Umbau Schilling Busbetriebshof - Generalplanung
Kölner Verkehrs-Betriebe AG · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E18312417veröffentlicht 30.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- … – 01.12.2029
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre… – 01.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50933, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 149 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
- Vertragsendein 37 Monaten
Beschreibung
Die KVB betreibt den ÖPNV im Kölner Stadtgebiet mit u.a. über 40 Buslinien und insgesamt ca. 330 eigenen Bussen. Die KVB hat sich entschlossen die Umstellung auf alternative Antriebe durch Austausch der bislang dieselbetriebenen Busse gegen solche mit batterieelektrischem Antrieb vorzunehmen.
Die Abstellung und Instandhaltung eines Großteils der Busflotte erfolgt auf den Betriebshöfen Nord, Friedrich-Karl-Straße in Köln Riehl (kurz: Btf Nord) und Btf Porz, Kaiserstraße 127. Von beiden Betriebshöfen aus werden etwa zwei Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB Beide Betriebshöfe befinden sich aktuell in unterschiedlichen Phasen der Umstellung auf batterieelektrische Busse.
Ein weiterer Teil der Busverkehrsleistung wird durch die Schilling Omnibus Verkehr GmbH (SOV), ausgehend von deren Betriebshof in Hürth, erbracht. Bis zum 31.12.2023 befand sich die SOV zu 51% im Besitz der KVB, Seit dem 1.1.2024 gehört SOV zu 100% zur KVB. Mit aktuell 80 Solo- und 40 Gelenkbussen erbringt die SOV ein knappes Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB.
Aufgrund der vorstehend aufgeführten Randbedingungen besteht die Notwendigkeit auch den Betriebshof der SOV für den Einsatz von Batteriebussen umzurüsten. Bis zum Jahre 2030 sollen auf dem Betriebshof der SOV ca. 140 Batteriebusse stationiert werden. Zur elektrischen Versorgung ist die entsprechende Ladeinfrastruktur (u. a. mit Transformatoren und Ladestationen) auf dem Betriebshof der SOV zu errichten. Für Wartung, Reparatur und Betrieb der Flotte sind weitere Gebäude erforderlich. Die vorhandenen Gebäude und Infrastrukturen sind vermutlich für eine Weiternutzung für Batteriebusse ungeeignet und müssen voraussichtlich rückgebaut und neu errichtet werden. Darüber hinaus sind aktuell Flächen für die Abstellung von Bussen vermietet. Dies soll auch zukünftig erfolgen. Für die Abstellung von Bussen der Mieter sind daher Flächen vorzusehen (z.B. 66 Stellplätze für Busse mit Diesel/ Wasserstoffantrieb). Aufgrund der anspruchsvollen Topographie bietet sich eine grundlegende Überplanung an. Dabei ist unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen eine dauerhaft wirtschaftliche und betrieblich sinnvolle Lösung zu finden.
Nach erster Einschätzung wird der Umbau in Bauabschnitten/-phasen erforderlich sein, da der Betrieb während der Umbaumaßnahmen mindestens teilweise aufrechterhalten werden muss.
Es soll zunächst der Zielzustand des Betriebshofs geplant werden. Dabei sind die bauliche wie auch vertragliche Randbedingungen (z.B. Mietverträge) zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Planung sind die einzelnen Schritte, Phasen und Maßnahmen, die zum Erreichen des Endzustandes führen, zu beschreiben und zu planen.
Sämtliche in der folgenden Projektbeschreibung aufgeführten Bestandssituationen und Anforderungen sind als vorläufig zu verstehen und im Zuge der Planung zu überprüfen und zu verifizieren. Sie dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung des Projekts.
Nach derzeitigem Stand muss der Umbau bis 2030 abgeschlossen sein.
Der AN hat sämtliche Planungs- und optional Bauüberwachungs- bzw. Bauoberleitungsleistungen (Generalplanung) zu erbringen, damit das in der Projektbeschreibung dargestellte Projekt vertragsgerecht, insbesondere mängelfrei sowie innerhalb der vereinbarten Planungs- und Bauzeit (s. §18) sowie des Kostenrahmens ausgeführt und fertiggestellt wird (Vertrags- und Projektziele). Der AN hat ebenfalls die Koordination inner-halb der ihm beauftragten Leistungsbilder durchzuführen und auf den Arbeitsergebnissen zu dokumentieren. Er hat auch die Leistungen Dritter (weiterer an der Planung beteiligter) zu koordinieren und die Ergebnisse bei der Planung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.
Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistungen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die AG überträgt dem AN mit Unterzeichnung dieses Vertrages alle Leistungen gemäß Stufe 1 des Leistungsverzeichnisses. Der AG steht es frei, den AN mit den weiteren Stufen 2 bis 7 oder mit entsprechenden (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich in Textform durch eine Mitteilung der AG.
Stufe 1: Planung (Lph. 1-3) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) der BA 1 + 2
Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 1 (mit Buswerkstatt) (Aus-führungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) der BA 1 (mit Buswerkstatt)
Stufe 5: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 2
Stufe 6: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 – 9) der BA 2
Hinsichtlich der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen (Leistungsbilder) wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Materialwirtschaft - 33 -, Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln, Deutschland, führt die Beschaffung im Namen der Schilling Omnibusverkehr GmbH und auf deren Rechnung durch.
Beschreibung des Loses
Die KVB betreibt den ÖPNV im Kölner Stadtgebiet mit u.a. über 40 Buslinien und insgesamt ca. 330 eigenen Bussen. Die KVB hat sich entschlossen die Umstellung auf alternative Antriebe durch Austausch der bislang dieselbetriebenen Busse gegen solche mit batterieelektrischem Antrieb vorzunehmen.
Die Abstellung und Instandhaltung eines Großteils der Busflotte erfolgt auf den Betriebshöfen Nord, Friedrich-Karl-Straße in Köln Riehl (kurz: Btf Nord) und Btf Porz, Kaiserstraße 127. Von beiden Betriebshöfen aus werden etwa zwei Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB Beide Betriebshöfe befinden sich aktuell in unterschiedlichen Phasen der Umstellung auf batterieelektrische Busse.
Ein weiterer Teil der Busverkehrsleistung wird durch die Schilling Omnibus Verkehr GmbH (SOV), ausgehend von deren Betriebshof in Hürth, erbracht. Bis zum 31.12.2023 befand sich die SOV zu 51% im Besitz der KVB, Seit dem 1.1.2024 gehört SOV zu 100% zur KVB. Mit aktuell 80 Solo- und 40 Gelenkbussen erbringt die SOV ein knappes Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB.
Aufgrund der vorstehend aufgeführten Randbedingungen besteht die Notwendigkeit auch den Betriebshof der SOV für den Einsatz von Batteriebussen umzurüsten. Bis zum Jahre 2030 sollen auf dem Betriebshof der SOV ca. 140 Batteriebusse stationiert werden. Zur elektrischen Versorgung ist die entsprechende Ladeinfrastruktur (u. a. mit Transformatoren und Ladestationen) auf dem Betriebshof der SOV zu errichten. Für Wartung, Reparatur und Betrieb der Flotte sind weitere Gebäude erforderlich. Die vorhandenen Gebäude und Infrastrukturen sind vermutlich für eine Weiternutzung für Batteriebusse ungeeignet und müssen voraussichtlich rückgebaut und neu errichtet werden. Darüber hinaus sind aktuell Flächen für die Abstellung von Bussen vermietet. Dies soll auch zukünftig erfolgen. Für die Abstellung von Bussen der Mieter sind daher Flächen vorzusehen (z.B. 66 Stellplätze für Busse mit Diesel/ Wasserstoffantrieb). Aufgrund der anspruchsvollen Topographie bietet sich eine grundlegende Überplanung an. Dabei ist unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen eine dauerhaft wirtschaftliche und betrieblich sinnvolle Lösung zu finden.
Nach erster Einschätzung wird der Umbau in Bauabschnitten/-phasen erforderlich sein, da der Betrieb während der Umbaumaßnahmen mindestens teilweise aufrechterhalten werden muss.
Es soll zunächst der Zielzustand des Betriebshofs geplant werden. Dabei sind die bauliche wie auch vertragliche Randbedingungen (z.B. Mietverträge) zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Planung sind die einzelnen Schritte, Phasen und Maßnahmen, die zum Erreichen des Endzustandes führen, zu beschreiben und zu planen.
Sämtliche in der folgenden Projektbeschreibung aufgeführten Bestandssituationen und Anforderungen sind als vorläufig zu verstehen und im Zuge der Planung zu überprüfen und zu verifizieren. Sie dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung des Projekts.
Nach derzeitigem Stand muss der Umbau bis 2030 abgeschlossen sein.
Der AN hat sämtliche Planungs- und optional Bauüberwachungs- bzw. Bauoberleitungsleistungen (Generalplanung) zu erbringen, damit das in der Projektbeschreibung dargestellte Projekt vertragsgerecht, insbesondere mängelfrei sowie innerhalb der vereinbarten Planungs- und Bauzeit (s. §18) sowie des Kostenrahmens ausgeführt und fertiggestellt wird (Vertrags- und Projektziele). Der AN hat ebenfalls die Koordination inner-halb der ihm beauftragten Leistungsbilder durchzuführen und auf den Arbeitsergebnissen zu dokumentieren. Er hat auch die Leistungen Dritter (weiterer an der Planung beteiligter) zu koordinieren und die Ergebnisse bei der Planung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.
Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistungen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die AG überträgt dem AN mit Unterzeichnung dieses Vertrages alle Leistungen gemäß Stufe 1 des Leistungsverzeichnisses. Der AG steht es frei, den AN mit den weiteren Stufen 2 bis 7 oder mit entsprechenden (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich in Textform durch eine Mitteilung der AG.
Stufe 1: Planung (Lph. 1-3) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) der BA 1 + 2
Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 1 (mit Buswerkstatt) (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) der BA 1 (mit Buswerkstatt)
Stufe 5: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 2
Stufe 6: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 – 9) der BA 2
Hinsichtlich der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen (Leistungsbilder) wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Materialwirtschaft - 33 -, Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln, Deutschland, führt die Beschaffung im Namen der Schilling Omnibusverkehr GmbH und auf deren Rechnung durch.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- günstigster Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung darüber, dass Ausschlusskriterien gem. § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen
- Kriterium
- In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Gesamtumsatz) von 1.Mio € erreicht worden sein. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 300 TEUR € im Bereich Objektplanung-Gebäude , 200 TEUR€ Objektplanung Verkehrsanlagen und 200 TEUR € im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung erreicht worden sein.
- Kriterium
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (Formblatt A3): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt haben. Eigenerklärung (Bitte … ganz lesenkürzer
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (Formblatt A3): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt haben. Eigenerklärung (Bitte selbst erstellen) - Angaben der vorgesehenen Technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Es sind mindestens 5 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu benennen. Erklärung, dass die aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Studien und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte: Nachweis durch Bescheinigung bezüglich der Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur für: Projektleiter, Objektplaner Gebäude, Planer Verkehrsanlagen, TGA-Planer Vergleichbare Referenzen (Formblatt A3): Es sind mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorzulegen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zur vergebenden Planungs-oder Beratungsleistung vergleichbar sind also diesem nach Art und Umfang/Größe nachkommen. Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich mind. um Generalplanungsleistungen aus den Leistungsphasen 1-8, von denen pro Referenz mindestens 4 Phasen beinhaltet sein müssen, für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 200-600, DIN 276) über 10 Mio. € (brutto) handelt. Mindestens ein Bauvorhaben hiervon muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Hinweise: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt. Eigenerklärung/Darstellung (selbst zu erstellen) eines Qualitätsmanagementsystems- Kriterium
Der AN hat während der Dauer des Auftrags eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese Haftpflichtversicherung deckt auch das Berufs- und Planungshaftpflichtrisiko des AN ab. Die Deckungssumme muss für • Personenschäden mindestens EUR 5 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versiche … ganz lesenkürzer
Der AN hat während der Dauer des Auftrags eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese Haftpflichtversicherung deckt auch das Berufs- und Planungshaftpflichtrisiko des AN ab. Die Deckungssumme muss für • Personenschäden mindestens EUR 5 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr, • Sachschäden mindestens EUR 5 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr, • Vermögensschäden mindestens EUR 5 Mio. je Versicherungsfall und Jahr (Abstimmung)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 01.12.2029
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) der BA 1 + 2 Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 1 (mit Buswerkstatt) (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) der BA 1 (mit Buswerkstatt) Stufe 5: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 2 Stufe 6: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 – 9) der BA 2
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung2 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens ist die Schilling Omnibusverkehr GmbH Bonnstraße 260 D-50354 Hürth Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Materialwirtschaft - 33 -, Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln, Deutschland, führt die Beschaffung im Namen der Schilling Omnibusverkehr GmbH und auf deren Rechnung durch.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Hürth, 50354 Hürth
- Kontakt
- info@
schillinggruppe.de - Auskünfte
- Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.05.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 31.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a86869a-fe26-4f15-8828-a0dfa50bda6b.