedem Mitglied).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, … ganz lesenkürzer
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Markt 14-18, 63450 Hanau
- Website
- hanau.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c063e3e2-d7ac-442c-871f-d4f173f54a39.